Drucksache - DS/0793/V  

 
 
Betreff: Holzmarkt/Eckwerk – Kann das Bezirksamt für Aufklärung sorgen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Bauplanungsrecht

Der Bezirksstadtrat hat in den sozialen Medien die Planung auf dem ehemaligen Eckwerkgrundstück nach geltendem (Mediaspree-)Baurecht angekündigt, in der jüngsten mündlichen Anfrage der BVV jedoch das Festhalten am Aufstellungsbeschluss 2-36 verlautbart.

 

Ich frage dazu das Bezirksamt,

  1. Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage soll die Abstimmung zur Sicherung des Holzmarktes und zur weiteren Planung des Eckwerks erfolgen?
  2. Welche Konsequenzen hat die Ankündigung, die Eckwerkplanung evtl. auf dem geltenden Planungsrecht (B.-plan V-76) abzuschließen?
  3. Ist beabsichtigt, das Planungsgebiet zwischen MK1 (ehem. Eckwerk) und MK2 (Holzmarkt Dorf) zu teilen?
  4. Ist beabsichtigt, das Planungsgebiet bzw. ein Teilgebiet umzuwidmen (z.B. in ein Mischgebiet)? Falls ja, ist dazu eine Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich? Falls nein, welche planungsrechtlichen Festsetzungen bezüglich des Nutzungskonzepts Wohnen sind vorgesehen?
  5. Erfordert eine Teilung und/oder eine Neuplanung eines Teilgebiets ein erneutes B-Planverfahren? Falls ja, in welchen Planungszyklen kalkuliert der Bezirk?
  6. Wer trägt die Kosten des B-Planverfahrens 2-36 und evtl. neuer Planungen?
  7. Sind die Abstimmung mit der Senatsverwaltung protokolliert (siehe auch Stellungnahme zur Akteneinsicht des Rechtsanwalts Krull)?
  8. Gibt es seitens des Bezirksamts einen Vorschlag zu den textlichen Festsetzungen im B.-plan 2-36 abweichend von der zwischen den Holzmarkt Genossenschaften, dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung abgestimmten Fassung von 2016.
  9. Hat das Bezirksamt gutachterliche Stellungnahmen in Bezug auf den Lärmschutz und die Belichtung angefordert?

 

Der Baustadtrat verkündete in den sozialen Medien, dass die Sicherung des Holzmarktes ein gemeinsamer Nenner zwischen dem Bezirk und der Stiftung sei.

Ich frage dazu,

  1. Sind aus der evtl. Änderung der Planungsgrundlagen Schadensersatzansprüche an den Bezirk abzuleiten?
  2. Wie soll der Holzmarkt langfristig planungsrechtlich abgesichert werden? Für das MK2 (Holzmarkt Dorf) waren nicht nur politische Ziele, sondern auch Planungssicherheit vereinbart wie z.B. die Baufeldausweisung abweichend vom gültigen Planungsrecht V-76.
  3. Ist der Bezirk allen Verpflichtungen aus Verträgen mit dem Holzmarkt nachgekommen?
  4. Hat der Holzmarkt seine Verpflichtungen aus dem städtebaulichen Vertrag eingehalten?
  5. Wie sollen infrastrukturelle Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Kita, Freiflächen, Durchwegung) gemäß dem städtebaulichen Vertrage zwischen den Planungsteilgebieten MK1 (ehem. Eckwerk) und MK2 (Holzmarkt Dorf) ausgeglichen bzw. vergütet werden?

 

Projektentwicklung

Der Baustadtrat schlägt in den sozialen Medien die Einbeziehung eines unabhängigen Projektentwicklers vor.

Ich frage dazu das Bezirksamt,

  1. Wer entscheidet über die Wahl eines solchen Projektentwicklers?
  2. Von welchen Kriterien macht der Bezirk den Zuschlag an einen bestimmten Projektentwickler abhängig?
  3. Sind Interessenkonflikte durch die avisierte Moderation der Projektentwicklung seitens des Baustadtrates parallel zum Planungsverfahren zu befürchten?
  4. Mit welchen Projektentwicklern bzw. Beratern arbeitet der Stadtbezirk regelmäßig zusammen bzw. hat der Stadtbezirk in jüngster Zeit mehrfach zusammengearbeitet und auf welcher Vertragsgrundlage?
  5. Nach welchen Kriterien werden Projektentwicklungsaufträge vergeben?
  6. Sind Interessenkonflikte durch Überschneidungen von handelenden Personen in verschiedenen Projekten innerhalb des Bezirks überprüft worden (z.B. Artprojekt und Belius Stiftung am Hafenplatz, Besser genossenschaftlich Wohnen von 2016 eG bzw. UTB an der Bockbrauerei, Belius Stiftung und ZKB Zusammenkunft Berlin eG für das Haus der Statistik)?
  7. In welcher Form sollen die Holzmarktgenossenschaften als ehemalige Erbbaurechtsnehmer in die Abstimmung einbezogen werden?
  8. Wer trägt die Kosten des avisierten Moderationsprozesses und Projektsteuerers?
  9. Berücksichtigt der Bezirk die in der Koalitionsvereinbarung getroffenen Ziele bezüglich nachhaltigen Bauens (siehe auch das bauliche Konzept des Eckwerks bzw. den prämierten Entwurf von Kleihues+Kleihues beim Typenbau Wettbewerb der Landeseigenen)?
  10. Welches Gewicht hat eine nachhaltige Bauweise?

 

Gemeinwohlorientierung

Der Baustadtrat hat laut Aussage in den sozialen Medien mit dem Grundstückeigentümer Stiftung Abendrot die Gemeinwohlorientierung vereinbart.

Ich frage dazu das Bezirksamt,

  1. Welche Kriterien und gesetzlichen Grundlagen liegen der Definition von Gemeinwohl durch den Bezirksstadtrat zu Grunde?
  2. Wie werden gemeinwohlorientierte Bauträger und Partner ausgewählt?
  3. Gibt es Vereinbarung mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften zur Entwicklung des ehemaligen Eckwerkgrundstücks?

 

Holzmarktstraße & Umgebung

In dem Gebiet zwischen Ostbahnhof und Michaelbrücke, beidseitig der Spree, häufen sich aktuelle Projektentwicklungen. Zu nennen sind hier insbesondere der Streifen südlich der Holzmarktstr. zwischen Jannowitz- und Michaelbrücke sowie das Gebiet rund um die Schwimmhalle Holzmarktstraße.

Ich frage dazu das Bezirksamt,

  1. Gibt es seitens des Bezirks eine Übersicht über die aktuellen Projektenwicklungen zwischen Ostbahnhof und Jannowitzbrücke?
  2. Gibt es eine Koordination der verschiedenen Projekte bezüglich sozialer Infrastruktur, Verkehrskonzept sowie Erholungs- und Kulturflächen?
  3. Welche Absprachen sind mit privaten und öffentlichen Vorhabenträgern diesbezüglich getroffen? Sind diesbezüglich städtebauliche Verträge bzw. B.-planänderungen in Arbeit bzw. umgesetzt?
  4. Welche Konzeption hat der Bezirk für die Durchwegung am Spreeufer zwischen Oberbaum- und Michaelbrücke?

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

Frau Hochstätter: Guten Abend liebe Gäste, liebe Bezirksverordnete, ich hatte ja bereits in der letzten BVV eine mündliche Anfrage zum Thema dazu gehabt. Leider hat die dann doch mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet und darum gibt es jetzt eine große Anfrage von mir. Hoffen wir, dass es danach anders aussieht und ich das nicht wiederholen muss in der nächsten BVV dann.

Das Thema ist Holzmarkt/Eckwerk kann das Bezirksamt für Aufklärung sorgen. Eingeteilt ist das in verschiedene Abschnitte. Ich werde jetzt die Fragen nicht alle vorlesen, weil das der Stadtrat ja mit Sicherheit macht. Bitte?

Einmal geht es um Bauplanungsrecht. Einmal geht es um die Projektentwicklung und Gemeinwohlorientierung und die Umgebung des Geländes. Dazu bleibt noch zu sagen, wir haben auch in der letzten Woche …, gab es dort zwei Veranstaltungen. Das Bezirksamt war anwesend, aber das war nachdem ich die Frage, die große Anfrage eingereicht habe, aber auch da ist es so gewesen, dass das immer mehr Fragen aufgeworfen hat und darum bitte ich wirklich jetzt darum, dass wir die in aller Ruhe durchgehen und ordentlich beantwortet bekommen, damit wir endlich wissen, wie die Sache aussieht. Vielen Dank.

 

BezStR Herr Schmidt: Ja, sehr geehrte Frau Hochstätter, wenn ich um Ihre Aufmerksamkeit bitten darf. Eine kleine Bitte hätte ich doch: Sie haben in Ihrer Anfrage mehrfach darauf verwiesen, dass ich in sozialen Medien Aussagen getätigt hätte. Ich würde zukünftig um eine Quellenangabe bitten.

 

Frau Hochstätter: Facebook.

 

BezStR Herr Schmidt: Das ist keine Quellenangabe, Entschuldigung, ich weiß nicht, ich meine so wirklich mit Link oder dann muss es halt irgendwo angegeben werden, weil ich kann das … Screenshot oder ähnliches … Nein, aber es ist einfach …, es gehört auch zur Fairness … so, wir wollten ja fair miteinander umgehen. Ich habe einfach nur eine Bitte an Sie gerichtet, aber Sie können dem ja nachkommen oder nicht. Mir geht es einfach darum auch wirklich zu sehen, worauf Sie sich beziehen.

Also ich lese gerne auch das vor, was Sie geschrieben haben. Zunächst gibt es eine Vorbemerkung von Ihnen, das kommt so blockweise immer wieder vor. Fragen zum Bauplanungsrecht:

Der Bezirksstadtrat hat in den sozialen Medien (Facebook weiß ich jetzt) die Planung auf dem ehemaligen Eckwerksgrundstück nach geltendem Mediaspree-Baurecht angekündigt, in der jüngsten mündlichen Anfrage der BVV hier das Festhalten am Aufstellungsbeschluss 2-36 verlautbart, also den alten Bauaufstellungs…, Sie meinen aber den geltenden Bebauungsplan, also davon gehe ich aus, nicht den Aufstellungsbeschluss, aber das wäre ja auch dasselbe, zumindest von der Nummerierung her.

Ich möchte da noch mal was zu klarstellen: Ich habe gesagt, so ist meine Erinnerung, aber wir können es ja anhand der Quelle dann nachvollziehen, dass es auch möglich ist, auf Basis des bestehenden Baurechts eine Projektentwicklung vorzunehmen. In der Beantwortung der mündlichen Anfrage bei der letzten BVV habe ich Auskunft über den Verfahrensstand gegeben. Da aktuell keine andere Beschlusslage vorliegt, ist die wie folgt getätigte Aussage korrekt. Plangeber, jetzt zitiere ich mich selbst, Plangeber im Bezirk ist die Bezirksverordnetenversammlung. Eine Beschlusslage der BVV, den Aufstellungsbeschluss abzuändern ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Das Bezirksamt hält insoweit am Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 2-36 fest.

Ach so, sorry, ich habe Sie ein bisschen falsch …, ich hab was falsches gesagt in der Einführung. Sie meinen mit dem Aufstellungsbeschluss den aktuellen.

Wir haben noch genug Zeit.

Also, Sie fragen das Bezirksamt:

1. Frage: Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage soll die Abstimmung zur Sicherung des Holzmarkts und zur weiteren Planung des Eckwerks erfolgen?

Der Bezirk hat immer seine Bereitschaft bekräftigt, am neuen Bebauungsplan 2-36 weiterzuarbeiten und hinsichtlich der bislang noch nicht gelösten Probleme, insbesondere in den Bereichen Leergewichtung, Abstandsflächen Lösungen zu finden. Mit dem bisherigen Planungsstand des Projektes ist dieses in einem Bebauungsplan nicht rechtskräftig festsetzbar.

Alternativ besteht auch immer noch die Möglichkeit, auf Grundlage des geltenden festgesetzten Bebauungsplans V-76 ein … Herr Mildner-Spindler, können Sie das machen? Es wird noch lang jetzt, da müssen Sie …, wir uns alle konzentrieren.

Also, ich lese noch mal den Satz vor: Mit dem bisherigen Planungsstand des Projektes ist dieses in einem Bebauungsplan nicht rechtskräftig festsetzbar. Alternativ besteht auch immer noch die Möglichkeit, auf Grundlage des geltenden festgesetzten Bebauungsplans V-76 ein Projekt zu genehmigen. In diesem Fall müsste die bauliche Planung angeglichen werden. Allerdings könnte so eventuell auch zügiger eine Baugenehmigung erlangt werden. In der bisherigen Abstimmung zwischen dem Vorhabenträger und dem Bezirk konnte aber bislang keine Einigung zum weiteren Vorgehen gefunden werden.

Eine Anfrage unterscheidet aber auch zwischen Eckwerk und Holzmarkt, die Anfrage, Ihre Anfrage. Der Holzmarkt wurde im MK2 des festgesetzten Bebauungsplans V-76 entwickelt. Das Dorf mit den Häusern 1 bis 5 sowie der Club und das Restaurant wurden auf den Weg der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans V-76 genehmigt. Es liegen Baugenehmigungen vor.

In diesem Zusammenhang ist eine Sicherung des Holzmarktes nicht erforderlich. Die diversen Baugenehmigungen seit 2013 umfassen den Neubau eines Gewerbedorfes mit Kita, das Eventgebäude für Tanzveranstaltungen, Bar, Diskothek, Clubbetrieb sowie den Neubau des Restaurants.

2016 wurde dann ein 100 Jahre altes polnisches Holzhaus als Bäckerei und Gastronomie mit Ausschank genehmigt. Mit Baugenehmigung von 2017 wurde die Interimsnutzung des Clubs als Dauernutzung genehmigt. Das Dorf hat sich den Vorstellungen der Holzmarktgenossenschaft entsprechend entwickelt. Die Frage nach einer weiteren planungsrechtlichen Sicherung erübrigt sich also für den Holzmarkt.

Das Eckwerk liegt im MK 1 des Bebauungsplans V-76. Die heutige Planung für das Projekt kann nicht im Wege der Befreiung vor der Festsetzung des Bebauungsplans V-76 genehmigt werden.

Ihre 2. Frage: Welche Konsequenzen hat die Ankündigung, die Eckwerkplanung eventuell auf dem gültigen Planungsrecht abzuschließen?

Hier liegt möglicherweise ein Missverständnis vor. Ich habe gesagt, dass auf Basis des bestehenden Baurechts eine Bebauung möglich ist, die auch die Nutzungen des Eckwerkkonzeptes, also studentisches Wohnen und Gründerzentrum beinhaltet. Dies hätte im Wesentlichen die Konsequenz, dass ohne ein neues Planungsverfahren, also das aktuelle, eine zeitnahe Bebauung zu bewerkstelligen wäre.

Ihre 3. Frage: Ist beabsichtigt, das Planungsgebiet zwischen MK1, ehemaligen Eckwerk und MK2, Holzmarktdorf zu teilen?

Eine Teilung ist gegenwärtig nicht geplant.

4.: Ist beabsichtigt, das Planungsgebiet bzw. ein Teilgebiet umzuwidmen, z.B. in ein Mischgebiet? Falls ja, ist dazu eine Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich? Falls nein, welche planungsrechtlichen Festsetzungen bzgl. des Nutzungskonzeptes Wohnen sind vorgesehen?

Zurzeit besteht keine Absicht, das Gebiet des Bebauungsplanentwurfs 2-36 zu teilen. Dies hängt vom Wohnanteil ab, der realisiert werden soll. Der Flächennutzungsplan für Berlin stellt für das Plangebiet gemischte Baufläche mit der Kennzeichnung M1 Kerngebietscharakter mit hoher Nutzungsintensität und Dichte sowie im unmittelbaren Uferstreifen der Spree als Grünfläche übergeordneter Spreewanderweg dar. Auch ein Mischgebiet wäre aus einer M1-Fläche zu entwickeln.

5.: Erfordert eine Teilung und / oder eine Neuplanung eines Teilgebiets ein erneutes B-Plan-Verfahren? Falls ja, in welchen Planungszyklen kalkuliert der Bezirk?

Nein, eine Teilung erfordert kein neues B-Plan-Verfahren, sondern in der Regel einen erneuten Änderungsbeschluss des Bezirksamtes. Bei wesentlichen inhaltlichen Änderungen sind allerdings alle notwendigen Verfahrensschritte erneut zu durchlaufen. Wie lange ein Bebauungsplan bis zur Festsetzung benötigt, liegt im Wesentlichen an den inhaltlich zu bewältigenden Problemen. In diesem Zusammenhang kann eine Aussage über die Dauer des Planverfahrens nicht gemacht werden.

6.: Wer trägt die Kosten des B-Plan-Verfahrens 2-36 und eventueller neuer Planung?

Die Kosten für die inhaltlichen Planungen, z.B. Gründung und Darstellung der Planung, Auswertung der Beteiligungsverfahren mit entsprechender Fortschreibung der Planung, erforderliche Gutachten sowie Herstellung des Reinplans wurden und werden vom Vorabträger getragen. Das Bezirksamt unterstützt das Bauplanungsverfahren personell bei der Durchführung der formal erforderlichen Schritte, z.B. Mitteilung der Planungsabsicht, Einreichung aller erforderlichen Beschlussvorlagen mit den notwendigen Anlagen, Veranlassung der erforderlichen Veröffentlichung im Amtsblatt und im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Durchführung der vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren, Versand der TÖBB-Unterlagen, Anzeigeverfahren bei der Senatsverwaltung.

7.: Sind die Abstimmungen mit der Senatsverwaltung protokolliert? Siehe auch Stellungnahme zur Akteneinsicht des Rechtsanwalts Krull.

Es fanden im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens mehrere Gespräche zwischen der Eckwerk Entwicklungs GmbH, dem Bezirk sowie der zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung statt. Der Inhalt der Gespräche wurde vom Fachbereich Stadtplanung zusammengefasst und der Eckwerk Entwicklungs GmbH als Arbeitsauftrag für die Fortschreibung der Prüfung zur Verfügung gestellt.

8.: Gibt es seitens des Bezirksamtes einen Vorschlag zu den textlichen Festsetzungen im B-Plan 2-36 abweichend von der zwischen den Holzmarkt-Genossenschaften und dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung abgestimmten Fassung von 2016?

Es hat keine zwischen den Holzmarkt-Genossenschaften und dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung abgestimmte Fassung gegeben. Es gab Hinweise, was zu überarbeiten ist.

9.: Hat das Bezirksamt gutachterliche Stellungnahmen in Bezug auf den Lärmschutz und die Belichtung angefordert?

r die geplanten Nutzungsarten sind in einem Bebauungsplanverfahren gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nachzuweisen. Diese selbstverständlichen Anforderungen an ein Bebauungsplanverfahren wurden den Genossenschaften mehrfach mitgeteilt. Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist bekannt, dass der Standort Wohnen nicht sehr gut geeignet ist, da eine gesundheitsrelevante …, Moment, da die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte tagsüber von 65 DBA  und nachts von 55 DBA umlaufend überschritten werden und keine ruhige Seite vorhanden ist, nach der Aufenthaltsräume ausgerichtet sein könnten.

In der Rechtsprechung haben sich Werte für den Beurteilungsweg innen von tags 40 DBA und nachts 30 DBA verfestigt. Damit wird im Bereich tagsüber eine weitgehend steuerungsfreie Kommunikation, nachts ein weitgehend störungsfreies Schlafen ermöglicht.

In diesem Zusammenhang ist es zwingend erforderlich, eine geplante Wohnnutzung zu verorten und dann durch entsprechende textliche Festsetzungen Gewährleistung der gesunden Wohnbedingungen hinsichtlich des Lärmschutzes zu sichern. Dies gilt bei einer erheblichen Unterschreitung der erforderlichen Abstandsflächen ebenso für den Nachweis der gesunden Wohn- und Arbeitsbedingungen hinsichtlich der Belichtung.

Jetzt kommt ein neuer Block. Der Baustadtrat, schreiben Sie, verkündete in den sozialen Medien, dass die Sicherung des Holzmarktes ein gemeinsamer Nenner zwischen Bezirk und der Stiftung sei.

Sie fragen dazu, 10.: Sind aus der eventuellen Änderung der Planungsgrundlagen Schadensersatzansprüche an den Bezirk abzuleiten?

Die Frage ist zu unbestimmt, da offen bleibt, was für eine Änderung der Planungsgrundlagen gemeint ist. Hinsichtlich einer Anpassung des Bebauungsplans an das Holzmarktdorf regelt der städtebauliche Vertrag von November 2013 zwischen dem Bezirk, der Holzmarkt plus eG. sowie der Abendrot Immobilien GmbH unter § 5 Nr. 3 ein Verzicht der Genossenschaft und der Grundstückseigentümerin sowie eventueller Rechtsnachfolger auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

11.: Wie soll der Holzmarkt langfristig planungsrechtlich abgesichert werden? Für das MK2, Holzmarktdorf, waren nicht nur politische Ziele, sondern auch Planungssicherheit vereinbart, wie z.B. die Baufeldausweisung abweichend vom gültigen Planungsrecht.

Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits dargestellt, ist die bauliche Entwicklung des Holzmarktdorfs im Wesentlichen bereits abgeschlossen. Baugenehmigung konnten hier im Wege der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans V-76 erteilt werden. Eine Sicherung des Projektes ist damit nicht mehr erforderlich. Im Bebauungsplan 2 -36 sollten dann die bei Vertrag geänderten städtebaulichen Festlegungen planerisch nachvollzogen werden, aber wie bereits ausgeführt, wurde der Holzmarkt im MK2 des festgesetzten Bebauungsplan V7-6 entwickelt. Das Dorf mit den Häusern 1 bis 5 sowie der Club und das Restaurant wurden auf dem Weg der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans V-76 genehmigt. Es liegen Baugenehmigungen vor, Entschuldigung, das wiederholt sich ja leider.

In diesem Zusammenhang ist eine Sicherung des Holzmarktes nicht erforderlich.

12.: Ist der Bezirk allen Verpflichtungen aus Verträgen mit dem Holzmarkt nachgekommen?

Die Frage zielt auf den innerstädtebaulichen Vertrags vom November 2013 zwischen dem Bezirk, der Holzmarkt plus eG sowie der Abendrot Immobilien GmbH. Aus ihm ergaben sich für den Bezirk im Wesentlichen die Pflicht zur Erteilung der Baugenehmigung vom 31.03.2014r das Dorf sowie die Erteilung eines positiven Baubescheids für den Club und das Restaurant, der zeitgleich nach Vertragsabschluss eingereicht werden sollte.

Der Vorhabenbescheid unter der Nr. 2014156 wurde am 02.04.2014 erteilt.

In der Präambel wurde vereinbart, dass die Parteien anstreben, die Grundstücke im Rahmen der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans V-76 und der Regelung des Vorbescheids von 2012 zu bebauen.

Im MK1 orientiert sich das angestrebte Nutzungsmaß an den Festsetzungen des Bebauungsplans. Im MK2, also MK1 ist Eckwerk, im MK2, also im Holzmarktdorf, soll die zusätzliche Geschossfläche nicht ausgeschöpft werden und zugleich die festgesetzten Baugrenzen teilweise überschritten werden.

r das MK1 wurde entsprechend der Festsetzung aus dem Bebauungsplan V-76, also dem alten, eine Geschossfläche von 3.300 m² vereinbart. Für das MK2 wurden für das Dorf mit dem Club und Restaurant eine Geschossfläche von 9.600 m² und für ein südwestlich anschließendes Hotel eine Geschossfläche von 6.000 m² vereinbart. Der Bebauungsplan V-76 setzt hingegen für das MK2 eine maximale Geschossfläche von 4.7350 m² fest, bedeutet also das Doppelte.

Im Vorbescheid von 2012 wurde für das MK1 u.a. die Einordnung von 1.500 m² Wohnen innerhalb der im Bebauungsplan V-76 festgesetzten Kubatur bestätigt, sofern die gesunden Wohnbedingungen nachgewiesen werden können. Der Vorbescheid wurde einmal verlängert und ist am 12.09.2016 abgelaufen, könnte aber neu genehmigt werden, vermute ich.

13. Frage: Hat der Holzmarkt seinen Verpflichtungen aus dem städtebaulichen Vertrag eingehalten?

Die Eckwerkplanung entspricht nicht der in der Präambel zum städtebaulichen Vertrag formulierten Intension, die Grundstücke im Rahmen der Festsetzung des ersten Bebauungsplans V-76 und der Regelung des Vorbescheids von 2012 zu bebauen. Sie weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplans und im Vorbescheid ab. Der Bezirk hat jedoch den Wunsch der Genossenschaft auf Planungsänderung unterstützt, indem er das Bebauungsplanverfahren 2-36 auf den Weg gebracht hat.

Abweichend vom städtebaulichen Vertrag wurde dann von der Genossenschaft eingefordert, im Bebauungsplan 2-36, also dem neuen, für das MK2 im Bereich des Dorfes eine Geschossfläche von 19.500 m² vorzusehen. Der städtebauliche Vertrag sieht hier eine Begrenzung auf 9.600 m² vor. Als Grund hierfür wurde genannt, dies sei für ein eventuelles Scheitern der Genossenschaft erforderlich, also sprich die doppelte Baumasse, die man auch bebauen, auch verhandelnnnte.

Darüber hinaus hat sich die Genossenschaft vertraglich verpflichtet, im Bereich des Dorfes lediglich Gebäude zu errichten, deren Bauhöhe von 57 m nach NHN nicht überschreiten …, Meter nachher nicht überschreiten. Hiervon abweichend hat die Genossenschaft im Vorbescheidsantrag von 2017 eine Bauhöhe von 79 m NHN abgefragt. In diesem Antrag auf Vorbescheid wurde ferner eine Geschossfläche von 19.500 m²r das Dorf abgefragt, obwohl der Vertrag von 2013 eine Begrenzung auf 9.600 m² vorsieht.

Weiterhin besteht die Verpflichtung der Genossenschaft auf Herstellung eines durchgehenden stufen- und barrierefreien Uferwegs mit einer Breite von 3 m, der über dem unmittelbaren Ufer eingerichteten Baukörper des Restaurants hinweg geführt werden darf. Der Belag ist wassergebunden oder mit ebenem Pflaster herzustellen. Flächen sollen gärtnerisch gestaltet werden, das Spreeufer sollte naturnah gestaltet werden, wobei zwei Biberausstiege herzustellen ist. Zusätzlich sollen 25 Bäume gepflanzt werden und unterhalten werden. Inwieweit diese Forderungen schon erfüllt sind, wurde noch nicht überprüft, da das MK2 noch nicht abschließend fertiggestellt ist.

14. Frage: Wie sollen infrastrukturelle Ausgleichsmaßnahmen, z. B. Kita, Freiflächen, Durchwegung gemäß dem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Planungsteilgebiet MK1, ehemaliges Eckwerk, MK2, Holzmarktdorf ausgeglichen bzw. vergütet werden?

Der städtebauliche Vertrag enthält keine Verpflichtung zur infrastrukturellen Ausgleichsmaßnahmen. Sofern ist ein Ausgleich nicht erforderlich. Kita, Freifläche und Durchwegung sind Bestandteil des Projektes Holzmarkt.

So, jetzt kommt noch ein Block. Fragen zur Projektentwicklung.

Der Baustadtrat schlägt in den sozialen Medien die Einbeziehung eines unabhängigen Projektentwicklers vor.

Sie fragen dazu das Bezirksamt, 15. Frage: Wer entscheidet über die Wahl eines solchen Projektentwicklers?

Über die Wahl eines Projektentwicklers entscheidet die Grundstückseigentümerin oder ein sonst dinglich Berechtigter, z.B. Inhaber eines Erbbaurechts. Ich werde mich gegenüber der Stiftung Abendrot für ein transparentes Vergabeverfahren einsetzen, sofern es dazu kommt.

16. Frage: Von welchen Kriterien macht der Bezirk den Zuschlag an einen bestimmten Projektentwickler abhängig?

Da es grundsätzlich Sache des jeweiligen Grundstückseigentümers ist, einen Projektentwickler auszuwählen, erteilt der Bezirk keinen Zuschlag.

Sind Interessenkonflikte durch die avisierte Moderation der Projektentwicklung seitens des Baustadtrats parallel zum Planungsverfahren zu befürchten?

Nein.

18. Frage: Mit welchen Projektentwickler bzw. Beratern arbeitet der Stadtbezirk regelmäßig zusammen bzw. hat der Stadtbezirk in jüngster Zeit mehrfach zusammengearbeitet und auf welcher Vertragsgrundlage?

Das Stadtentwicklungsamt arbeitet nicht mit Projektentwicklern oder Beratern zusammen. Es bestehen und bestanden keine Verträge mit Projektentwicklern oder Beratern.

19. Frage: Nach welchen Kriterien wurden Projektentwicklungsaufträge vergeben?

Siehe letzte Antwort.

20. Frage: Sind Interessenskonflikte durch Überschneidung von handelnden Personen in verschiedenen Projekten innerhalb des Bezirks zu befürchten, z.B. A-Projekt Helios-Stiftung am Hafenplatz, besser genossenschaftlich Wohnen von 2016, Genossenschaft bzw. UTB an der Bockbrauerei, Belius-Stiftung und ZKB, Zusammenkunft Berlin, Genossenschaft für das Haus der Statistik?

Auch hier kann ich auf die Frage 18 verweisen.

21. Frage: In welcher Form sollen die Holzmarkt-Genossenschaften als ehemalige Erbbraurechtnehmer in die Abstimmung einbezogen werden?

Die Holzmarkt-Genossenschaften werden hinsichtlich ihrer Belange einbezogen, so mein Vorschlag. Welche diese sind, wäre konkret im Rahmen der weiteren Projektentwicklung zu erfassen. Bisher kommuniziert wurden folgende Belange: Abfangen von Kosten für die Projektentwicklung des Eckwerks, konzeptionelle Stimmigkeit des neuen Projektes mit dem Holzmarktkonzept, Lärmaspekte, insbesondere hinsichtlich der Clubs. Also dass herannahende Nutzungen die Clubs da nicht gefährden.

22. Frage: Wer trägt die Kosten des avisierten Moderationsprozesses und Projektsteuerers?

Die Person, meine Antwort, die Person, die das Vorhaben umsetzt, d.h. der Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte.

23. Frage: Berücksichtigt der Bezirk die in der Koalitionsvereinbarung getroffenen Ziele bzgl. nachhaltigen Bauens, siehe auch das bauliche Konzept des Eckwerks bzw. den prämierten Entwurf von Kleihues+Kleihues beim Typenbau Wettbewerb der Landeseigenen?

Der Aspekt des nachhaltigen Bauens liegt in der Verantwortung des jeweiligen Eigentümers bzw. sonstigen Berechtigten, der das Vorhaben umsetzt.

24. Frage: Welches Gewicht hat eine nachhaltige Bauweise?

Der Bezirk begrüßt eine nachhaltige Bauweise.

Noch ein Block, ich habe noch was, Fragen zur Gemeinwohlorientierung.

Der Baustadtrat hat lt. Aussage in den sozialen Medien mit dem Grundstückseigentümer Stiftung Abendrot die Gemeinwohlorientierung vereinbart. Das - übrigens - stand auch in der Zeitung, könnte man noch mal als Quelle heranziehen. Sie fragen dazu das Bezirksamt in der 25. Frage: Welche Kriterien und gesetzliche Grundlagen liegen der Definition von Gemeinwohl durch den Bezirksstadtrat zugrunde?

Der Begriff des Gemeinwohls ist vom Gesetzgeber unbestimmt definiert. Von daher kann der Bezirksstadtrat auch keine gesetzlichen Grundlagen zugrunde legen. Die Immobilienwirtschaft und der Finanzwirtschaft gewinnt der Begriff des Gemeinwohls zunehmend an Bedeutung. Das Bezirksamt hat eine Studie zum Thema gemeinwohlorientierte Immobilienwirtschaft beauftragt, dessen Ergebnisse bald vorliegen. Im Anschluss an eine Debatte zu den Ergebnissen der Studie könnte die BVV dem Bezirksamt ein Gemeinwohlverständnis für Immobilien Fragen auferlegen. Aus meiner Sicht sind zwei Faktoren wesentlich für die Gemeinwohlorientierung in der Immobilienentwicklung: 1. Bezahlbarkeit für Bedarfsgruppen, die ansonsten schwer Raum finden und als strukturell benachteiligt im Sinne einer ungerechten oder diskriminierenden sozialen Lage betrachtet werden können. 2. Langfristige Absicherung von den Konditionen der Bezahlbarkeit.

Im Gespräch mit der Stiftung wurden die Grundlagen von Gemeinwohl nicht weiter definiert. Dies obliegt einer weiteren Projektentwicklung. Die Stiftung hat hier noch betont, dass für sie die Schaffung bezahlbares studentisches Wohnens ein roter Faden für das Projekt Eckwerk war und auch für alle zukünftigen Entwicklungen. Von Interesse könnte in diesem Zusammenhang eine Passage von der Homepage der Stiftung Abendrot sein.

Ich zitiere: „Die Anlagepolitik der Stiftung Abendrot beruht seit je auf drei Säulen: Gesundheit, Umwelt, Gerechtigkeit. Nicht nur Bonität und Rentabilität stehen im Vordergrund. Jede Anlage muss unseren Ansprüchen an die Nachhaltigkeit gerecht werden. Im Zentrum stehen strenge, soziale, ethische und ökologische Kriterien. Wir publizieren periodisch die Liste unserer Anlagen. Im Bereich Immobilienanlagen investiert Abendrot in bestehende oder projektierte Wohn- und Geschäftsliegenschaften in ausgewählten wirtschaftlichen und kulturellen Zentren und  Agglomerationen in der Schweiz und im Ausland. Unser besonderes Engagement gilt für Spezialimmobilien im urbanen Spannungsfeld der nachhaltigen und stufengerechten Entwicklung, Umnutzung von Industriebau und Gewerbebau und gemischt genutzten Objekten, deren angestammte Nutzung allenfalls obsolet ist mittels spezifischer Nutzungskonzepte, welche die Quartiersstrukturen, Synergien und ein schonenden Umgang mit Ressourcen fördern.“ Zitatende.

26. Frage: Wie werden gemeinwohlorientierte Bauträger und Partner ausgewählt?

Dies obliegt dem weiteren Prozess, die Entscheidung liegt bei der Eigentümerin.

27. Frage: Gibt es … eine Vereinbarung muss es heißen, mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften zur Entwicklung des ehemaligen Eckwerkgrundstücks.

Es gibt keine Vereinbarung.

Oh, wir haben noch ein Block.

Frage zur Holzmarktstraße und Umgebung.

In dem Gebiet zwischen Ostbahnhof und Michaelbrücke beidseitig der Spree häufen sich aktuelle Projektentwicklungen. Zu nennen sind hier, also sagen Sie, sind hier insbesondere der Streit bzgl. der Holzmarktstraße zwischen Jannowitz-und Michaelbrücke sowie das Gebiet rund um die Schwimmhalle Holzmarktstraße. Sie fragen also das Bezirksamt, 28.: Gibt es seitens des Bezirksamts eine Überlegung über die aktuellen Projektentwicklungen zwischen Ostbahnhof und Jannowitzbrücke?

Der Spreeuferbereich auf der Friedrichshainer Seite ist in Ausnahme der Grundstücke des Radialsystems und der Berliner Wasserbetriebe flächendeckend mit Bebauungsplänen überplant. Die aktuellen Projektentwicklungen vollziehen sich derzeit im Wesentlichen auf dem Postareal und dem Anschutzareal. Im Zuge der Bauantragsverfahren ist auch der aktuelle Stand der weiteren in Planung begriffenen Projekte bekannt. Eine spezielle Übersicht ist insofern entbehrlich.

29.: Gibt es eine Koordination der verschiedenen Projekte bzgl. sozialer Infrastruktur, Verkehrskonzept sowie Erholungs- und Kulturflächen?

Der Spreeuferbereich auf der Friedrichshainer Seite ist mit Ausnahme der Grundstücke des Radialsystems und der Berliner Wasserbetriebe flächendeckend mit Bebauungsplänen überplant, sagte ich eben schon, die angefragten sektoralen Planungsebenen der kommunalen Infrastruktur Verkehr, Grün und weitere darüber hinaus, sind Gegenstand der Bauleitplanung und wurden daher in den verschiedenen Bebauungsplanverfahren geprüft und sind entsprechend in die Planung eingeflossen. Da neue B-Pläne sich immer mit angrenzenden, festgesetzten B-Plänen abgleichen müssen, entsteht hier die hier angefragte Koalition im Rahmen der B-Plan-Verfahren.

30. Frage: Welche Absprachen sind mit privaten und öffentlichen Vorhabenträgern diesbezüglich getroffen? Sind diesbezüglich städtebauliche Verträge bzw. im B-Plan Änderungen in Arbeit bzw. umgesetzt?

Im Rahmen der Bauwerkplanung werden in der Regel auch entsprechende städtebauliche Verträge geschlossen. Absprachen mit Vorhabenträgern werden somit verbindlich. Diese sind immer im Zusammenhang mit den jeweiligen Planinhalten und Projekten zu regeln und können daher nicht so allgemein benannt werden. Grundsätzlich ist aber z.B. die Sicherung des öffentlichen Spreeuferweges Gegenstand der betreffenden Bebauungsplanverfahren.

31. Frage, letzte Frage: Welche Konzeption  hat der Bezirk für die Durchwegung am Spreeufer zwischen Oberbaum- und Michaelbrücke?

Der Bezirk hat in allen betreffenden Bebauungsplanverfahren die Sicherung des öffentlichen Spreeuferwegs, das haben sie hier grammatikalisch falsch gemacht, sorry … Also: Die Sicherung, das formuliere ich jetzt selbst, die Sicherung des öffentlichen Spreeuferwegs sind planerisch festgesetzt als auch im städtebaulichen Verträgen  verhandelt. In Bereichen, in denen Genehmigungen nach § 34 erteilt wurden, Energieforum, Stralauer Platz 35, wurden diese ebenfalls vertraglich gesichert.

So gesehen ist ein durchgehender Spreeuferweg planerisch bereits existent und soll nun abschnittsweise auf den noch nicht nutzbaren Flächen realisiert werden.

Das wars erstmal.

 

Frau Jaath: Vielen Dank, Herr Schmidt. Frau Hochstätter, ich habe Sie auf die Redeliste gesetzt nein? Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, Herr Müller.

 

Herr Müller: Es wurden ja auch einige Bauvoranfragen von der Holzmarkt GmbH gestellt hinsichtlich des Geländes. Ist die Information zutreffend, dass das Stadtplanungsamt die alle pauschal abgelehnt hat? Vielleicht könnten Sie da zu der Begründung auch noch hier was nachliefern.

 

BezStR Herr Schmidt: Also pauschal lehnt natürlich das Stadtplanungsamt nie irgendwas ab. Es ist richtig, dass die Fragen, ich weiß nicht, ob ich es zu 100% oder 99% mit Nein beantwortet wurden. Ich habe meines Erachtens in der letzten BVV dazu auch Stellung genommen. Sie können mir das Blatt noch mal geben, dann können wir das alles noch ein bisschen ausführlicher machen, aber ich würde jetzt mal so antworten: Das Wichtigste ist ja, das habe ich auch letztens hier gesagt, diese Neins heiße nicht, dass das unmöglich ist, sondern es müssen eben ähnlich, wie aktuell die Situation bzgl. des Bebauungsplanverfahrens ist, noch Nachweise erbracht werden, die jetzt noch nicht vorliegen im Rahmen dieser Bauvoranfrage.

 

Herr Müller: Und den Antragstellern wurde vermutlich dann auch mitgeteilt genau, welche Nachweise das sind und in welcher Frist die zu erbringen sind? Das ist …

 

BezStR Herr Schmidt: Nee, also so läuft leider nicht im Stadtplanungsamt, dass man beim Bauvorbescheid dann immer sozusagen gleich schriftlich hinterher bekommt, wie es dann zu lösen wäre. Es gibt eine Bauberatung, da kann jeder hingehen, das tun auch viele Bauherren und dann kann man sich einem Weg annähern. So ist der übliche Vorgang.

 

Herr Müller: Dann habe ich Sie zu Beginn wohl falsch verstanden. Sie sagten, es fehlten noch Unterlagen. Das ist das, was ich verstanden habe. Also von daher … oder es fehlen noch Nachweise.

 

BezStR Herr Schmidt: Ja, also das ist ein Unterschied. Wenn ich sage, es fehlen Unterlagen, weil ich sehe, oh, der hat Seite 5 vergessen, dann fehlt eine Unterlage, darauf wird er schon hingewiesen. Es war auch so, dass die Unterlagen falsch eingereicht wurden. Wir haben das dann, wie gesagt, darauf hingewiesen. Dann wurden sie richtig eingereicht, aber wenn Nachweise zu erbringen sind, dann können die nur im Dialog miteinander geklärt werden. Da gibt es eben, wie ich gerade schon sagte, nicht automatisch den Hinweis. Da würde man also wirklich in Teufels Küche kommen, auch was die Ressourcen, die Personalressourcen betrifft. Insofern bitte ich Sie um Verständnis, dass das nicht passiert, passieren kann.

 

Herr Müller: Vielleicht sind wir uns jetzt auch nicht darüber einig, Herr Schmidt, was wir beide jeweils unter Nachweise verstehen. Für mich sind diese Nachweise juristisch verwertbare Dokumente und die können nicht dialogisch oder verbal erbracht werden, sondern da ist das Schwarze …, das sind da die Buchstaben. Mir scheint aber, Sie haben das Wort „Nachweise“ irgendwie anders gemeint. Vielleicht könnten Sie dazu noch was sagen und dann ist auch noch meine Frage, wenn das Bezirksamt weiß, welche Nachweise fehlen, besteht denn die Möglichkeit für das Bezirksamt, hier von den von Ihnen so dargestellten Verfahren mal abzuweichen und der Holzmarkt GmbH mitzuteilen, welche Nachweise es denn noch erbringen muss, damit die Bauvoranfragen nun endlich bearbeitet werden können?

 

BezStR Herr Schmidt: Ja, jetzt hätte ich gerne mal einen Beamer hier, um Ihnen mal die Bauvoranfrage zu zeigen, die sehr umfangreich ist. In dieser Bauvoranfrage werden also verschiedenste Kubatoren gefragt, wie man das da irgendwie lösen könnte das Ganze. Ja, also das passiert sehr oft bei Bauherren, die noch gar nicht wissen, was sie eigentlich machen wollen, dass sie mal 20 Varianten abfragen und da jetzt hinzugehen, ist auch rein technisch überhaupt nicht möglich zu sagen, so, da müsst ihr das und das und das jetzt bringen, damit das funktioniert.

Und jetzt zu Ihrer ersten Frage, das war die Zweite mit dem können wir mal davon abweichen:  Das ist nicht möglich. Die zweite Frage …, die erste Frage war ja, was unter Nachweise zu verstehen ist und da haben Sie tatsächlich ein anderes Verständnis jetzt angelegt. Es geht hier nicht darum, dass irgendein Punkt, der formuliert wurde, noch nicht nachgewiesen ist, sondern im sozusagen bauleitplanerischen oder auch im bauordnungsrechtlichen Sinne bedeutet, dass eben …, dass man über Analysen, Gutachten etc. nachweist, wie bestimmte Dinge bautechnisch umzusetzen sind, damit es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Und da gibt es verschiedene offene Fragen, die zu klären wären. Das ist aber ein bisschen anderes Verständnis, glaube ich, was Sie jetzt eben sagten und vielleicht reicht es dann oder Sie können auch noch mal nachfragen.

 

Herr Müller: Also das, was Sie jetzt unter Nachweisen verstehen, habe ich verstanden. Was ich aber immer noch nicht verstehe, ist: Sie sagten, also zunächst mal reicht die Holzmarkt GmbH hier keine 20, 30 Vorschläge ein, weil die recht genau wissen, was sie machen wollen baulich eigentlich. Da muss man nur in die Broschüren gucken, die die da rausgebracht haben. Das sind sehr schöne Sachen, die diese tollen Projekte beschreiben und ich bin mir sicher, dass sie in der Lage sind und das auch getan haben, dass so zu beschreiben, dass das eben keine 20 verschiedenen Varianten sind, so Gedankenspielerei oder so, sondern dass das eine konkrete Variante ist. Und wenn Sie dann sagen, da fehlen noch irgendwelche Gutachten, um die Rechtssicherheit da irgendwie zu erhärten, dann verstehe ich nicht, warum es dem Bezirksamt nicht möglich ist denen mitzuteilen, welches Gutachten sie brauchen, vor allen Dingen würde mich jetzt auch noch mal interessieren, wie regelmäßig Sie denn mit denen im Gespräch sind. Suchen Sie auch aktiv das Gespräch mit dem Holzmarkt, weil die ja …, die machen ja wirklich für den Bezirk was … wollen die ja was ganz Tolles und Innovatives …. Ich rede jetzt vom Eckwerk, Shoocy, ja

Also wenn das stimmt, wenn das stimmt, was Du sagst, dann frage ich mich wirklich, worüber wir jetzt hier reden. Also das … und es ist offensichtlich offenbar noch nicht so da, sonst …, sonst wäre die Information auch vom Bezirksamt gekommen, das  würde Herrn Schmidt wie Honig auf der Zunge zergehen, mir das entgegen zu halten, das kannst Du glauben, mein Freund.

 

BezStR Herr Schmidt: Ich …, ich …, ich widerstehe jetzt, in die Untiefen dieses ganzen Komplexes einzusteigen. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Also Sie haben jetzt noch mal gefragt, welche …, ob wir nicht einfach sagen können, welche Gutachten … Ja klar, die Nachweise der verschiedenen Bedingungen, die auch hier in den Vortrag eben genannt wurden, also Licht, Lärm, Abstandsflächen usw. bei so einer Verdichtung ja, von 5, fast 6 GFZ, die müssen eben quasi von Stockwerk zu Stockwerk dann erbracht werden, wie ich es eben formuliert habe. Das ist nicht einfach irgendwie ein Gutachten, was man mal so in Auftrag geben kann, wie jetzt z.B. bei dem Club, der mal ein Lärmgutachten machen muss, damit  …, das kann er beauftragen und fertig, sondern das muss wirklich von einem Planungsbüro entwickelt werden. Aber dahinter muss ja dann auch ein Konzept stehen. Und die Eckwerk-Leute haben immer gesagt, sie machen alles flexibel sozusagen, das war ja auch ihr Problem, alles flexible Grundrisse, quasi pro Woche oder alle drei Monate, halbes Jahr wird das alles umgestellt.

Genau in der Sache habe ich in verschiedenen Artikeln und ich glaube auch hier schon vielleicht festgestellt, an dieser Komplexität ist das Ganze im Verfahren auch irgendwie gescheitert.

Was Gespräche betrifft: Ich habe jetzt verschiedene Gespräche geführt, aber ich muss Ihnen auch eins sagen: Dabei war seitens der Holzmarkt-Leute dieser Bauvorbescheid Null-Thema. Null, sondern es geht darum, wie es jetzt weitergeht. Da sind die eigentlich aufgeschlossen, haben auch auf dieser Veranstaltung mehrfach gesagt, sie machen den Weg frei, damit jetzt das Eckwerk entwickelt werden kann und auch diesen Vorschlag, den ich gemacht habe, mir gegenüber gesagt, sind sie aufgeschlossen.

 

 

 
 

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