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Drucksache - DS/0800/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Das Bezirksamt schätzt diese Risiken als sehr gering ein.
Der von der Frage umfasste Betrieb ist ein sogenannter »Störfallbetrieb«. Dies erlegt dem Betreiber ein (im Vergleich zum Nicht-»Störfallbetrieb« erhöhtes) Sicherheitsmanagement auf. Baurechtlich gilt ein Abstandsgebot nach Artikel 13 Absatz 2 Seveso-III-Richtlinie. Dies bedeutet, dass bestimmte auf Dauer angelegte Nutzungen im sogenannten Achtungsabstand nicht möglich sind. Das Myfest ist keine auf Dauer angelegte Nutzung.
Es erfolgt keine diesbezügliche Information.
Nachfrage:
Beide von der Frage umfassten Betriebe werden rechtmäßig betrieben. Eine Verlagerung ist nur im Einvernehmen mit dem Betreiber möglich. Es gab Bemühungen sowohl des Bezirks als auch des Senats in Verhandlungen mit dem Betreiber eine Verlagerung zu bewirken. Bislang sind die Bemühungen erfolglos. Allerdings bemüht sich Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der künftigen Entwicklung des Behala-Geländes an der Köpenicker Straße weiterhin aktiv um eine Betriebsverlagerung. Vorgesehen ist der Clean-Tech-Park in Marzahn. Ausgehandelt werden müssen allerdings noch die finanziellen Konditionen für Verlagerung und Umzug. Dazu liegen uns zum heutigen Zeitpunkt aber noch keine konkreten Informationen vor. Sobald hier ein Fortschritt in den Verhandlungen erkennbar ist, wird das Bezirksamt der BVV dazu berichten.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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