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Drucksache - DS/0727/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.
Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.
Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV, die hiermit nochmals bekräftigt werden sollen. Dies sind insbesondere:
Begründung:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
StadtBW 23.05.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.
Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.
Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV, die hiermit nochmals bekräftigt werden sollen. Dies sind insbesondere:
BVV 30.05.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.
Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.
Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV, die hiermit nochmals bekräftigt werden sollen. Dies sind insbesondere:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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