Drucksache - DS/0695/V  

 
 
Betreff: Xhain-First bei Kitaplatz-Vergabe beenden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPstellv. Vorsteherin
Verfasser:Heihsel, MichaelSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0695/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt kündigt sofort alle bereits abgeschlossenen Vereinbarungen mit Kitas und Kindertagesbetreuungen, die eine Bevorzugung der Aufnahme von Kindern aus Friedrichshain-Kreuzberg vor Kindern aus anderen Bezirken, auf.

 

Des Weiteren schließt das Bezirksamt künftig keine weiteren Vereinbarungen mehr ab, die Kinder und Eltern aus anderen Bezirken diskriminieren.

 

 

Begründung:

 

Der Gesetzgeber hat den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ins Leben gerufen, um damit den Staat in die Pflicht zu nehmen, für die notwendigen Betreuungsplätze zu sorgen und den Eltern die Last der Unsicherheit abzunehmen. Durch die auftretenden Kapazitätsprobleme bei Kitaplätzen versucht der Bezirk nun den Druck und das Risiko von Klagen abzuwenden, indem mit Kitas und Kindertagesbetreuungen Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen priorisieren Kinder und Eltern mit Wohnort in Friedrichshain-Kreuzberg und diskriminieren damit Familien aus anderen Bezirken. Dieser Sachverhalt ist sowohl moralisch als auch juristisch nicht tragbar.

 

So ist das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht der Eltern auf einen Kitaplatz nicht räumlich auf den zuständigen Jugendhilfeträger begrenzt, die Gemeinde (also in Berlin der Bezirk) muss prinzipiell auch Familien aus anderen Gemeinden einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen, das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart bereits im am 26. September 2013 veröffentlichten Beschluss (Az.: 12 K 3195/13). Die Kommune darf demnach den Platz auch nicht mit dem Argument verweigern, dass sie freie Plätze für die Bewohner der eigenen Gemeinde vorhalten wolle.

 

Gerade aber in einer Stadt wie Berlin, wo es in der Lebensrealität keine Grenzen zwischen den Bezirken gibt, ist ein solches Vorgehen weltfremd und untergräbt den politischen Willen des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung. Wer in Neukölln wohnt, die meiste Zeit des Tages jedoch arbeitsbedingt in Friedrichshain-Kreuzberg verbringt, muss die Möglichkeit haben, sein Kind in diesem Bezirk betreuen zu lassen. Mit der Diskriminierung werden diesen Familien aus politischen Gründen Steine in den Weg gelegt, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Geschlechtergerechtigkeit leiden darunter.

 

Fachkräftemangel und Kapazitätsprobleme dürfen keine Entschuldigung dafür sein, dass der Bezirk systematisch Bevölkerungsgruppen mit dem Merkmal „wohnhaft in einem anderen Bezirk“ ausschließt. Diese Probleme sind hausgemachte Probleme. Das Land Berlin muss endlich faire Arbeitsbedingungen schaffen und Kinderbetreuungspersonal gerecht zu entlohnen. Des Weiteren sind die notwendigen räumlichen Kapazitäten zu schaffen. Um Druck auf die Gemeinden auszuüben, dieser Pflicht nachzukommen, hat der Gesetzgeber den Rechtsanspruch geschaffen.

 

Gerade Friedrichshain-Kreuzberg, ein Bezirk der dem Ausdruck „No Nations No Borders“ doch sonst so viel Gewicht gibt, darf nicht Vorreiter sein und neue Grenzen schaffen, wo keine existieren.

 

 

BVV 21.03.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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