Drucksache - DS/0733/V  

 
 
Betreff: Freiparken für Hebammen im Dienst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Juda, UlrikeJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.04.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
15.05.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden vertagt   
12.06.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.06.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
VzK_Freiparken für Hebammen im Dienst  
Antrag zur DS/0733/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Hebammen sind im Dienst vom Zahlen der Parkgebühren in Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Kreuzberg befreit. Sie weisen ihr Fahrzeug durch eine entsprechende amtliche Kennzeichnung als Hebamme oder mindestens mit einem „Hebamme im Dienst“-Schild sichtbar aus.

 

 

Begründung:

 

Die Arbeitsbelastung der Hebammen in Berlin ist aktuell dramatisch. Fehlende Hebammen für die Nach- und Vorsorge sowie Geburten belasten die werdenden und jungen Eltern genauso wie die Hebammen. Hausbesuche von Hebammen sind für die gesundheitliche Fürsorge von Mutter und Kind jedoch unabdingbar.

 

Im geburtenstarken Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gibt es bereits im Ortsteil Friedrichshain fünf Parkraumbewirtschaftungszonen. Um Hebammen in ihrem Arbeitsalltag zu entlasten, sollen sie im Dienst, beispielsweise bei Hausbesuchen in Friedrichshain-Kreuzberg, für eventuell anfallende Parkkosten in Parkraumbewirtschaftungszonen nicht in Vorleistung für anfallende Parkgebühren gehen müssen.

 

Dadurch sind sie vom anfallenden, aufwändigen Abrechnungsverfahren entlastet.

Zudem kann die genaue Zeitspanne für einen Hausbesuch bzw. für eine Hausgeburt schlecht bis überhaupt nicht vorher kalkuliert werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden

 

 

ÄA durch Antragstellerin 12.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt prüft, inwieweit Hebammen im Dienst vom Zahlen der Parkgebühren in Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Kreuzberg ohne größeren Verwaltungsaufwand, beispielsweise durch eine entsprechende amtliche Kennzeichnung als Hebamme oder mindestens mit einem „Hebamme im Dienst“-Schild, befreit werden können.

 

Darüber hinaus wird sich der Bezirk auf Landesebene für eine einheitliche berlinweite Regelung einsetzen, welche Hebammen von der Zahlungspflicht in Parkraumbewirtschaftungszonen in allen Bezirken befreit.

 

 

Begründung:

 

Die Arbeitsbelastung der Hebammen in Berlin ist aktuell dramatisch. Fehlende Hebammen für die Nach- und Vorsorge sowie Geburten belasten die werdenden und jungen Eltern genauso wie die Hebammen. Hausbesuche von Hebammen sind für die gesundheitliche Fürsorge von Mutter und Kind jedoch unabdingbar.

 

Im geburtenstarken Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gibt es bereits im Ortsteil Friedrichshain fünf Parkraumbewirtschaftungszonen. Um Hebammen in ihrem Arbeitsalltag zu entlasten, sollen sie im Dienst, beispielsweise bei Hausbesuchen in Friedrichshain-Kreuzberg für eventuell anfallende Parkkosten in Parkraumbewirtschaftungszonen nicht in Vorleistung für anfallende Parkgebühren gehen müssen. Dadurch sind sie vom anfallenden aufwändigen Abrechnungsverfahren entlastet. Zudem kann die genaue Zeitspanne für einen Hausbesuch bzw. für eine Hausgeburt schlecht bis überhaupt nicht vorher kalkuliert werden.

 

 

WiO 12.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt prüft, inwieweit Hebammen im Dienst vom Zahlen der Parkgebühren in Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Kreuzberg ohne größeren Verwaltungsaufwand, beispielsweise durch eine entsprechende amtliche Kennzeichnung als Hebamme oder mindestens mit einem „Hebamme im Dienst“-Schild, befreit werden können.

 

Darüber hinaus wird sich der Bezirk auf Landesebene für eine einheitliche berlinweite Regelung einsetzen, welche Hebammen von der Zahlungspflicht in Parkraumbewirtschaftungszonen in allen Bezirken befreit.

 

 

BVV 27.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt prüft, inwieweit Hebammen im Dienst vom Zahlen der Parkgebühren in Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Kreuzberg ohne größeren Verwaltungsaufwand, beispielsweise durch eine entsprechende amtliche Kennzeichnung als Hebamme oder mindestens mit einemHebamme im Dienst“-Schild, befreit werden können.

 

Darüber hinaus wird sich der Bezirk auf Landesebene für eine einheitliche berlinweite Regelung einsetzen, welche Hebammen von der Zahlungspflicht in Parkraumbewirtschaftungszonen in allen Bezirken befreit.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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