Drucksache - DS/1024/V  

 
 
Betreff: Endlich eine echte, bedarfsorientierte Deutschförderung an Schulen – und keine, die sich an der fragwürdigen Kategorie „nichtdeutsche Herkunftssprache“ orientiert
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Keküllüoglu, Filiz
2. Schmidt-Stanojevic, Jutta
3. Lenk, Dr. Wolfgang
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport Vorberatung
13.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Integrationsausschuss Beratung ff
16.01.2019 
Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses (Int) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.01.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
14.08.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport
02.10.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport (SchulSport) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.10.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1024/V  
Anlage zur VzK DS/1024/V  

 


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Kategorisierung von Kindern in Schulen und KiTas als Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache“ abgeschafft und stattdessen durch die Nennung der Sprachen ersetzt wird, die sie sprechen, da dies der Lebensrealität der Schüler*innen entspricht.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass alle Schüler*innen unabhängig  ihrer Herkunft und ihrer Fähigkeiten in anderen Sprachen in KiTas und Schulen entsprechend ihres Bedarfs in der deutschen Sprache gefördert werden. Dazu soll die Bildungsverwaltung ein „Sprachförderkonzept Deutsch entwickeln und (besser) kontrollieren, dass die hierfür vorgesehenen finanziellen Zuwendungen r die Schulen ausschließlich für die Lehrer*innen- Stunden zur Deutschförderung  eingesetzt werden.

 

Begründung:
 

Die Markierung in Schulen und Kitas in nichtdeutsche Herkunftssprache können auf Grund ihrer Pauschalität und Ungenauigkeit nicht als ein sinnvolles Instrument der Bildungsförderung gelten und tragen in der Öffentlichkeit zu falschen Annahmen über die Qualität einer Schule bei. Außerdem gibt die Markierung auch nicht wieder, dass viele dieser Kinder in Berlin geboren sind und mehrsprachlich aufwachsen.

Gemäß § 17 der Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I VO) sind Schulen angehalten, bei allein Schüler*innen, „deren Kommunikationssprache innerhalb der Familie nicht Deutsch ist“ und die „erkennen lassen, dass sie dem Unterricht nicht oder nur unzureichend folgen können“, den „Umfang der deutschen Sprachkenntnisse“ festzustellen, um „zusätzliche Sprachfördermaßnahmen“ vom Land gefördert zu bekommen. Sowohl dieser Paragraph der Verordnung als auch deren praktische Umsetzung sind aus folgenden Gründen problematisch:
 

1) Es gibt durchaus monolinguale Kinder, die sich ausschließlich auf Deutsch mit ihren Familien unterhalten und dennoch nicht den schulischen Erwartungen im Hinblick auf die Deutschkenntnisse entsprechen. Ihr Bedarf an sprachlicher Förderung wird laut § 17 Sek I VO nicht in den Blick genommen.
 

2) Die Umsetzung des § 17 Sek I VO erfolgt nicht flächendeckend entsprechend der hier aufgeführten Vorgaben: a) Es kommt unter Umständen vor, dass allein aufgrund von diskriminierenden Zuschreibungspraktiken Schüler*innen der Kategorie „nichtdeutsche Herkunftssprache“ zugeordnet werden unabhängig ihres tatsächlichen sprachlichen Vermögens im Deutschen - allein basierend auf z.B. phänotypische Merkmale, des Namens, der familiären Migrationsgeschichte. b) Auch ist es nicht unüblich, dass die r den DaZ- Unterricht vorgesehenen Mitteln nicht eins zu eins auch in den DaZ-Unterricht, sondern z.B. in Vertretungsstunden fließen. Diese Praxis entspricht nicht dem Ziel des § 17 Sek I VO.

 

Weil Schulen explizite und implizite Erwartungen an die Sprachpraxis im Deutschen an die Schüler*innen stellen - auch in Fächern, in denen es nicht um die Sprache geht, ist es aus Gesichtspunkten der Bildungsgerechtigkeit notwendig, dass Schüler*innen durch eine geeignete, tatsächlich an ihren Bedarfen orientierte Förderung in der deutschen Sprache eine Kompensation erfahren unabhängig von diskriminierenden Zuschreibungen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Schule und Sport
  • Integrationsausschuss (federführend)

 

 

Int 16.01.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Kategorisierung von Kindern in Schulen und KiTas als Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache“ abgeschafft und stattdessen durch die Nennung der Sprachen ersetzt wird, die sie sprechen, da dies der Lebensrealität der Schüler*innen entspricht.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass alle Schüler*innen unabhängig  ihrer Herkunft und ihrer Fähigkeiten in anderen Sprachen in KiTas und Schulen entsprechend ihres Bedarfs in der deutschen Sprache gefördert werden. Dazu soll die Bildungsverwaltung ein „Sprachförderkonzept Deutsch entwickeln und (besser) kontrollieren, dass die hierfür vorgesehenen finanziellen Zuwendungen r die Schulen ausschließlich für die Lehrer*innen- Stunden zur Deutschförderung eingesetzt werden.

 

 

BVV 30.01.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Kategorisierung von Kindern in Schulen und KiTas als Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache“ abgeschafft und stattdessen durch die Nennung der Sprachen ersetzt wird, die sie sprechen, da dies der Lebensrealität der Schüler*innen entspricht.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass alle Schüler*innen unabhängig  ihrer Herkunft und ihrer Fähigkeiten in anderen Sprachen in KiTas und Schulen entsprechend ihres Bedarfs in der deutschen Sprache gefördert werden. Dazu soll die Bildungsverwaltung ein „Sprachförderkonzept Deutsch entwickeln und (besser) kontrollieren, dass die hierfür vorgesehenen finanziellen Zuwendungen r die Schulen ausschließlich für die Lehrer*innen- Stunden zur Deutschförderung eingesetzt werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 14.09.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Schule und Sport

 

 

SchulSport 02.10.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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