Drucksache - DS/1043/V  

 
 
Betreff: Vorkaufsrecht für die Mieter*innen in der Karl-Marx-Allee sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPstellv. Vorsteherin
Verfasser:Heihsel, MarleneSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg befürwortet die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum. Dies ist auch der Fall beim Verkauf der Wohnblöcke C-Nord, C-Süd und D-Nord in der Karl-Marx-Allee an die DWRE Alpha GmbH, ein Unternehmen der Deutschen Wohnen.

 

Um dies zu sichern, soll das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg unverzüglich prüfen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die kaufwilligen Mieter*innen trotz fehlender Belastungsvollmacht im Kaufvertrag beim Kauf ihrer Wohnung zu unterstützen.

Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Verzicht auf die Belastungsvollmacht im Vertrag durch die Vertragspartnerinnen sowie die erschwerte oder fehlende Zurverfügungstellung wesentlicher Unterlagen nicht eine illegitime Benachteiligung der Mieter*innen ist (möglicherweise im Sinne des Gewohnheitsrechts).

Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Klärungs- und Entscheidungsfrist anzustreben.

 

Begründung:

 

Die Predac BGB-Gesellschaften planen den Verkauf von 4 Blöcken in der Karl-Marx-Allee an die DWRE Alpha GmbH, ein Unternehmen der Deutsche Wohnen. Im Vorfeld des Verkaufs wurden 2017 die drei Blöcke C-Nord, C-Süd und D-Nord in Eigentumswohnungen aufgeteilt.

Aus der Aufteilung in Eigentumswohnungen und dem beabsichtigten Verkauf an die Deutsche Wohnen resultiert ein Vorkaufsrecht der Mieter*innen. Das Vorkaufsrecht der Mieter*innen wird hier jedoch durch den Vertrag und dessen Abwicklung zwischen der Predac und der Deutschen Wohnen weitestgehend unrealistisch. Zu den erschwerenden Randbedingungen zählen primär der Verzicht auf die Belastungsvollmacht und die Weigerung, die jeweilige Teilungserklärung den betroffenen Mieter*innen zur Verfügung zu stellen. Die umfangreichen Verträge, in die die Mieter*innen in der Theorie eintreten könnten, liegen den Mieter*innen nur in Auszügen vor. Aufgrund der innerhalb der Entscheidungsfrist liegenden Weihnachtstage wird eine juristische und finanzielle Beratung der Kaufinteressent*innen weiter erschwert.

 

In Deutschland insgesamt, aber insbesondere auch in Berlin und vor allem in unserem Bezirk ist die Quote für selbstgenutztes Eigentum erschreckend niedrig, obwohl die Förderung der Bildung von Wohneigentum in der Berliner Verfassung verankert ist. Nach den Zahlen von 2011 ist die Quote in Berlin bei 15%, in Xhain nur bei 5,5%. Dabei bietet Wohneigentum hohe Sicherheit im Alter sowie generell soziale Sicherheit. In vorliegendem Fall gibt es Mieter*innen, die am Kauf und an der Selbstnutzung ihrer eigenen Wohnung interessiert sind, durch die Umstände des Verkaufs faktisch jedoch daran gehindert werden. Hier sollte der Bezirk unterstützend eingreifen.

 

 

BVV 28.11.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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