Drucksache - DS/0803/V  

 
 
Betreff: „allerdings kennen wir die Häuser schon sehr gut“ – Unternimmt das Bezirksamt nicht genug gegen Leerstand von Wohnraum?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:1. Schwarze, Julian
2. Weigelt Dr., Thomas
Schwarze, Julian
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Vorbemerkung:

 

Am 24. Mai 2018 – und damit nach Fristablauf für die reguläre Einreichung von Großen Anfragen für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 30. Mai 2018 – zitiert das Neue Deutschland unter der Überschrift „Nichts genaues weiß man nicht“ den Stadtrat Knut Mildner-Spindler mit den Worten „allerdings kennen wir die Häuser schon sehr gut“ in Bezug auf diejenigen Häuser, welche am 20. Mai 2018 von Aktivist*innen besetzt wurden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
 

  1. Wann und wodurch hat das Bezirksamt Kenntnis vom Leerstand des Hauses

 

  1.      Arndtstraße 13
  2.      Petersburger Straße 16
  3.      Reichenberger Straße 114
  4.      Frankfurter Allee 84

 

erlangt und was hat es gegen diesen Leerstand getan?
 

  1. Sind dem Bezirksamt weitere Häuser bekannt, die leer oder zu großen Teilen leer stehen (z.B. ein Seitenflügel)? Wenn ja, welche?

 

  1. Sind dem Bezirksamt leerstehende Häuser oder einzelne Wohnungen bekannt, die im Eigentum städtischer Wohnungsbaugesellschaften stehen?

 

  1. Wieso hat das Bezirksamt anscheinend nicht zeitnah nach dem es von dem Leerstand der Häuser Arndtstraße 13, Petersburger Straße 16, Reichenberger Straße 114 und Frankfurter Allee 84 Kenntnis erlangt hat, durch ordnungsrechtliche Maßnahmen (wie z.B. durch Verwaltungszwang oder der nun möglichen treuhänderischen (Zwangs-)Verwaltung), diese Häuser wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt?

 

  1. Wieso gestattet es das Bezirksamt, dass nach der Erteilung von Baugenehmigung für die Wiederwohnbarmachung von leerstehenden Häusern, der Eigentümer Jahre verstreichen lässt bis er von der Baugenehmigung Gebrauch macht?

 

  1. lt das Bezirksamt seine bisherigen Maßnahmen für ausreichend, um wirksam gegen Leerstand von Wohnraum vorzugehen?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler

 

Herr Dr. Weigelt: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, werte Verordnete, liebe Gäste, wir haben es hier Ihnen allen etwas leichter gemacht mit nur sechs Fragen anstatt 31. Ich werde jetzt auch nicht alle Fragen vorlesen, die liegt ja den Verordneten vor, wir haben ja noch einige Gäste, so dass ich die Fragen etwas zusammenfassen möchte.

Der Stadtrat Mildner-Spindler hat sich in einem Zeitungsinterview geäußert, dass er die Häuser, die am 20.05. besetzt wurden, ja schon sehr gut kenne. Das bedeutet ja auch, dass er den Leerstand schon lange kennt und ihn noch nicht beendet hat. Das verwundert mich doch als Bezirksverordneter und lässt mich auch unzufrieden zurück.

Daher fragen wir den Stadtrat 1.: Seit wann kannte er den Leerstand? Was hat er konkret gegen diesen Leerstand getan? Und, sozusagen die anschließende Frage, ob das Bezirksamt hier dieses doch sehr drängende Problem mit dem hinreichenden Nachdruck verfolgt und ob es denn auch dem Stadtrat eine Priorität ist, hier Leerstand zu bekämpfen?

 

BezStR Herr Mildner-Spindler: Sehr geehrter Herr Weigelt, sehr geehrter Kollege Schwarze, meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was mich am meisten interessiert hat, seitdem ich die Anfrage gestern kannte war, wie wird sie denn begründet werden, weil aus der Überschrift erschließt sich mir die Wertung nicht, die hier gerade vorgetragen wurde.

Ich habe am Dienstag nach Pfingsten auf die Anfrage eines Journalisten vom Neuen Deutschland, das heute hier schon wieder herangezogen wird, geantwortet: Wir kennen die Häuser, die am Sonntag besetzt waren.

Was erschließt sich daraus zu vermuten? Das Bezirksamt täte nichts gegen Zweckentfremdung und Leerstand. Es ist einfach etwas komplexer, als diese Schlussfolgerung und ich bin der Meinung, dass das den beiden Fragestellern eigentlich auch durchaus bewusst ist, sind ja keine dummen Kerle.

So. Sie haben als erstes gefragt, wann und wodurch hat das Bezirksamt Kenntnis vom Leerstand des Hauses, es muss heißen der Häuser, erlangt und was hat es gegen diesen Leerstand getan. Dann nähern wir uns doch mal den Situationen der einzelnen Häuser.

Fangen wir mit der Arndtstraße 13 an. Zur Arndtstraße 13 haben wir in diesem Jahr schon zwei Mal …, zur Arndtstraße 13 haben wir in diesem Jahr schon zwei Mal Anfragen beantwortet. Dem Leerstand in der Arndtstraße ging eine jahrelange Ferienwohnungsvermietung voraus bis 2014. Nach den Möglichkeiten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes von 2014 wurde ein Antrag auf Bestandsschutz über zwei Jahre gestellt, bis 2016. In 2016 wurde ein Antrag im Mai, also exakt zwei Jahre nachdem der Bestandsschutz zustande kam, wurde ein Antrag auf Genehmigung zweckfremder Nutzung gestellt und von uns abgelehnt. Es wurden Rechtsmittel dagegen eingelegt. Die Verfahren wurden vom Verwaltungsgericht wegen Rückwirkung ausgesetzt.

Im Sommer 2016 haben wir festgestellt, dass in der damaligen Situation Not im Hinblick auf Unterbringung es Bezirke gab, die bei dem Betreiber dieser Unterkunft in der Arndtstraße 13 Belegungen vorgenommen haben. Unsere Wohnhilfe hat keine Belegungen dort vorgenommen, unsere Wohnhilfe hat sich gegenüber den Bezirken, von denen wir das wussten, und gegenüber dem Jobcenter, die die KdU für die Belegung übernommen haben, dafür eingesetzt, dass diese Unterbringungen beendet werden. Das ist passiert.

Das zwischendurch die Arndtstraße 13 drohte zu einer Problemimmobilie zu werden, weil die Bewohnerinnen und Bewohner, die in der Grunewaldstraße in Schöneberg im Sommer 2016 zu seinem stadtweit diskutierten Problem wurden, untergebracht waren, gehört dort auch noch mit dazu.

Im Dezember 2016 gab es eine Eigentümeranzeige, dass die Wohnungen nun leer stünden, weil das Haus verkauft werden soll. Es wurden Amtsverfahren entsprechend gegen den aktuellen verkaufswilligen Eigentümer eingeleitet. Dieses Amtsverfahren wurde in 2017 eingestellt, weil das Haus gemäß Kaufvertrag im Sommer 2017 verkauft wurde, im Grundbuch im Herbst 2017 mit neuem Eigentümer eingetragen wurde und das ganze Spiel wieder von vorne losgeht. Der neue Eigentümer genoss und genießt nach den Regelungen des Zweckentfremdungsverbots den Anspruch auf genehmigungsfreie Duldung des Leerstands bis Anfang des Monats …, sechs Monate und wenn er Sanierungsmaßnahmen ankündigt für ein ganzes Jahr.

Jetzt sind diese Fristen halbiert, jetzt befinden wir uns in der Situation, dass wir genau in dem Übergangsmonat sind, wo diese genehmigungsfreie Leerstände auslaufen und wir werden uns das jetzt erneut vor Ort anschauen.

Petersburger Straße 16: Der Leerstand in der Petersburger Straße 16 ist mit einer Anzeige vom Dezember 2015 aufgenommen. Es wurden Amtsverfahren gegen den Eigentümer eingeleitet. Der Eigentümer reichte eine Baugenehmigung aus 2012 / 2013 ein, die eine komplette gewerbliche Umnutzung als Hotel erlaubt. 2013 vor Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Diese Baugenehmigung wurde zwei Mal und letztendlich nunmehr bis zum 19. September 2018 durch den Eigentümer verlängert, sehr zum Frust unserer Kolleginnen und Kollegen, die das Verfallsdatum von Baugenehmigungen auf Wiedervorlage in ihren Unterlagen haben und wenn kurzfristig vorher ein Antrag auf Genehmigung einer Verlängerung gestellt wird und dieses auch geschieht, dann schiebt sich das Ganze wieder.

Seit Frühjahr diesen Jahres gibt es Abbrucharbeiten auf diesem Grundstück, insofern muss man davon ausgehen, dass im Rahmen des gültigen, der gültigen Baugenehmigung bis zum 19.09.2018 nunmehr mit Bauarbeiten begonnen wurde.

Reichenberger Straße 114: Die Reichenberger Straße 114 können wir aus den weiteren Erörterungen rausnehmen. In der Reichenberger Straße 114 wurde am Pfingstsonntag eine leerstehende Gewerbeeinheit besetzt, Gewerbe fällt nicht unter Zweckentfremdungsverbot. Die Gewerbeeinheit nach meiner Info von letzter Woche steht derzeit zur Vermietung.

Frankfurter Allee 84: Es handelt sich konkreter Weise um das Grundstück Frankfurter Allee 84 / Ecke Finowstraße, betrifft auch die Adresse, den Eingang Finowstraße 1. Der Leerstand war bekannt. Für diese Grundstücke liegen Baugenehmigungen aus dem April 2015 vor für Dachgeschossausbau, für Ausbau von Wohnungen in der Frankfurter Allee ab dem 2. Obergeschoss und im Gebäudeteil Finowstraße für Wohnungen.

Es gibt eine zweite Baugenehmigung aus dem Herbst 2015 für die Umnutzung der leerstehenden Büroflächen Erdgeschoss und 1. OG zu zehn Ferienwohnungen. Darüber hat sich niemand gefreut und schon gar nicht darüber, dass das auch nach Zweckentfremdung zu akzeptieren ist, weil es ist gewidmetes Gewerbe und in Gewerbe können Ferienwohnungen oder Unterbringungsmöglichkeiten eingerichtet werden.

Der Baubeginn wurde schon im August 2016 angezeigt. Das Haus ist eine Baustelle. Der Dachstuhl wird gerade neu errichtet. Soviel zu diesen Adressen, die hier nachgefragt sind. Insofern sehen Sie, wir kennen diese Häuser mit dem Leerstand und das nicht weil …, es gibt keinen Leerstand, weil wir nichts tun, getan haben, sondern weil die Situation an jedem einzelnen Standort konkret viel komplexer ist als dass man einfach sagen könnte, das ist Leerstand und das ist vermietet.

Habe ich vorhin versucht schon anzudeuten und insofern werde ich Ihnen zu Ihrer Frage 2, sind dem Bezirksamt weitere Häuser bekannt, antworten mit Ja. Wenn ja, welche? Das kann ich und das will ich hier auch nicht tun. Nicht, weil ich unwillig bin, sondern weil es viel komplexer ist, als das darzustellen, weil es eben genehmigungsfreien zu duldenden Leerstand gibt, wenn noch um eine Baugenehmigung verhandelt wird und die Fristen eingehalten sind, es genehmigungsfähigen Leerstand gibt, wenn Baugenehmigungen vorliegen und wenn ein Bauherr so eine Baugenehmigung, die für drei Jahre erteilt wird, ob schuldhaft oder aus welchen Gründen auch immer, nicht früher umsetzen kann, ggf. auch zu einer Verlängerung sich genötigt sieht.

In allen Fällen, die ich Ihnen gezeigt habe, geht es nicht um spekulativen Leerstand, sondern es ist immer davon auszugehen, dass dort zum Schluss auch gebaut wird.

Es gibt vermuteten Leerstand, wo wir in der Amtsermittlung sind und da kann ich Ihnen überhaupt noch nicht sagen, dieses Haus steht leer. Es gibt Leerstand, wo wir die Komplexität der Verhandlungen um die Immobilie kennen, wo es nicht angezeigt wäre, in der Öffentlichkeit darüber zu reden. Wir haben in mündlichen und in schriftlichen Anfragen jede Menge Adressen und Grundstücke hier im Bezirk schon miteinander erörtert und auch Ihre heute eingereichte schriftliche Anfrage zur Arndtstraße 31, wo ich ja erst dachte, das ist ein Zahlendreher, nein, es ist kein Zahlendreher. Es gibt ein Amtsermittlungsverfahren für die Arndtstraße 31, das kann ich Ihnen schon jetzt sagen und das habe ich aus der Verwaltung rückgespiegelt bekommen, ohne dass Ihr Hinweis der ausschlaggebende Hinweis gewesen wäre.

Wir sind ja ob Bevölkerung, ob Kolleginnen und Kollegen, den Mitgliedern der BVV für jeden Hinweis und für jede Nachfrage dankbar, weil es ist nicht sozusagen in dem System, wie es das Land Berlin mal gehabt hatte, Leerstand festzustellen, indem man auf …, über längere Zeit nicht genutzte Stromanschlüsse verfügen kann. Das gibt es nicht mehr seit glaube ich 15 Jahren inzwischen. Insofern sind wir für jeden Hinweis dankbar und werden dem auch zukünftig weiter nachgehen.

3. fragen Sie, ob dem Bezirksamt leerstehende Häuser oder einzelne Wohnungen städtischer Wohnungsbaugesellschaften bekannt sind.

Ja, die sind uns bekannt, weil wir die städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit Wiedereinführung der Zweckentfremdung dazu erzogen haben, dass sie brav und ordentlich ihre Leerstände, so wie es die Fristen des Gesetzes vorschreiben, uns melden.

4. fragen Sie, wieso hat das Bezirksamt anscheinend nicht zeitnah nach dem Leerstand der Häuser, ich zähle sie nicht noch mal auf, gehandelt?

Ich glaube, ich habe Ihnen beantwortet, dass wir gehandelt haben.

5. fragen Sie, wieso gestattet es das Bezirksamt, dass nach Erteilung von Baugenehmigungen für die Wiederwohnbarmachung von leerstehenden Häusern der Eigentümer Jahre verstreichen lässt, bis er von der Baugenehmigung Gebrauch macht?

Wenn die Baugenehmigung mit solchen Zeitfristen erteilt wurde, dann hat der Eigentümer das Recht dazu und muss sich gegenüber der Behörde, dem Bezirksamt daran messen lassen, ob er von seinem Baurecht fristgemäß Gebrauch macht oder begründet, dass er noch nicht davon Gebrauch machen konnte und dann eine Verlängerung erhält.

6. fragen Sie, hält das Bezirksamt seine bisherigen Maßnahmen für ausreichend, um wirksam gegen Leerstand von Wohnraum vorzugehen?

Ja, nach bestem Gewissen können wir sagen, dass wir …, anders als das ggf. mit der Anfrage unterstellt ist, Leerstand verfolgen und Wohnungen einer Wohnverwendung wieder zuführen, so, wie wir das mit Ferienwohnungen gemacht haben und machen. Das heißt nicht, dass es nicht immer noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Eine Verbesserungsmöglichkeit, die wir sehen, ist die, dass wir innerhalb des Bezirksamts noch enger und besser zusammenarbeiten zwischen dem Bereich Planen und Bauen und der Zweckentfremdung. Das ist uns so aufgegeben.

Die Trennung von Wohnungsamt mit Zweckentfremdungsverbot und Planen und Bauen ist vielleicht nicht immer förderlich im Hinblick auf Kommunikation und internen Informationsfluss, aber in der politischen Zielstellung, jede Wohnung, die auch nur Wohnzwecken zugeführt werden kann, Wohnzwecken zuzuführen, sind wir uns einig im Bezirksamt mit der Handhabung der unterschiedlichsten Instrumentarien, die wir dafür haben und insofern haben wir uns jetzt verabredet, dass der Kollege Schmidt und ich mit unseren zuständigen Bereichsleitern uns hinsetzen, genau diese Hürde Kommunikations- und Informationsfluss zu überwinden und die Zusammenarbeit zu verbessern. Dankeschön.

 

Herr Dr. Weigelt: Vielen Dank Herr Stadtrat für die doch sehr ausführlichen und informativen Ausführungen. Da haben sich mir jetzt ein paar konkrete Nachfragen und ein paar allgemeinere angeschlossen.

Die 1. ist: Bei der Petersburger Straße 16 haben Sie gesagt, es gibt eine Baugenehmigung für eine Hotel-Nutzung. Ist es eine reine Nutzungsänderung, die beantragt wurde oder waren es bauliche Maßnahmen, die da beantragt wurden. Das macht ja einen Unterschied. Wenn es die Nutzungsänderung ist frage ich mich, wie die noch Wirkung jetzt zeigen kann, weil das Zweckentfremdungsverbotsgesetz ein getrenntes Regelungsregime ist. Wenn das sagt, dass die Zweckentfremdung nicht gestattet ist, dann ist das Baurecht nicht da gestattet. Es ist ja eigentlich in der Hinsicht irrrelevant. Der Bestandsschutz würde ja ausreichen und Zweckentfremdungsverbotsgesetz regelt eine zweijährige Übergangsfrist usw.

Wenn es sich um einen baulichen Änderungsantrag gehandelt hat, dann sagt ja das Zweckentfremdungsverbotsgesetz selbst, es sei zügig umzusetzen. Das schreibt das Zweckentfremdungsverbotsgesetz selbst vor. Da frage ich mich, man könnte ja als Maßnahme z.B. machen kleinteilige Fristsetzung. Ich sage um zu kontrollieren, ob sie das auch zügig umsetzen, mache ich Fristsetzung dieser baulichen Maßnahmen kleinteilig zu überwachen, damit ich wirklich sagen kann, ich kann hier nicht verschleppen als Bauherr, weil das scheint mir hier eine typische Strategie zu sein, die mehrere Bauherren anwenden oder deren Eigentümer anwenden. Das wäre eine Frage, die ich da an Sie habe.

Die 2. Frage ist eher allgemeiner Natur: Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz wurde jetzt geändert mit Wirkung 01. Mai, es wurde ein Treuhändermodell eingeführt usw. Da würde mich doch mal Ihre Einschätzung …, wie werden Sie davon Gebrauch machen, haben Sie da schon erste Planungen eingesetzt, gibt es da eine Arbeitsgruppe, weil das ja doch ein sehr komplexes Verfahren ist, wie man so ein Treuhänder einsetzt.

Und 2.: Wie stehen Sie denn zu Ihrer eigenen Landesebene? Fühlen Sie sich hinreichend in dem Prozess wahrgenommen? Weil der Prozess war ja kein leichter, dieses Zweckentfremdungsverbotsgesetz zu ändern, da würde mich doch mal interessieren, ob hier überhaupt die Anliegen der Bezirke hinreichend berücksichtigt wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

 

BezStR Herr Mildner-Spindler: Ich fange mal mit dem Letzteren an. Wir gehen momentan noch davon aus, weil es uns nicht bekannt ist, dass wir bei einzelnen leerstehenden Häusern eine ähnliche Situation haben, wie es Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf an der einen oder anderen Stelle beklagt haben, wo in der Tat Häuser verfallen, weil Eigentümer ihr Eigentum nicht mehr pflegen können und eigentlich das Eigentum droht zu verfallen, wo anfangs des Monats schon in der Presse zu lesen war, dass man sich sozusagen um eine Betreuung eines Hauseigentümers in Steglitz-Zehlendorf gekümmert hat, um seine Interessen wahrnehmen zu können.

Eine solche Situation ist uns nicht bekannt. Gleichwohl machen wir uns Gedanken darüber, mit welcher Hausverwaltung wir ggf., wo der Handlungsbedarf so besteht, dann eine Verwaltung einer Immobilie, und wenn sie nur befristet ist, übernehmen könnten.

Noch viel komplexer ist die Bewertung dessen, was der Prozess der Gesetzesvorbereitung auf Landesebene gewesen ist. Meine Verwaltung teilt an der einen oder anderen Stelle die auch medial schon geschilderten Probleme und Vermutungen, die das neue Gesetz in seinem Willen straffer die Amtsermittlung und die Wiederzuführung zu Wohnzwecken zu gestalten, bringen kann.

Da gab es ja durchaus unterschiedliche Ansätze in einem Gesetzentwurf der Verwaltung, der dann durch das Abgeordnetenhaus, durch Abgeordnete des Abgeordnetenhauses noch mal maßgeblich verändert worden ist. Ob das immer zum Guten war, das wird die Praxis erweisen.

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz hat scheinbar anders als das ansonsten vielfach im Gesetzgebungsverfahren ganz stark sozusagen …, ist ganz stark davon geprägt, dass sich Abgeordnete ganz individuell mit Forderungen, die auch berechtigt sind, einbringen. Schon die Vorbereitung des Gesetzes für 2014 war eine konträre Zwischenverwaltung und Gesetzgeber, der zwangsläufig ja das letzte Wort hat. Es waren diesmal andere Akteure und es ist zumindest ähnlich so gewesen, dass, wie im Gesetzgebungsverfahren so oft, zum Schluss was anderes herausgekommen ist, weil es in das Parlament hineingegangen ist.

Es gibt Stimmen die sagen, bei den Änderungen wird wieder durchgeklagt werden müssen. Das sind Spekulationen, das wird in der Tat sie Praxis zeigen.

Und jetzt haben Sie noch eine Frage gehabt zur Petersburger Straße 16. Meine Verwaltung hat mir mit auf den Weg gegeben, ich habe das …, die Baugenehmigung nicht gelesen, es wurden 2015 oder dann Anfang 2016, dieses Amtsermittlungsverfahren wurde im Dezember eröffnet, 2015, also dann in 2016. Es wurden Baugenehmigungen aus 2012 und 2013 vorgelegt, die eine gänzliche Nutzung des Grundstücks zu gewerblichen Zwecken für ein Hotel erlauben.

Ich nehme Ihre Frage mit und werde die in der Spezifik, wie Sie sie gestellt haben, noch mal beleuchten lassen und sicher kann …, ach, jetzt ist er gerade nicht da, der Florian, der hatte vor, eine Stunde lang vorzulesen, da wird mir sicher auch der Florian Schmidt in seiner Verwaltung ein Stückweit zuarbeiten können. Danke.

 

Herr Dahl: Ja Herr Stadtrat, vielen Dank für Ihre Antworten. Ich habe auch keine Zweifel, dass Ihre Mitarbeiter den nötigen Eifer an den Tag legen, um hier die entsprechenden Fälle auch abzuarbeiten, aber irgendwie drängt sich ja doch schon der Eindruck auf, dass es furchtbar langatmig in den einzelne Fällen ist. Bei der Arndtstraße 13 werden am Ende Häuser verkauft, schneller von statten geht und sich damit quasi der …, der Urheber quasi sich eines Bußgeldes entziehen kann und das Haus verkaufen und auch die Eintragungen ins Grundbuch dauert ja auch schon ewig in Berlin, dann fragt man sich natürlich so ein bisschen, woran liegt das.

Kann man diese Verfahren straffen? Es ist natürlich klar, es gibt gesetzliche Fristen, die einzuhalten sind beim Widerspruchsverfahren usw. und Klageverfahren, hat man keinen Einfluss drauf, aber gerade so im Rahmen der Ermittlung und tatsächlich in der Bescheidserteilung ist natürlich dann die Frage, muss man möglicherweise tatsächlich drei Mal eine Fristverlängerung geben im Rahmen einer Anhörung oder kann man nicht dann auch sagen, nach spätestens der ersten Fristverlängerung okay, reicht dann jetzt auch, wir entscheiden auf Grundlage der Basis, die wir haben.

Und eine andere Frage ist: Brauchen Sie vielleicht auch einfach mehr Leute in Ihrem Amt? Gibt es da Überlegungen, das entsprechend personell stärker zu untersetzen im Bezirksamt? Das wäre ja auch eine Sache, wo Sie sicher möglicherweise die politische Unterstützung dieser BVV sichern können.

 

BezStR Herr Mildner-Spindler: In der Tat ist es so, auch für unsere Kolleginnen und Kollegen, ich hatte das ja vorhin gesagt, dass es frustrierend ist. Petersburger Straße 16 ist ein gutes Beispiel dafür. Ich habe auch immer wieder nachgefragt, ich kriege zur Antwort, die Baugenehmigung läuft noch, im Herbst läuft sie aus. Ich frage Ende Sommer nach und kriege die  verzweifelte …, na verzweifelt nicht, aber sozusagen die enttäuschte Antwort, da ist wieder eine Verlängerung beantragt und genehmigt worden. Und dann geht das von vorne wieder los.

Die Genehmigung auf Verlängerung der Baugenehmigung erteilt nicht die Zweckentfremdung.

 

Herr Dahl: Darum ging es mir nicht, sondern um die Beschleunigung des Verfahrens …

 

BezStR Herr Mildner-Spindler: Nein, also wenn ich das von den Fristen her so, wie ich es vorgetragen habe, noch mal erläutern soll. Im Mai 2016 lief der Bestandsschutz aus. Es wurde ein Antrag auf Genehmigung weiterer Ferienwohnungsbetrieb gestellt. Das ist versagt worden. Daraufhin gab es ein Verfahren, Leerstand zu beseitigen. Dagegen ist in Widerspruch gegangen worden. Das Gericht hat das zurückgestellt wegen der Rückwirkung, da liegen ja viele Verfahren noch heute auf dem Eis. Und wir haben dann angezeigt bekommen Ende 2016, das Haus steht leer und wird verkauft.

Im Jahr 2017 hat sich der Bezirk in den Verkauf dieses Hauses eingeschaltet und wollte Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen. Dieses Vorkaufsrecht ist durch Abwendungsvereinbarung abgewendet worden. Im Herbst letzten Jahres gab es den Eintrag ins Grundbuch des neuen Eigentümers und ab dem läuft die Frist für den genehmigungsfreien Leerstand und nachdem, ich habe heute früh mit den Kollegen noch mal gesprochen, ist zu dem Zeitpunkt schon angezeigt worden, dass Sanierungsabsicht besteht. Das ist nachvollziehbar. Wenn jemand so eine Abwendungsvereinbarung unterschrieben hat, dann will er das Haus wieder vermieten.

Und welche Gespräche, wir haben das ja gerade vom Kollegen Schmidt vorgetragen bekommen, jetzt in der Bauberatung und in der Vorbereitung einer Baugenehmigung im Bereich Planen und Bauen, wie da der Stand ist, den kann ich Ihnen nicht sagen.

Personal: Wir sind glaube ich die größte Arbeitsgruppe in Berlin, wie viel in Mitte jetzt noch da sind, Herr von Dassel hatte damals sozusagen sehr schnell die größte Arbeitsgruppe, aber insgesamt haben Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg auch davon profitiert, dass wir als Innenstadtbezirke mehr Personalstellen schon 2014 bekommen haben und noch mal aus dem dann eingestellten Pool von Mitarbeitern für die Zweckentfremdung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den größten Teil bekommen haben. Wir haben jetzt sieben Kolleginnen und Kollegen, die Zweckentfremdung nachgehen.

Die klagen glaube ich im Moment weniger darüber, dass sie zu wenig sind, als dass die praktische Anwendung der gesetzlichen Regelungen noch nicht so ganz klar ist derzeit. Es fehlen noch die Ausführungsvorschriften und was die Kollegen umtreibt ist, dass es im Hinblick auf ihre Bezahlung unterschiedliche Bewertungen zwischen den kommunalen und den Landesmitarbeitern gibt. Das wollen wir als Bezirksamt aber jetzt für unsere Kolleginnen und Kollegen auch glatt ziehen.

 

Herr Jokisch: Vielen Dank, Frau Vorsteherin, liebe Kollegen, ich wollte mal ein bisschen was sagen zur Debatte, weil ich sie eigentlich wirklich ein bisschen unerfreulich und unehrlich finde. Zur Unterstellung wie in der Frage 4 hat sozusagen der Stadtrat in seiner ausführlichen und sehr freundlichen Art beantwortet. Ich würde aber gerne noch mal die Antwort auf die eigentlich große Anfrage hören.

Die Frage war, die Fragestellung war, unternimmt das Bezirksamt nicht genug gegen Leerstand von Wohnraum. Ich würde sagen, die Antwort aus meiner Sicht ist deutlich. Hier hat der Stadtrat gezeigt, dass sie eigentlich alles rechtliche Mögliche tun und dann die Frage, sind die Maßnahmen ausreichend - natürlich nicht. Soweit sind wir uns ja einig. Da frage ich, warum wir diese große Anfrage so debattieren und nicht irgendwie uns gemeinsam dafür stark machen, dass sozusagen auf Landesebene was passiert, dass sozusagen vielleicht auch mit der Zivilgesellschaft was passiert und nicht so eine komische Parteipolitik passiert, das ärgert mich ein bisschen.

Dass jetzt sozusagen die neue Gesetzesänderung jetzt nicht nur von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu verantworten ist, das ist auch ein bisschen durchsichtig. Also wollen wir nicht lieber zusammen dafür sorgen, dass wir mehr machen können gegen Leerstand als Debatten zu führen?

 

Herr Dr. Weigelt: Herr Jokisch, ja. Sie sprechen mir aus dem Herzen, das können sich alle Parteien hier mal zu Herzen nehmen, dass sie auch auf Landesebene, zumindest die drei, die hier eine Regierung bilden, reden, und wir auch hier auf Bezirksebene ein sinnvollen konstruktiven Ton anschlagen können mit allen Stadträten. Finde ich gut, schließe ich mich an.

Deswegen geht meine Frage in eine Richtung auf Landesebene, aber ganz konstruktiv Herr Stadtrat. Wir sind uns doch alle einige, dass es absolut unbefriedigend ist. Wir brauchen …, wir haben das Gesetz 2014 eingeführt, Sie haben so, das möchte ich Ihnen jetzt erst mal unterstellen, alles Mögliche gemacht, z.B. der Arndtstraße 13 oder bei der Petersburger Straße anscheinend, aber trotzdem sind wir vier Jahre später immer noch in der Situation, dass der Leerstand bekämpft wird, obwohl ja eigentlich das Ziel allen klar ist, das Ziel eindeutig ist.

Deswegen würde ich mir noch mal wünschen oder ich würde Sie fragen, was sind die konkreten Änderungswünsche, die Sie haben? Was sind denn Punkte wo Sie sagen eins, zwei, drei, das sollen wir jetzt ändern und dann würde aus Ihrer bezirklichen Expertise heraus das funktionieren und wir machen nicht vier Jahre, sondern vielleicht ein halbes Jahr, damit so ein Leerstand zu Ende ist.

 

BezStR Herr Mildner-Spindler: Ich brauche nicht zu wiederholen, dass auch die Kolleginnen und Kollegen, die im Alltag sozusagen die Jäger der zweckfremden Nutzung von Wohnraum sind, gerne handlungsfähiger wären, als sie sich fühlen, wenn das Prozedere so ist, wie ich Ihnen das für die einzelnen Objekte beschrieben habe, wo Baugenehmigungen die Handhabung des Zweckentfremdungsverbots sozusagen außen vorstellen, bis die Frist heran ist, wo Gerichte wegen einer Überprüfung des Gesetzes ganze Verfahren ruhend stellen und über lange Zeit nichts passiert und die Nutzungen so weitergehen, wie sie in dem beklagten Zustand sind.

Also insofern glaube ich in der Tat, das ist dann aber auch die Frage an die jetzige Fortschreibung des Gesetzes, ob wir wirklich schon …, dass Instrumentarien und vor allen Dingen die Handlungsmöglichkeit so zugeschnitten haben, dass wir so schnell arbeiten können. Wir wollen jetzt den Weg gehen, dass wir tatsächlich zwischen Stadterneuerung und Planen und Bauaufsicht und Zweckentfremdung uns darauf verständigen, wie informieren wir uns, wie informieren wir uns über Diskussionen, über Bauplanungen, die im Verfahren sind, angekündigte Sanierungen, die alle sozusagen Fristen schieben, wie stimmen wir uns ab, um schneller reagieren zu können.

Es nützt nichts, dass die eine Seite über die andere Seite klagt, dass Informationen auf der Strecke bleiben oder erst durch Zufall oder durch den Bauherren in der Anhörung offenbar hört, welche Gespräche im Hochhaus geführt werden zu Bauplanungen. Das muss besser werden miteinander. Das sind noch nicht mal Dinge, die man im Gesetzesrahmen lösen muss. Da guckt mich die Grünen-Fraktion fragend an. Ist kein Vorwurf an den Kollegen Baustadtrat. Es ist einfach so, wenn wir über die Häuser da drüben oder über die vielfach nachgefragte Immobilie Eckhaus Obentrautstraße / Großbeerenstraße Ermittlungen führen und uns wird vorgelegt, was es derzeit für Gespräche mit Bauen gibt, das kann man wahrscheinlich noch anders gestalten und das wollen wir anders gestalten.

Und ansonsten kann man wirklich nur sehen, wie man insgesamt gemeinsam und das dann mit Gesetzeskraft sich so aufstellt, dass man schneller eingreifen kann.

Irgendjemand hat eine mündliche Anfrage gestellt, wie Baugenehmigungen von vornherein kürzer befristet gefasst werden können. Bei der FDP war das der Fall, ja, okay. Das kann ich nicht beurteilen, da bin ich nicht der Fachmann dafür, aber das muss wahrscheinlich mal diskutiert werden.

 

Herr Wolf: Ja, vielen Dank für Ihre Antworten. Ich hatte mich glaube ich an der Stelle gemeldet, wo Sie gesagt hatten, dass das Problem sehr komplex ist und als das sehr stark unter Zweckentfremdungsverbotsgesetz kam. Insoweit war Ihre letzte Antwort für mich jetzt schon was, wo es meiner Meinung nach in die richtige Richtung geht. Also wie können Sie eigentlich aktive Zivilgesellschaften, die sozusagen Leerstand bekämpft, auch tatsächlich besser unterstützen. Das ist jetzt sozusagen nicht im Zweckentfremdungsverbotsgesetz, aber gibt es Möglichkeiten, z.B. solche Verfahren, die ewig laufen, tatsächlich sichtbar zu machen? Also einfach nur sichtbar zu machen, dass diese Verfahren da sind auf einer Webseite oder ist so was grundsätzlich ausgeschlossen?

Die 2. Frage ist dann …, bezog sich auf die Quantität. Da haben Sie gesagt, man könnte nicht sozusagen die Anzahl der Häuser …, Sie können das nicht nennen, die Gesamtzahl. Aber ich dachte, Sie führen sozusagen ein Kataster darüber, wie viele Wohnungen es insgesamt gibt und Sie wissen ja auch, wie viel Verfahren Sie haben. Als könnten Sie doch eine Quote auch nennen. Also das …, jedenfalls rein mathematisch müsste sich das ergeben. Das wäre glaube ich sehr hilfreich um zu sehen, wie sich auch so was entwickelt. Also … und auch, wie wir dann …, wo wir nachsteuern müssen, z.B. auf einer Bezirksregion und solche Informationen könnte doch eine Bezirksverordnetenversammlung tatsächlich helfen, dass … ja, letztendlich gegen Leerstand besser vorzugehen außerhalb der technischen Mittel, die jetzt im Zweckentfremdungsverbotsgesetz geregelt sind. Danke.

 

BezStR Herr Mildner-Spindler: Die erste Teilfrage müsste glaube ich der Baustadtrat beantworten. Ich glaube nicht, schon aus Gründen des Vertrauensschutzes, noch nicht mal des Datenschutzes, dass es möglich sein wird, dass eine öffentlich geführte Datenbank oder Datei sozusagen die Allgemeinheit der Öffentlichkeit Aufschluss darüber bieten kann und bieten sollte, welche Bau planen und vorbereiteten Gespräche zu einzelnen Immobilien im Bezirk geführt werden.

Aber aus unserer Perspektive, habe ich Ihnen vorhin gesagt, dass ich eine solche Liste der Immobilien, wo Leerstand vermutet oder unterstellt wird, nicht veröffentlichen würde, bevor nicht nachgewiesen ist, dass dort tatsächlich Leerstand gegeben ist. Das Prüfungsergebnis müsste abgewartet werden und die Ermunterung der Zivilgesellschaft, die interessierten Unterstützer, die betreiben wir seit 2014. Ich glaube alle miteinander und regelmäßig, ich sage das immer wieder, ohne Hinweise, habe ich vorhin schon gesagt, aus der Bevölkerung, wo die Hinweise …, Fragen aus der BVV und auch die Ermittlungen von Kolleginnen und Kollegen vor Ort, würden wir mangels anderer Ermittlungsmöglichkeit nicht Amtsermittlungen führen können.

In Charlottenburg oder war es jetzt in Tempelhof-Schöneberg, ist ja jetzt aktuell dazu aufgefordert worden, das Bezirksamt zu unterstützen. Das haben wir schon vor vier Jahren gemacht und von der Möglichkeit wird auch tatkräftig Gebrauch von gemacht.

 

Herr Schwarze: Ja, meinerseits vielen Dank für die ausführlichen Beantwortungen. Ich habe noch eine Nachfrage zu dem eben Angesprochenen, wo Sie sagten, zu dem Gesetz gehört natürlich eine Verordnung bzw. die Ausführungsvorschriften. Da würde mich interessieren, wie nach aus Ihrer Kenntnis oder Bewertung heraus der Prozess derzeit läuft und ob Sie da aus Bezirkssicht sagen, dass das für die Anforderungen, die hier bestehen, stimmig ist, was da kommt oder was da in Vorbereitung ist, das ist hier für uns alle hier auch von Interesse zu wissen, ob das in die Richtung geht, die wir uns hier wünschen, was ja auch klar geworden ist.

Und Herr Jokisch, eine Sache noch: Das Ganze hat nichts mit Parteipolitik hier zu tun, der ist gerade, glaube ich, gar nicht im Raum, aber nichtsdestotrotz soll er mit dem ehrlichen Interesse, was wir hoffentlich alle teilen, dass Wohnraum zum Wohnen benutzt wird und nicht zum Spekulieren und dementsprechend auch diese Fragen und auch dieses Interesse an diesem Thema.

 

BezStR Herr Mildner-Spindler: Das war eine Frage und eine Feststellung. Die Feststellung habe ich noch, die Frage ganz kurz verloren. Okay.

Ich habe vollstes Vertrauen darin, dass die Verwaltung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die hier …, auf die Expertise der Bezirke und u.a. unseres Fachbereichsleiters zurückgreift in der Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift, die so fasst, dass das Gesetz, das an der einen oder anderen Stelle Fragen aufwirft, handhabbar wird für die, die es jeden Tag dann anwenden müssen.

Und das gemeinsame Interesse, da haben Sie völlig recht, das hat mich auch bewogen, konstruktiv mit dieser Anfrage umzugehen und treibt mich auch um, nicht irgendeine Debatte zu führen, wie sie der Tagesspiegel nach Pfingsten oft gemacht hat, dass ja der Leerstand nicht 100.000 Wohnungen in Berlin wäre, wie unterstellt wird, sondern eben nur 1,1%. Jede Wohnung, die bewohnt werden kann, ist eine Wohnung, die der Wohnungsnot im Land ein Stückweit abhelfen kann.

 

Herr Dr. Weigelt: Herr Stadtrat, Sie haben ja gesagt, es gäbe auch Verbesserungspotenzial jetzt abseits von Gesetzesänderungen, z.B. haben Sie Kommunikationsprozesse mit dem Stadtentwicklungsamt angesprochen, die nicht ganz optimal sind. Jetzt ist ja meine Aufgabe als Bezirksverordneter Verwaltungshandeln anzuregen. Deswegen würde ich jetzt Ihnen gerne mit auf den Weg geben, dass Sie unter Ihrer Leitung eine Arbeitsgruppe gründen könnten, indem Sie sich mal zusammensetzen mit dem anderen Amt und all diese Kommunikationsschwierigkeiten auch angehen und weiter entwickeln so, dass wir, wenn wir in zwei Monaten, drei Monaten wieder über dieses Thema debattieren, wieder eine Anfrage machen, dann Erfolge vermelden können.

 

BezStR Herr Mildner-Spindler: Für das Protokoll dann doch nicht vom Platz aus, sondern ins Mikrophon. Bevor ich Anfang Juli mit den beginnenden Sommerferien meine drei Wochen Sommerurlaub für dieses Jahr antrete, ist ein Termin mit dem Kollegen Florian schon vor zwei Wochen vereinbart worden.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: