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Drucksache - DS/0715/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Ein Baum im öffentlichen Raum. Sturmschäden umfassen aber nicht nur Fällungen, sondern auch Kronenschnittarbeiten, Stubbenentfernungen und weitere Aufräumarbeiten. Diese sind noch immer in Bearbeitung. Sturmschäden auf Privatgrundstücken fallen in die Zuständigkeit des Umwelt- und Naturschutzamtes. Sie werden dort allerdings nicht statistisch erfasst.
Angesichts von über 40.000 Bäumen im öffentlichen Raum kann von einer sehr geringen Verlustrate gesprochen werden. Über die Gesamtbaumanzahl auf Privatgrundstücken und die sturmbedingte Verlustrate liegen dem Bezirksamt keine Angaben vor.
Bei Baumverlusten durch höhere Gewalt gibt es keine rechtliche Verpflichtung zu Ersatzpflanzung und damit auch kein Kontrollgebot durch das Bezirksamt.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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