Drucksache - DS/0727/V  

 
 
Betreff: RAW Dialogverfahren zum Erfolg führen II – Beschluss DS/2210/IV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKEVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.04.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
23.05.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0727/V  
Anlage zur VzK DS/0727/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.

 

Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.

 

Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV, die hiermit nochmals bekräftigt werden sollen. Dies sind insbesondere:

 

  1. Die Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016) auf dem gesamten Gelände.

 

  1. Die Schaffung von qualitativ hochwertigen Aufenthalts- und Verweilflächen mit einem hohen Grünanteil auf dem Gelände (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016), da dieser Bedarf in der Nachbarschaft mit am drängendsten artikuliert wird.

 

 

Begründung:

Im derzeit durchgeführten Dialogverfahren sollte die BVV als Plangeberin noch einmal die bereits mit großen Mehrheiten beschlossenen, zentralen Leitplanken für eine Entwicklung des RAW-Geländes herausstellen und verdeutlichen, dass diese weiterhin gelten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 23.05.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.

 

Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.

 

Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV, die hiermit nochmals bekräftigt werden sollen. Dies sind insbesondere:

 

  1. Die Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016) auf dem gesamten Gelände.

 

  1. Die Schaffung von qualitativ hochwertigen Aufenthalts- und Verweilflächen mit einem hohen Grünanteil auf dem Gelände (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016), da dieser Bedarf in der Nachbarschaft mit am drängendsten artikuliert wird.

 

 

BVV 30.05.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.

 

Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.

 

Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV, die hiermit nochmals bekräftigt werden sollen. Dies sind insbesondere:

 

  1. Die Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016) auf dem gesamten Gelände.

 

  1. Die Schaffung von qualitativ hochwertigen Aufenthalts- und Verweilflächen mit einem hohen Grünanteil auf dem Gelände (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016), da dieser Bedarf in der Nachbarschaft mit am drängendsten artikuliert wird.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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