Drucksache - DS/0690/V  

 
 
Betreff: Zugänglichkeit des Haupteingangs Ostkreuz in der Neuen Bahnhofstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0690/V  
VzK_Zugänglichkeit des Haupteingangs Ostkreuz  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird aufgefordert sofort Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit des Haupteingang Ostkreuz in der Neuen Bahnhofsstraße umzusetzen. Es sollte ein absolutes Halteverbot vor dem Eingang gelten.

 

Zudem fehlt eine minimale Asphalt- oder Beton-Rampe zwischen Straßenniveau und Gehweg. Immer wieder kommt es vor, dass Rollstuhlfahrer*innen nicht alleine den Eingang Neue Bahnhofstraße erreichen können oder nur mit großen Umwegen.

 

 

Begründung:

 

Seit Dezember 2017 ist der Haupteingang zum Bahnhof Ostkreuz in die Neue Bahnhofstraße verlegt. Leider liegt dieser Eingang direkt hinter Parkplätzen und ist kaum einsehbar für Fußnger*innen und auch für die Feuerwehr oder Krankenwagen sind die parkende Autos im Notfall eine große Behinderung.

 

 

BVV 21.03.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das BA wird aufgefordert sofort Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit des Haupteingang Ostkreuz in der Neuen Bahnhofsstraße umzusetzen. Es sollte ein absolutes Halteverbot vor dem Eingang gelten.

 

Zudem fehlt eine minimale Asphalt- oder Beton-Rampe zwischen Straßenniveau und Gehweg. Immer wieder kommt es vor, dass Rollstuhlfahrer*innen nicht alleine den Eingang Neue Bahnhofstraße erreichen können oder nur mit großen Umwegen.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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