Drucksache - DS/0822/V  

 
 
Betreff: Unbebautes Grundstück Ecke Ebertystraße/Mühsamstraße im Ortsteil Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Buhl, ThorstenBuhl, Thorsten
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Grundstück seit Schließung der Waschanlage vor ca. 5 Jahren leer steht?

 

  1. Welche Bebauung wäre erlaubt?

 

  1. Hat das Bezirksamt bereits Gespräche mit dem Eigentümer geführt, wie das Grundstück zukünftig genutzt werden kann?

 

 

Nachfrage:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand des Bodens in Bezug auf Umweltbelastungen, da dort jahrelang eine Waschanlage für Kraftfahrzeuge betrieben wurde?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                                

Bezirksstadtrat                                  

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Grundstück seit Schließung der

Waschanlage vor ca. 5 Jahren leer steht?

 

Nein.

 

  1. Welche Bebauung wäre dort erlaubt?

 

Mit planungsrechtlicher Stellungnahme vom 16.10.2012 wurde die Frage nach dem Neubau eines Wohnhauses im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid positiv beantwortet. „Erlaubt“ ist die Schließung der Blockecke mit einem Wohnungsneubau. Der Neubau soll die Baukörpertiefe sowie die vorgegebenen Trauf- und Firsthöhen der angrenzenden Bebauung

aufnehmen. Die Baufluchtlinien der Nachbargebäude müssen aufgenommen werden. Das geplante Eckgebäude soll damit, wie planungsrechtlich erforderlich, in geschlossener Bauweise errichtet werden. Nur maximal 80% des Grundstücks sollten mit Kelleranlage/Tiefgarage unterbaut sein, so dass eine Fläche mit Bodenanschluss von mindestens 20% erhalten bleiben kann.

 

  1. Hat das Bezirksamt bereits Gespräche mit dem Eigentümer geführt, wie das

Grundstück zukünftig genutzt werden kann?

 

Siehe Beantwortung zu Frage 2.

 

Nachfrage:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand des Bodens in Bezug auf Umweltbelastungen, da dort jahrelang eine Waschanlage für Kraftfahrzeuge betrieben wurde?

 

Die Fläche ist nicht im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin (BBK) erfasst. Dem Bezirksamt liegen auch sonst keine Erkenntnisse über schädliche Bodenveränderungen vor.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 
 

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