Drucksache - DS/0702/V  

 
 
Betreff: Mobilitätseingeschränkte Menschen, Abwendungsvereinbarungen und Fahrstühle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Beckers Dr., PeterBeckers, Peter
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wurde in allen abgeschlossenen Abwendungsvereinbarungen des Bezirks der An- oder Einbau von Fahrstühlen ausgeschlossen?

 

  1. Wurde das Prinzip der im Bezirksamt praktizierten Einzelfallprüfung in Milieuschutzgebieten wie in DS/0239/V vom 5.4.17 vom Bezirksamt berichtet bei der Ausübung des Vorkaufsrechts aufgegeben?

 

  1. Wie hat sich der Anteil älterer Menschen ab 60 Jahre an der Wohnbevölkerung in Milieuschutzgebieten im Ortsteil Kreuzberg im Zeitraum 2011 2016 verändert?

 

Nachfragen:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Aussage, dass aufgrund des bezirklichen Verbots von an- oder einzubauender Fahrstühle insbesondere ältere Menschen durch zunehmende Mobilitätseinschränkung ihre in Milieuschutzgebieten vermeintlich besonders geschützten Wohnungen vermehrt aufgeben müssen?

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, den Verbleib solcher Menschen in ihren Wohnungen zu unterstzen?

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                                

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Wurde in allen abgeschlossenen Abwendungsvereinbarungen des Bezirks der An- oder Einbau von Fahrstühlen ausgeschlossen?

 

Der Verzicht auf Aufzugsanbauten bzw. -einbauten ist üblicherweise Bestandteil der Abwendungsvereinbarungen. Hiervon wurden bisher zwei Ausnahmen gemacht.

 

  1. Wurde das Prinzip der im Bezirksamt praktizierten Einzelfallprüfung in Milieuschutzgebieten wie in DS/0239/V vom 5.4.17 vom Bezirksamt berichtet bei der Ausübung des Vorkaufsrechts aufgegeben?

 

Nein

 

  1. Wie hat sich der Anteil älterer Menschen ab 60 Jahre an der Wohnbevölkerung in Milieuschutzgebieten im Ortsteil Kreuzberg im Zeitraum 2011 2016 verändert?

 

Eine Aussage zu den Menschen über 60 Jahren in den Kreuzberger Erhaltungsgebieten kann nicht exakt getroffen werden, da in den Untersuchungsberichten das Alter in einer größeren Altersgruppe angegeben wird. Zudem sind die turnusmäßigen Untersuchungszeiträume der unterschiedlichen Gebiete nicht identisch.

 

Es kann jedoch festgestellt werden, dass die Altersgruppe der 55 bis 65 Jährigen seit 2011 bzw. 2012 einen durchschnittlichen Anstieg von einem Prozentpunkt aufweist. Der Anteil der Menschen über 65 Jahre ist ebenfalls um einen Prozentpunkt angewachsen. Der demographische Wandel in den Milieuschutzgebieten spielt sich eher in den mittleren Altersgruppen bis 55 Jahre ab. Auffällig ist eher der sinkende Anteil jüngerer Bevölkerung.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Aussage, dass aufgrund des bezirklichen Verbots von an oder einzubauender Fahrstühle insbesondere ältere Menschen durch zunehmende Mobilitätseinschränkung ihre in Milieuschutzgebieten vermeintlich besonders geschützten Wohnungen vermehrt aufgeben müssen?

 

Diese Aussage kann aufgrund der vorliegenden Entwicklungen der Altersstruktur nicht bestätigt werden. Zwar ist ein leichter Anstieg älterer Belkerungsgruppen zu verzeichnen, dieser ist aber vergleichsweise gering.

 

Die Verdrängungsgefahr, die durch die hohen Kosten des Aufzugs und die sich daraus ergebenden Modernisierungsumlagen für die Bestandsbevölkerung entsteht, ist als viel höher einzustufen. Auch davon sind insbesondere ältere Menschen und Rentner betroffen, die durch ihr häufig geringeres Einkommen als besonders verdrängungsgefährdet anzusehen sind. Sie können modernisierungsbedingte Mietsteigerungen tendenziell weniger gut verkraften.

 

Bei der milieuschutzrechtlichen Prüfung eines Antrags zum Anbau eines Aufzuges, bezieht das Bezirksamt die Daten zur demographischen Struktur des Hauses mit ein. Dabei ist allerdings abzuwägen, ob die Verdrängungsgefahr durch den Aufzugsanbau potenziell her ist, als die Gefahr die durch einen Nichtanbau des Aufzuges besteht.

 

Es werden zudem überwiegend Aufzüge beantragt, die nicht jedes Geschoss erschließen, sondern ausschließlich die Zwischenpodeste der Treppenhäuser, sodass eine barrierefreie Erschließung aller Etagen nur in Ausnahmefällen erfolgt.

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, den Verbleib solcher Menschen in ihren Wohnungen zu unterstützen?

 

S. Antwort zur 1. Nachfrage

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 

 

 
 

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