Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1041/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, endlich die Online-Bürger*innenplattform für neue Fahrradanlehnbügel (DS/0517/V) umsetzen. Es soll ein schlanker und einfacher Prozess initiiert werden, der es Bürger*innen ermöglicht, bei der Identifikation von Standorten für Fahrradanlehnbügeln (Kreuzberger Bügel) zu unterstützen.
Diese Plattform soll online über die Website des Bezirksamts (bspw. über einen Link) abrufbar sein und beworben werden. Über die Plattform werden Adresse des gewünschten Standortes, die Anzahl der Fahrradanlehnbügel und weitere Hinweise abgefragt. Die Vorschläge werden durch das Bezirksamt gesammelt; bei positivem Prüfergebnis wird regelmäßig (mindestens aber vierteljährlich) eine Aufstellung von Fahrradanlehnbügeln beauftragt.
Eine Sachstandsmeldung zur Umsetzung der DS/0517/V soll der BVV bis zur BVV im Dezember 2018 vorgelegt werden. Zum Fortgang der vorliegenden Drucksache soll der BVV bis zur BVV im März 2019 berichtet werden.
Begründung:
Um den Radverkehr im Land Berlin und im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu stärken, sind in hohem Maße auch die Bezirke gefragt. Die Bereitstellung einer ausgezeichneten Infrastruktur für den Radverkehr ist der Grundpfeiler, um den Radverkehr attraktiver zu machen und der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Zur Umsetzung des Radgesetzes des Landes Berlin ist die Initiative der Bezirke mit innovativen Ansätzen notwendig. Ein Knackpunkt hierbei ist die Identifikation von Standorten für neue Fahrradabstellplätze sowie die Anzahl der aufzustellenden Fahrradanlehnbügel. Hinweise von Bürger*innen können und sollten hierzu effektiv genutzt werden. Über eine einfache digitale Plattform können mit wenig Aufwand viele Vorschläge gesammelt, geprüft und beauftragt werden.
Das Bezirksamt hatte nun ein Jahr Zeit zur Umsetzung. Nun erwarten wir Ergebnisse.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 14.02.2019 Änderung im dritten Absatz: „Eine Sachstandsmeldung zur Umsetzung der DS/0517/V soll der BVV bis zur BVV im März 2019 vorgelegt werden. Zum Fortgang der vorliegenden Drucksache soll der BVV bis zur BVV im Juni 2019 berichtet werden.“
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 27.02.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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