Drucksache - DS/0966/V  

 
 
Betreff: Kurt-Held-Schule – Wann kommt endlich der Bebauungsplan mit dem Ziel, kommunale Bedarfe zu sichern?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
26.09.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Im Dezember 2017 wurde von mir bereits ein Antrag gestellt, unverzüglich zu ermitteln, welche kommunalen Bedarfe den Standort der ehemaligen Kurt-Held-Schule, Görlitzer Str. 51, nutzen könnten. Unverzüglich sollte auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden bis heute, ein Dreivierteljahr später, liegt noch immer keine VzK dazu vor.

 

Deshalb frage ich das Bezirksamt:

 

1.      Warum gibt es bis heute keinen Bebauungsplan?
 

2.      Wann ist nun endlich mit einem Bebauungsplan zu rechnen?
 

3.      Strebt das Bezirksamt eine Rekommunalisierung des Gebäudes an?
 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt:

 

zu Frage 1: Sehr geehrte Frau Hochstätter. Manchmal ist das so… in dieser komplizierten Welt, dass das Bezirksamt sich Zeit lässt, nicht, weil Personalmangel herrscht oder… man es vergisst, sondern… weil man in einer bestimmten Situation gegenüber privaten Eigentümern bestimmte Sachen auch erst einmal nicht so deutlich und klar sagen möchte, wie Du, wie Sie es jetzt aber heute erzwingen mit dieser Frage. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Baunutzungsplanes mit der Ausweisung Allgemeines Wohngebiet. Dieser gilt in dem Bereich als qualifizierter Bebauungsplan gem. § 30 Baugesetzbuch. Ein Planerfordernis zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans liegt nicht vor. Das bisherige Planungsrecht reicht zur Beurteilung von Vorhaben aus.

 

zu Frage 2: Wie in der Antwort zu Frage 1) dargestellt, gibt es für einen Bebauungsplan kein Planerfordernis. Auf die prognostizierten geringen Fehlbedarfe ist geplant, mit schulorganisatorischen Maßnahmen zu reagieren… Anpassung Einschulungsbereich. Die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet ist zur Beurteilung von Vorhaben ausreichend. Eine Schule als öffentliche Einrichtung für das Plangebiet war zulässig und wäre auch weiterhin als Ausnahme genehmigungsfähig gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 

zu Frage 3: Ja. Meiner Meinung nach und auch… so sieht es das Bezirksamt, zumindest im Gespräch der letzten Bezirksamtssitzung, an der ich teilgenommen habe, müssen Überlegungen angestrebt werden, wie die privatisierte Immobilie wieder für das Gemeinwohl zu sichern ist. Das Bezirksamt will dazu einen Bedarfsplan erarbeiten, der sowohl kommunale Bedarfe erfasst als auch gemeinwohlorientierte Nutzung, die aus der Zivilgesellschaft vorgebracht werden. Ein Kauf der Liegenschaft erscheint durchaus möglich, da es Gerückte gibt, dass die Liegenschaft erneut zum Verkauf steht, allerdings als Share Deal. Einem Gerücht zufolge sollen sich internationale Anbieter von Coworking-Häusern für das Areal interessieren. Dieses Vorhaben erscheint jedoch planungsrechtlich als nicht genehmigungsfähig. Insgesamt ist die Nachnutzung des ehemaligen Schulgebäudes planungsrechtlich kompliziert, da sich die Liegenschaft in einem Wohngebiet befindet und ein Denkmal ist. Nachdem wir diesen… Bedarfsplan erstellt haben und dieser… wird dann an den Senat verschickt werden, dort wurden auch Bedarfe angemeldet seitens der Senatsverwaltung für Integration und Soziales, dann werden wir hoffen, dass Land Berlin sich dieser Aufgabe gemeinsam mit uns annimmt und… in Verhandlungen tritt mit dem Eigentümer. Und die Idee wäre, dass wir das erstmal als Sondervermögen Daseinsvorsorge aufnehmen könnten. Wir haben ja auf Senatsebene für verschiedene Zwecke der Ankäufe Beträge reserviert, Rot/Rot/Grün, 1 Million für Wohngebäude, ich glaube 50 Millionen für Gewerbe. Übrigens hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von diesen Mitteln am meisten Gebrauch gemacht - auch Gewerbe das erste Mal beim Erkelenzdamm 3 - und auch für andere Zwecke - Grünflächen - gibt es Gelder. So gesehen, wie wir auch wissen, fließen viele Gelder nicht ab im Moment beim Senat, wäre es hier eine Option und ich denke, dass uns auch - Entschuldigung, was ja auch schon passiert - die Zivilgesellschaft hier unterstützen werde bzw. wir unterstützen dabei auch die Zivilgesellschaft.

 

Herr Vollmert: Herr Stadtrat, wurde dann bei dem damaligen Verkauf der Schule vertraglich festgelegt, dass bei einem Weiterverkauf der Bezirk bzw. das Land Berlin ein Vorkaufsrecht hat oder müsste sich der Bezirk mit einem Schulterschluss mit dem Senat auf dem freien Markt um den Erwerb der Schule bemühen müssen?

 

BezStR Herr Schmidt: Ja, Herr Vollmert. Danke, dass Sie mir die Möglichkeit geben, meine Ausführungen nochmal ausführlicher darzulegen, weil ich hatte ja eben gesagt, dass wir dann hoffen, dass der Senat in Verhandlungen gehen würde. Und über ein Vorkaufsrecht geht man nicht in Verhandlungen. Also es gibt kein Vorkaufsrecht, leider ja. Aber die Hoffnung, die ich hier eben habe, ist, es ist wirklich sehr kompliziert. Die Eigentümer waren schon Anfang des Jahres bei uns und wussten nicht so recht, was sie mit dem Grundstück machen sollen, weil… alle Bauvoranfragen durchgehend abgelehnt wurden von uns und… es ist sehr kompliziert.

 

Frau Schmidt-Stanojevic: Ja, ich habe auch nochmal eine Nachfrage zu den kommunalen Bedarfsanalysen. Inwieweit werden dann z.B. die Anfragen von der … Fichtelgebirgs-Schule und von Rosa-Parks-Schule berücksichtigt, wenn diese Gebäude wieder in unsere Hände fallen sollten? Also weil wir haben ja durchaus mal antizipiert, da Bereiche auszulagern und Herr Hehmke vielleicht ist das eher eine Frage an Sie.

 

BezStR Herr Hehmke: Ja, wie wir gerade gehört haben, gibt es viele kommunale Bedarfe, die nicht hinreichend gedeckt sind. Selbst wenn es ein vertragliches Vorkaufsrecht gegeben hätte, selbst wenn es damals festgelegt worden wäre, wir könnten das Vorkaufsrecht ohne weiteren Aufwand ausüben und… dieses ehemalige Schulgebäude wäre im Fachvermögen Schule, dann hätten wir ein weiteres Problem. Dann hätten wir den Bedarf, dass wieder als Schule herzurichten. Wir haben aber eine lange, lange Liste von Baumaßnahmen und Anmeldungen bei der Landesinvestitionsplanung und einen Umfang von 600 Millionen Euro. Wir haben eine lange, lange Liste, wo wir unsere Maßnahmen aus schulfachlicher Sicht priorisiert haben. Es ist eine Liste, die allein, selbst wenn andere Bedarfe Bürodienstgebäude, Kita, Stadtteilzentrum, nicht realisiert würden, den Fachbereich Hochbau über viele Jahre auslasten würde - vollkommen. So, das heißt, wir hätten zunächst mal eine leere Schule, die uns bei dem budgetunwirksamen Kosten die Füße weghaut, ohne dass wir Schülerinnen und Schüler drin haben. Das ist eine Nebenbedingung, das sollten wir dabei nicht vergessen, d.h. Dinge, die scheinbar so leicht sind, da kauft man oder übt ein Vorkaufsrecht aus, wo es vorhanden ist, in diesem Falle ist es nicht vorhanden, und dann wird es einer kommunalen Nutzung zugeführt… so einfach ist die Geschichte nicht. Von daher ist hier ein Bedarf signalisiert worden, das hat der Kollege Schmidt genannt von Seiten der SenIAS. Wir können das als Bezirk durchaus vorstellen, weil es hier einen sehr dringenden Bedarf gibt und die Schulbenutzung wäre bestenfalls langfristig realisierbar, auch aus den vorgenannten Gründen.

 

Herr Weeger: Vielleicht können Sie auch, lieber Herr Schmidt, nochmal darstellen, inwieweit ein bezirkliches Vorkaufsrecht - hätten wir es gehabt - uns bei einem Share Deal, wie Sie es ja gesagt haben, der dort ansteht, etwas genutzt hätte.

 

BezStR Herr Schmidt: Ja, danke für die Nachfrage. Das mit den Share Deals ist ja vielleicht doch nicht allen so klar, weil das ja schon ein bisschen Fachsimpelei ist… mit diesen englischen Begriffen. Also… Share Deal bedeutet ja, dass Gesellschaftsanteile übertragen werden und dass damit dann auch keine Steuern gezahlt werden. Das ist eine ganz beliebte Angelegenheit. Wir wissen, dass das Land Berlin sich auch dafür einsetzt im Bundesrat, dass das endlich auf Bundesebene reformiert wird. Allerdings mache ich mir da nicht so große Hoffnungen, weil… selbst wenn man es wieder ein bisschen verbessert, kommen dann doch irgendwie die Leute, die… die eben Steuern sparen wollen, wieder auf andere Ideen und wir haben bei Share Deal eben kein Vorkaufsrecht im Moment, es sei denn, wir können nachweisen, dass es… in dezidierten sagen wir mal Umgehungstatbestand ist, um das Vorkaufsrecht zu umgehen… ja. Das ist aber sehr schwer nachzuweisen. Wir haben eine Kanzlei damit beauftragt, das auch nochmal zu vertiefen. Alle gucken da drauf, aber wie das ebenso ist bei solchen Sachen, wir werden wahrscheinlich eine 100 %ige Lösung zum Share Deal nicht finden. Also sage ich mal, wir brauchen hier wirklich auch den Protest der ganzen Zivilgesellschaft und auch der organisierten Politik, dass einfach hier nicht nur sagen wir mal die Spekulationsspirale nach oben getrieben wird, sondern auch noch die wichtigen Steuereinnahmen verloren gehen, damit wir eben unsere Infrastrukturen ausbauen können.

 

 
 

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