Drucksache - DS/0703/V  

 
 
Betreff: Bezirkliches Vorkaufsrecht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie gestaltet sich bei der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch die Zusammenarbeit zwischen der Senatsebene, den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und dem Bezirk?

 

  1. Welche Summe wurde bisher für den Ankauf von Wohnungen im Bezirk durch das Land Berlin und durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zur Verfügung gestellt? (Bitte getrennt nach Bezirk und Land aufschlüsseln)

 

  1. In welchem Umfang könnte das Vorkaufsrecht zugunsten von Stiftungen, Genossenschaften, gemeinnützigen Vereinen und Mietergemeinschaften weiter ausgeübt werden, sollte eine Finanzierungen von Seiten des Landes nicht möglich sein?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                               

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Wie gestaltet sich bei der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch die Zusammenarbeit zwischen der Senatsebene, den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und dem Bezirk?

 

Der Bezirk stellt einer zum Erwerb bereiten Wohnungsbaugesellschaft Daten zur Verfügung, auf deren Grundlage die Rentabilitätsprüfung durchgeführt werden kann. Senat und Wohnungsbaugesellschaft verhandeln über die Finanzierung. Der Senat führt regelmäßige Abstimmungstermine mit den Bezirksämtern durch, um die Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis sicherzustellen.

 

  1. Welche Summe wurde bisher für den Ankauf von Wohnungen im Bezirk durch das Land Berlin und durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zur Verfügung gestellt? (Bitte getrennt nach Bezirk und Land aufschlüsseln)

 

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat bisher 700.000 € für die Ausübung des Vorkaufsrechtes gezahlt. Das Land hat den Wohnungsbaugesellschaften Eigenkapitalzuführungen in Höhe von 1.723.000 € zugesichert.

 

  1. In welchem Umfang könnte das Vorkaufsrecht zugunsten von Stiftungen, Genossenschaften, gemeinnützigen Vereinen und Mietergemeinschaften weiter ausgeübt werden, sollte eine Finanzierungen von Seiten des Landes nicht möglich sein?

 

Die Frage der Realisierbarkeit des Erwerbs durch Nichtstädtische kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ist von dem Engagement der Mieterinnen/Mieter, der Amortisationsrate des Kaufpreises (NKM-Faktor) und der finanziellen Situation des Vorkaufsbegünstigten abhängig.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 

 

 
 

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