Drucksache - DS/1025/V  

 
 
Betreff: Vertragsgrundlage für ASOG-Unterkünfte schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteherin
Verfasser:1. Schulte, Claudia
2. Yildirim, Deniz
3. Könneke, Christian
Sommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Vorberatung
24.01.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes)      
21.02.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
09.12.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Vorberatung
07.01.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.01.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
VzK_Vertragsgrundlage für ASOG-Unterkünfte schaffen  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich in Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und in Abstimmung mit SenIAS dafür einzusetzen, dem Wildwuchs an unseriösen Angeboten für vertraglich ungebundene Unterkünfter wohnungslose Menschen entgegenzuwirken.

Ziel ist, bereits in der Zeit bis die Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) realisiert wird, wo möglich eine Vertragsgrundlage mit Unterkünften zu schaffen, die Qualität aber ggf. auch Profil regelt.

Hierbei sollen die Zwischenstände aus den Gesprächen für die GStU soweit möglich schon berücksichtigt werden. Zur Umsetzung sind insbesondere SharedService-Modelle zu prüfen.

 

Begründung:

 

Die Unterbringung von wohnungslosen Menschen ist eine kommunale Aufgabe und in Berlin sind die Bezirke dafür zuständig. Da es nicht genügend Unterkünfte für die steigende Anzahl an wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen gibt, kommen Bezirke immer wieder in die Not, mit Hostelgutscheinen zu arbeiten, um die Menschen unterzubringen. Hier hat sich ein Wildwuchs an Anbietern zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen entwickelt. Diese Notsituation wird von unsersen Anbietern zum Nachteil der betroffenen Menschen ausgenutzt. Dazu bleibt die Qualität der Unterbringungsangebote auf der Strecke. Langfristig entwickelt SenIAS mit der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) ein System, das eine gesamtstädtische Kapazitätsplanung ermöglicht und die hohe Qualität der Angebote schützt. Bis es soweit ist, braucht es aber zeitnah erhöhte Anstrengungen, um mit den potentiellen Unterkünften vertraglich Qualität und ggf. auch Profil zu regeln.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit

 

 

SozBüDGes 21.02.2019

Antrag durch Antragsteller*innen geändert.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich in Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und in Abstimmung mit SenIAS dafür einzusetzen, bereits vor der Einführung der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) in 2021, dem Wildwuchs an unseriösen Angeboten für vertraglich ungebundene Unterkünfte r wohnungslose Menschen und damit auch den fehlenden Qualitätsstandards entgegenzuwirken.

Hierbei sollen die Zwischenstände aus den Gesprächen für die GStU soweit möglich schon berücksichtigt werden.

 

Zudem soll überprüft werden, inwieweit die soziale Wohnhilfe die Unterkünfte prüfen kann, bevor Gutscheine ausgestellt werden. Außerdem soll überprüft werden, ob die soziale Wohnhilfe, wie es jetzt bereits Standard bei den freien Trägern, die nach ASOG anbieten der Fall ist, einen Kriterienkatalog erstellen und vor der Zulassung die Einrichtung besuchen kann.

 

 

Begründung:

 

Die Unterbringung von wohnungslosen Menschen ist eine kommunale Aufgabe und in Berlin sind die Bezirke dafür zuständig. Da es nicht genügend Unterkünfte für die steigende Anzahl an wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen gibt, kommen Bezirke immer wieder in die Not, u. a. mit Hostelgutscheinen zu arbeiten, um die Menschen unterzubringen. Hier hat sich ein Wildwuchs an Anbietern zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen entwickelt. Diese Notsituation wird von unseriösen Anbietern zum Nachteil der betroffenen Menschen ausgenutzt. Dazu bleibt die Qualität der Unterbringungsangebote auf der Strecke. Langfristig entwickelt SenIAS mit der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) ein System, das eine gesamtstädtische Kapazitätsplanung ermöglicht und die hohe Qualität der Angebote schützt. Da dies aber erst für 2021 geplant ist, braucht es zeitnah erhöhte Anstrengungen und Standards, um mit den potentiellen Unterkünften schon jetzt vertraglich Qualität und ggf. auch Profil zu regeln.

 

 

BVV 27.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich in Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und in Abstimmung mit SenIAS dafür einzusetzen, bereits vor der Einführung der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) in 2021, dem Wildwuchs an unseriösen Angeboten für vertraglich ungebundene Unterkünfte r wohnungslose Menschen und damit auch den fehlenden Qualitätsstandards entgegenzuwirken.

Hierbei sollen die Zwischenstände aus den Gesprächen für die GStU soweit möglich schon berücksichtigt werden.

 

Zudem soll überprüft werden, inwieweit die soziale Wohnhilfe die Unterkünfte prüfen kann, bevor Gutscheine ausgestellt werden. Außerdem soll überprüft werden, ob die soziale Wohnhilfe, wie es jetzt bereits Standard bei den freien Trägern, die nach ASOG anbieten der Fall ist, einen Kriterienkatalog erstellen und vor der Zulassung die Einrichtung besuchen kann.

 

 

BVV 25.11.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 09.12.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit

 

 

SozBüDGes 07.01.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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