Drucksache - DS/0677/V  

 
 
Betreff: Gezieltes Vorgehen bei Lärmkonflikten: Sondernutzungen bei regelmäßigen Verstößen sanktionieren. Genehmigungspraxis überdenken.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKEAusschuss UVKI
  Jokisch, René
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
10.04.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
03.05.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_gezieltes Vorgehen bei Lärmkonflikten  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vor dem Hintergrund bestehender Nutzungs- und Lärmkonflikte in den Kiezen mit hohen Besucher*innenzahlen durch oft nur einige wenige Betriebe wird das Bezirksamt beauftragt, die Erteilung bzw. Gewährung von Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Raum bei Verstößen gegen amtlich erteilte Auflagen strenger zu handhaben. Folgende Punkte sollen hierbei für eine Umsetzung geprüft werden:

 

  • Bei regelmäßigen und wiederholten Verstößen gegen zuvor erteilte Auflagen, insbesondere bei starkem nächtlichen Lärm, soll die erteilte Sondernutzungserlaubnis zur Gewährung einer Sondernutzungsfläche für Tische und Stühle (Außengastronomie) entzogen werden. Hierbei kann ein zunächst temporärer Entzug erfolgen. Falls ein temporärer Entzug der Sondernutzung oder eine Nicht-Weiter-Gewährung im nächsten Genehmigungszeitraum nicht möglich ist, ist bei fortgesetzten Verstößen gegen öffentliche Auflagen die Anwendbarkeit der vollen Versagensmöglichkeiten der kompletten Gaststättenerlaubnis gemäß § 4 GastG Abs. 1-3 zu prüfen und umzusetzen. Hier sollen explizit auch die Möglichkeiten nach § 4 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 geprüft werden.
     
  • Eine transparente Darstellung aller sog. „Hotspot-Gebiete“ im Bezirk ist der Bezirksverordnetenversammlung unter Darstellung der Kriterien, die zu dieser Einstufung führen, vorzulegen und regelmäßig anzupassen. Die erfolgten Anpassungen sollen jeweils zeitnah im Ausschuss für Wirtschaft, Ordnungsamt und Eingabe und Beschwerden erläutert werden.
     
  • In den sog. Hotspot-Gebieten des Bezirkes, die eine hohe Dichte an Sondernutzungserlaubnissen für das Herausstellen von Tischen und Stühlen bei gleichzeitig hoher Konzentration von Restaurants, Bars und Kneipen mit hauptsächlich abendlicher bzw. nächtlicher Nutzung aufweisen, soll die Sondernutzungserlaubnis zukünftig nur jährlich vergeben oder verlängert werden. Bei Betrieben, die durch regelmäßige und wiederholte Verstöße insbesondere wegen Lärm auffallen, soll die Sondernutzungserlaubnis nicht erneut erteilt oder nur noch eingeschränkt erteilt werden.
     
  • r „Spätis“ in stark frequentierten Straßen in den sog. Hotspot-Gebieten ist zu prüfen, inwiefern bei bestehender, stark kneipenähnlicher Nutzung die Sondernutzungserlaubnis für Tische und Stühle zukünftig nicht mehr oder in der Platzanzahl bzw. insbesondere der spätabendlichen/nächtlichen Nutzungszeit stark eingeschränkt erteilt wird.
     
  • Es ist zu prüfen, welche weiteren Auflagen in den Sondernutzungserlaubnissen denkbar sind, um in stark lärmbelasteten Gebieten bei regelmäßigen und wiederholten Verstößen Auflagen bzw. Sanktionen erlassen zu können. Mindestens jedoch ist die Auflage zu erteilen, dass die bestehenden Außenanlagen zum Ende der genehmigten Zeiten reingeräumt, bzw. unnutzbar gemacht werden.
     
  • Die Praxis und Durchführungsbestimmungen zu den Sondernutzungen ist gebietsbezogen dahingehend zu überarbeiten, um kiezbezogen zu angepassten Regelungen zu kommen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung der BVV im Mai 2018 unter Nennung der rechtlichen Grundlagen, Beschlüsse und Urteile für die Beurteilung der Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zu berichten. Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, dem zuständigen Fachausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt zukünftig mindestens alle zwei Monate über die Beschwerdelage und ergriffene Maßnahmen sowie erfolgte Kontrollen in den sog. Hotspot-Gebieten zu berichten. Ebenso sind die festgelegten Hotspot-Gebiete unter Maßgabe des zweiten Anführungspunktes - mit dem Ausschuss abzustimmen.

 

 

Begründung:

 

Die im Zuge der Debatte um eine Allgemeinverfügung für die Simon-Dach-Straße vorgestellte Auswertung der Beschwerdelage durch fair.kiez und das Ordnungsamt hinsichtlich Lärm im Zusammenhang mit Außengastronomie hat eines deutlich gezeigt: 50 Prozent der Lärmbeschwerden sind auf nur vier Einrichtungen zurückzuführen und dass bei 155 gastronomischen Betrieben im untersuchten Gebiet. Eine weitere Eingrenzung ergab, dass von den insgesamt 39 vorliegenden Lärmbeschwerden im Zusammenhang mit Schankvorgärten 29 auf nur acht gastronomische Einrichtungen zurückgehen. Es wurde somit eine Konzentration auf einige wenige Betriebe festgestellt.

 

Zukünftig sollen daher verstärkt Maßnahmen gegen die Betriebe ergriffen werden, die regelmäßig und wiederholt durch Verstöße auffällig werden. Zu einem guten Miteinander im Kiez zwischen Bewohner*innen, Besucher*innen und Gastronomen gehört, dass sich alle an die verabredeten Spielregeln halten. Wer das auf Kosten der anderen versucht zu ignorieren, soll sich entsprechend verantworten müssen. Dies soll individuell passieren, statt mit dem Gießkannen-Prinzip alle zu sanktionieren, nur weil einige sich nicht fair verhalten. Mögliche Maßnahmen sind entsprechend oben zur Prüfung vorgeschlagen. So soll z.B. der Entzug der Sondernutzung in Betracht gezogen werden. Da das Ordnungsamt ausführt, dass dies nur schwer machbar sei, kann eine verkürzte Geltungsdauer und eine anschließende Nichterteilung eine Möglichkeit sein. Im äersten Fall soll bei fortgesetzten Verstößen gegen öffentliche Auflagen die volle Versagensmöglichkeit der kompletten Gaststättenerlaubnis geprüft werden.

 

 

BVV 21.03.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (federführend)

 

 

UVKI 03.05.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vor dem Hintergrund bestehender Nutzungs- und Lärmkonflikte in den Kiezen mit hohen Besucher*innenzahlen durch oft nur einige wenige Betriebe wird das Bezirksamt beauftragt, die Erteilung bzw. Gewährung von Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Raum bei Verstößen gegen amtlich erteilte Auflagen strenger zu handhaben. Folgende Punkte sollen hierbei für eine Umsetzung geprüft werden:

 

  • Bei regelmäßigen und wiederholten Verstößen gegen zuvor erteilte Auflagen, insbesondere bei starkem nächtlichen Lärm, soll die erteilte Sondernutzungserlaubnis zur Gewährung einer Sondernutzungsfläche für Tische und Stühle (Außengastronomie) entzogen werden. Hierbei kann ein zunächst temporärer Entzug erfolgen. Falls ein temporärer Entzug der Sondernutzung oder eine Nicht-Weiter-Gewährung im nächsten Genehmigungszeitraum nicht möglich ist, ist bei fortgesetzten Verstößen gegen öffentliche Auflagen die Anwendbarkeit der vollen Versagensmöglichkeiten der kompletten Gaststättenerlaubnis gemäß § 4 GastG Abs. 1-3 zu prüfen und umzusetzen. Hier sollen explizit auch die Möglichkeiten nach § 4 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 geprüft werden.
     
  • Eine transparente Darstellung aller sog. „Hotspot-Gebiete“ im Bezirk ist der Bezirksverordnetenversammlung unter Darstellung der Kriterien, die zu dieser Einstufung führen, vorzulegen und regelmäßig anzupassen. Die erfolgten Anpassungen sollen jeweils zeitnah im Ausschuss für Wirtschaft, Ordnungsamt und Eingabe und Beschwerden erläutert werden.
     
  • In den sog. Hotspot-Gebieten des Bezirkes, die eine hohe Dichte an Sondernutzungserlaubnissen für das Herausstellen von Tischen und Stühlen bei gleichzeitig hoher Konzentration von Restaurants, Bars und Kneipen mit hauptsächlich abendlicher bzw. nächtlicher Nutzung aufweisen, soll die Sondernutzungserlaubnis zukünftig nur jährlich vergeben oder verlängert werden. Bei Betrieben, die durch regelmäßige und wiederholte Verstöße insbesondere wegen Lärm auffallen, soll die Sondernutzungserlaubnis nicht erneut erteilt oder nur noch eingeschränkt erteilt werden.
     
  • r „Spätis“ in stark frequentierten Straßen in den sog. Hotspot-Gebieten ist zu prüfen, inwiefern bei bestehender, stark kneipenähnlicher Nutzung die Sondernutzungserlaubnis für Tische und Stühle zukünftig nicht mehr oder in der Platzanzahl bzw. insbesondere der spätabendlichen/nächtlichen Nutzungszeit stark eingeschränkt erteilt wird.
     
  • Es ist zu prüfen, welche weiteren Auflagen in den Sondernutzungserlaubnissen denkbar sind, um in stark lärmbelasteten Gebieten bei regelmäßigen und wiederholten Verstößen Auflagen bzw. Sanktionen erlassen zu können. Mindestens jedoch ist die Auflage zu erteilen, dass die bestehenden Außenanlagen zum Ende der genehmigten Zeiten reingeräumt, bzw. unnutzbar gemacht werden.
     
  • Die Praxis und Durchführungsbestimmungen zu den Sondernutzungen ist gebietsbezogen dahingehend zu überarbeiten, um kiezbezogen zu angepassten Regelungen zu kommen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung der BVV im Mai 2018 unter Nennung der rechtlichen Grundlagen, Beschlüsse und Urteile für die Beurteilung der Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zu berichten. Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, dem zuständigen Fachausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt zukünftig mindestens alle zwei Monate über die Beschwerdelage und ergriffene Maßnahmen sowie erfolgte Kontrollen in den sog. Hotspot-Gebieten zu berichten. Ebenso sind die festgelegten Hotspot-Gebiete unter Maßgabe des zweiten Anführungspunktes - mit dem Ausschuss abzustimmen.

 

 
 

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