Drucksache - DS/0701/V  

 
 
Betreff: Zunehmende Vermüllung eines unbebauten und ungesicherten Grundstücks in der Lobeckstr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Beckers Dr., PeterBeckers, Peter
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Ergebnisse der öffentlichen Begehung der Lobeckstr. am 14.03. mit Anwohner*innen und den Vertreter*innen des Mehrgenerationenhauses?

 

  1. Ist das ungesicherte, unbebaute und vermüllte Grundstück zwischen Lobeckstr. 64 und Parkplatz Lobecksporthalle im Eigentum des Landes Berlin?

 

  1. Was wird das Bezirksamt gegen die Vermüllung des öffentlichen Straßenlandes neben dem Haus Lobeckstr. 65 und des o.g. Grundstücks unternehmen?

 

Nachfragen:

  1. Waren dem Bezirksamt bereits vor der Begehung Beschwerden von Anwohner*innen oder aus dem Mehrgenerationenhaus bekannt?

 

  1. Welche Ämter oder öffentliche Einrichtungen werden dafür Sorge tragen, dass der Müll und ggf. auch die drei Kleidercontainer entfernt werden?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Ergebnisse der öffentlichen Begehung der Lobeckstr. Am 14.03.2018 mit Anwohner*innen und Vertreter*innen des Mehrgenerationshauses?

 

Die Vermüllung der Lobeckstraße nimmt leider seit einiger Zeit immer mehr zu. Es werden regelmäßig Aufräumaktionen auf dem unbebauten Grundstück Lobeckstraße durch das Schul- und Sportamt durchgeführt, diese führen aber nur kurzfristig zum Erfolg. Das Problem der illegal aufgestellten Kleidercontainer ist ein dauerhaftes Problem und sorgt für zusätzliche Müllabstellplätze. Die Mitarbeiter*innen des Schul- und Sportamtes lassen diese regelmäßig entfernen, was aber nur Platz für neue Container macht. Auch andere Flächen in der Lobeckstraße sind von einer Vermüllung betroffen. Es werden auch regelmäßig elektrische Geräte und Mobiliar im Eingangsbereich zum Sportplatz unbefugt abgestellt.

Auf Einladung des Mehrgenerationenhauses hat der Leiter des Ordnungsamtes am 14.03.2018 an der Begehung des Bereichs Wassertorstraße / Lobeckstraße mit interessierten Seniorinnen und Senioren sowie Vertreterinnen und Vertretern des QM Wassertorplatz teilgenommen und bzgl. der vorgefundenen Missstände Auskunft über die unterschiedliche Zuständigkeiten (BSR, Straßen- und Grünflächenamt, Ordnungsamt u.a.) gegeben. Festgestellt wurden u.a. Bauschuttreste auf dem Gehweg (insoweit erfolgte Weitergabe an das zuständige Straßen- und Grünflächenamt), Müllansammlungen auf privaten Grundstücksflächen vor Lobeckstr. 64 (Vorgartenbereich eines bebauten Grundstücks) und Lobeckstr. 8 (Sperrmüll in einem unbepflanzten Pflanzkübel) – insoweit erfolgte Weitergabe an die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes (von dort erfolgt ggf. Erstansprache der jeweiligen Grundstückseigentümer, weitere Schritte müsste das Umweltamt veranlassen). Verantwortlich sind diesbezüglich letztendlich die jeweiligen Grundstückseigentümer. Auch wurde bereits Spritzbesteck und in einem geschilderten Fall eine Person, die sich Drogen verabreichte, festgestellt (nicht während der Begehung; diesbezüglich ist auf Polizei bzw. entsprechende soziale Einrichtungen zu verweisen). Auch sollen bereits Ratten im Umfeld gesichtet worden sein (Zuständigkeit des Gesundheitsamtes).


  1. Ist das ungesicherte, unbebaute und vermüllte Grundstück zwischen Lobeckstr. 64 und Parkplatz Lobecksporthalle im Eigentum des Landes Berlin?

 

Das ungesicherte und unbebaute Grundstück ist Eigentum des Landes Berlin und gehört in das Fachvermögen des Schul- und Sportamtes.

 

  1. Was wird das Bezirksamt gegen die Vermüllung des öffentlichen Straßenlandes neben dem Haus Lobeckstr. 65 und des o. g. Grundstücks unternehmen?

 

Als einzige praktikable Lösung kommt eine komplette stabile Umzäunung des ungesicherten Grundstücks des Schul- und Sportamtes in Betracht. Die Kosten werden zeitnah ermittelt. Bis zur erfolgten Umzäunung wäre eine Kooperation mit der BSR für diese Fläche wünschenswert, bzw. absolut notwendig. Für die Vermüllung des angrenzenden öffentlichen Straßenlandes ist die BSR zuständig.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Waren dem Bezirksamt bereits vor der Begehung Beschwerden von Anwohner*innen oder aus dem Mehrgenerationenhaus bekannt?

 

Es gab auch gegenüber dem Ordnungsamt schon früher Meldungen bzw. Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über erhebliche Vermüllungen im gesamten Umfeld. Während der Begehung wurden auch Beobachtungen geschildert bzw. die Vermutung geäußert, dass gezielt bzw. systematisch Firmen mit Lkw in der Lobeckstraße (in der Regel dann offenbar nachts bzw. in der Dämmerung) am Straßenrand bzw. auf dem Gehweg Bauschutt, Sperrmüll etc. abladen bzw. entsorgen. Ggf. könnte es sich hier um einen Bereich handeln, der künftig für eine gezielte Überwachung insoweit in Betracht kommt. Die Ordnungsämter sollen mittelfristig mit weiteren Stellen ausgestattet werden, die es ihnen verstärkt ermöglichen, Verursacher von Vermüllungen festzustellen und eine entsprechende Ahndung vorzunehmen.

 

  1. Welche Ämter oder öffentliche Einrichtungen werden dafür Sorge tragen, dass der Müll und ggf. auch die drei Kleidercontainer entfernt werden?

 

Das Schul- und Sportamt führt regelmäßig die Reinigung der Fläche durch und wird sich auch weiterhin um das Abholen der Container kümmern, was aber leider immer nur für kurze Dauer sein wird. Eine Kooperation mit der BSR erscheint notwendig. Bzgl. der Abholung der Container ist der Abschluss bzw. die Erweiterung der Kooperationsvereinbarung mit der BSR bereits in Vorbereitung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Andy Hehmke

 
 

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