Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0700/V
Ich frage das Bezirksamt: 1. War die rechtliche Unzulässigkeit der Sicherung der Auflagen (Verzicht auf Umwandlung für 17 Jahre, Rückbau des Gebäudes, Anbau von Balkonen, Anbau eines Aufzuges) dem Bezirksamt vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt? 2. Wenn nein: Warum werden solche Vereinbarungen nicht vor dem Abschluss durch das Rechtsamt überprüft? 3. Wenn ja: Warum wurde die Abwendungsvereinbarung mit den benannten Auflagen abgeschlossen? Nachfragen: 1. Für welche Häuser in Friedrichshain- Kreuzberg wurden Abwendungsvereinbarungen mit derselben Klausel abgeschlossen? 2. Gab es noch weitere geeignete private Interessenten, für die das Vorkaufsrecht in der Eisenbahnstr. hätte ausgeübt werden können?
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
1. War die rechtliche Unzulässigkeit der Sicherung der Auflagen (Verzicht auf Umwandlung für 17 Jahre, Rückbau des Gebäudes, Anbau von Balkonen, Anbau eines Aufzuges) dem Bezirksamt vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt?
Dem Bezirksamt war nicht bekannt, dass die aus der Abwendungsvereinbarung resultierenden Auflagen nicht vollständig als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden können. Dies ist nur für bauliche Maßnahmen möglich; für das Bezirksamt relevant wäre aber vor allem der Verzicht auf Umwandlung. Die Sicherung dieser nicht-baulichen Maßnahme bedarf einer spezialgesetzlichen Regelung wie in § 172 Abs. 4 Satz 5 BauGB.
2. Wenn nein: Warum werden solche Vereinbarungen nicht vor dem Abschluss durch das Rechtsamt überprüft?
Die Abwendungsvereinbarung wurde mit rechtlicher Beratung formuliert. Dabei wurde der Anwendungsbereich, für den die Eintragung von Dienstbarkeiten infrage kommt, falsch eingeschätzt.
3. Wenn ja: Warum wurde die Abwendungsvereinbarung mit den benannten Auflagen abgeschlossen?
Trifft nicht zu.
Nachfragen:
Abwendungsvereinbarungen mit derselben Klausel wurden für die Grundstücke Gneisenaustr. 6, Skalitzer Str. 71-72, Adalbertstr. 93 und Arndtstr. 13 geschlossen.
Es gab keine privaten Interessent*innen, für die das Vorkaufsrecht hätte ausgeübt werden können.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin