Drucksache - DS/1036/V  

 
 
Betreff: Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg unterstützen und stärken!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/SPD/DIE LINKEVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:ResolutionResolution
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die Personalsituation in den Berliner Jugendämtern ist seit Jahren mehr als angespannt. Seit November 2012 weisen Berlins Fachkräfte, Jugendamtsleiter*innen und Jugendhilfeausschüsse auf akute Missstände im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe hin.

 

Zahlreiche Stellen sind nicht besetzt. Viele der Mitarbeiter*innen sind überlastet. Es fehlt Personal in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFBs) und in zahlreichen anderen Bereichen, insbesondere beim Basisdienst der Jugendämter, den Regionalen Sozialen Diensten (RSDs), den Elterngeldstellen und den Unterhaltsvorschusskassen. Obgleich Friedrichshain-Kreuzberg im Bezirksvergleich fehlender Fachkräfte nicht an oberster Stelle zu finden ist, besteht auch hier Handlungsbedarf.

 

Die Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren und Schulhilfekonferenzen kann durch die zuständigen Fachkräfte nicht mehr gewährleistet werden. Aufgrund der fehlenden Vertretungsreserve, ist der Vertretungsfall zum Regelfall geworden und Fort- und Weiterbildungen der Fachkräfte finden kaum statt, um das Team nicht zusätzlich zu belasten.

 

Regelmäßige Hilfeplangespräche im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (HzE) können vermehrt nicht mehr oder in viel zu großen Abständen durchgeführt werden. So droht auch die gewünschte Zusammenarbeit mit Schulen auf der Strecke zu bleiben.

 

Die Überlastung der Mitarbeiter*innen des Regionalen Sozialen Dienstes ist u. a. bedingt durch die zunehmenden Fallzahlen. Gerade im Bereich des Kinderschutzes haben sich die Fälle wegen der zunehmenden Meldungen von Kindeswohlgefährdungen berlinweit in den letzten sechs Jahren verdoppelt. In Berlin existiert derzeit keine Fallobergrenze, im Durchschnitt betreut eine Mitarbeiterin zwischen 80 bis 120 Fälle. Das heißt, eine einzige Mitarbeiterin im Jugendamt ist Ansprechpartnerin für 80 bis 120 Familien. Dies ist deutlich zu viel. Eine verantwortliche Arbeit ist so kaum noch möglich.

 

Die Bezahlung der Jugendamtsmitarbeiter*innen ist in Berlin nicht angemessen. Wer in Berlin beim RSD anfängt, wird in der Regel nach Entgeltstufe E 9 TV-L vergütet. Dies wird den Aufgaben und der Verantwortung der Fachkräfte in keiner Weise gerecht.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt daher ausdrücklich die Forderungen der Mitarbeiter*innen der Berliner Jugendämter insgesamt und insbesondere des Jugendamtes Friedrichshain-Kreuzberg nach einer umgehenden und wirkungsvollen Verbesserung der Arbeitssituation durch folgende Maßnahmen:

 

Bessere Ausstattung und Absicherung

  • Die Jugendämter sind personell so auszustatten, dass sichergestellt ist, dass sie ihren gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nachkommen können. Dies schließt insbesondere eine bisher fehlende verbindliche und ausreichende Vertretungsreserve bei der Stellenplanung ein.
  • Angebote von Supervision für Mitarbeiter*innen und Einrichtung eines Haushaltstitels zur regelmäßigen Gewährleistung dieser Angebote.
  • Einführung von Standards für Raumausstattung.

 

Angemessene Bezahlung

  • Bessere Bezahlung der RSD-Mitarbeiter*innen, künftig Vergütung nach E 11 TV-L.
  • Bis dahin Vorweggewährung von höheren Erfahrungsstufen.
  • Initiative des Landes Berlin auf Bundesebene um die Anerkennung „Soziale Arbeit“ als Mangelberuf.
  • Entwicklung einer fachgerechten Lösung zur Einarbeitung neuer Fachkräfte gemeinsam mit der Praxis.
  • Evaluierung von Kapazitäten und Inhalten der Fortbildungsreihe „Neu im RSD“.
  • Vergütung der fünf-monatigen Vollzeitpraktika.

 

Fallzahlbegrenzung

Entlastung der Mitarbeiter*innen durch gesetzliche Einführung von Fallobergrenzen im Berliner Landesrecht. Hierbei muss zunächst die bereits in der Maßnahmeplanung der Senatsverwaltung von 2014 vorgesehene Personalausstattung bei 65 Fällen pro Fachkraft mit vollem Stundenumfang umgesetzt werden., davon 45 Fälle in laufenden Hilfen zur Erziehung (HzE). Ebenso muss diese Maßnahmeplanung im Kontext der wachsenden Stadt regelmäßig aktualisiert werden. Mittel- bis langfristig ist die Forderung der Fachkräfte nach Absenkung der zu betreuenden HzE auf 28 Fälle anzustreben.

 

Wir unterstützen mit dieser Resolution unsere Mitarbeiter*innen im Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg in den Verhandlungen für die oben beschriebene Verbesserung der Arbeitsbedingungen und fordern insbesondere auch die beteiligten Gewerkschaften dazu auf, sich in den anstehenden Tarifverhandlungen dementsprechend für die Sozialarbeiter*innen einzusetzen.

 

 
 

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