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Drucksache - DS/0822/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Waschanlage vor ca. 5 Jahren leer steht?
Nein.
Mit planungsrechtlicher Stellungnahme vom 16.10.2012 wurde die Frage nach dem Neubau eines Wohnhauses im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid positiv beantwortet. „Erlaubt“ ist die Schließung der Blockecke mit einem Wohnungsneubau. Der Neubau soll die Baukörpertiefe sowie die vorgegebenen Trauf- und Firsthöhen der angrenzenden Bebauung aufnehmen. Die Baufluchtlinien der Nachbargebäude müssen aufgenommen werden. Das geplante Eckgebäude soll damit, wie planungsrechtlich erforderlich, in geschlossener Bauweise errichtet werden. Nur maximal 80% des Grundstücks sollten mit Kelleranlage/Tiefgarage unterbaut sein, so dass eine Fläche mit Bodenanschluss von mindestens 20% erhalten bleiben kann.
Grundstück zukünftig genutzt werden kann?
Siehe Beantwortung zu Frage 2.
Nachfrage:
Die Fläche ist nicht im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin (BBK) erfasst. Dem Bezirksamt liegen auch sonst keine Erkenntnisse über schädliche Bodenveränderungen vor.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt |
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