Drucksache - DS/0654/V  

 
 
Betreff: Wann wird der langjährige Leerstand in der Großbeerenstraße 17a endlich beendet?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schwarze, JulianSchwarze, Julian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Im Oktober 2017 rechnete das Bezirksamt nach eigener Aussage damit, dass das leerstehende Wohnhaus in der Großbeerenstraße 17a zum Jahresende wieder zu Wohnzwecken genutzt wird bisher geht der jahrelange Leerstand allerdings weiter, warum?
     
  2. Welchen Stand gibt es hinsichtlich des Verfahrens gegen den Eigentümer aufgrund der andauernden Zweckentfremdung und der widerrufenen Leerstandsgenehmigungen durch das Bezirksamt?
     
  3. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann der unerlaubte Leerstand endlich beendet wird und das Wohnhaus wieder zum Wohnen genutzt wird?

 

Nachfragen:
 

  1. Sind dem Bezirksamt Pne des Eigentümers bekannt, wie das Haus Großbeerenstraße 17a zukünftig genutzt werden soll?
     
  2. Wurden Bauanträge gestellt bzw. gab es entsprechende Gespräche mit dem Bezirksamt zu möglichen Baumaßnahmen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin         

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Im Oktober 2017 rechnete das Bezirksamt nach eigener Aussage damit, dass das leerstehende Wohnhaus in der Großbeerenstraße 17a zum Jahresende wieder zu Wohnzwecken genutzt wird – bisher geht der jahrelange Leerstand allerdings weiter, warum?
     

Nach Aussage des Eigentümers finden derzeit Sanierungsarbeiten in den leerstehenden Wohnungen statt, um die Vermietbarkeit wiederherzustellen. Diese sollen zügig abgeschlossen werden, damit eine zeitnahe Vermietung erfolgen kann. Es ist jedoch auch mitgeteilt worden, dass es zu unerwarteten Feuchtigkeitsschäden aufgrund schadhafter tragender Holzbalken gekommen sei.

 

  1. Welchen Stand gibt es hinsichtlich des Verfahrens gegen den Eigentümer aufgrund der andauernden Zweckentfremdung und der widerrufenen Leerstandsgenehmigungen durch das Bezirksamt?
     

Die vom Eigentümer eingelegten Widersprüche  gegen die widerrufenen Leerstandsgenehmigungen werden derzeit bearbeitet.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann der unerlaubte Leerstand endlich beendet wird und das Wohnhaus wieder zum Wohnen genutzt wird?
     

Siehe Antwort zu Frage 1)

 

 

Nachfragen:

 

  1. Sind dem Bezirksamt Pläne des Eigentümers bekannt, wie das Haus Großbeerenstraße 17a zukünftig genutzt werden soll?

 

Nach Angaben des zuständigen Planungs- und Architektenbüros soll das Gebäude nach Sanierung zu Wohnzwecken genutzt werden.
 

  1. Wurden Bauanträge gestellt bzw. gab es entsprechende Gespräche mit dem Bezirksamt zu möglichen Baumaßnahmen?

 

Im Juli 2016 wurde eine Bauvoranfrage zum Grundstück Großbeerenstraße 17 A  eingereicht. Geplant war die Aufstockung 4. Obergeschoss und Dachgeschoss, der Anbau von hofseitigen Balkonen und die Errichtung von Dachterrassen sowie teilweise Grundrissänderungen in Bezug auf die Anzahl der Wohneinheiten (Teilungen oder Zusammenlegungen). Die Anfrage wurde negativ beschieden.

 

Im Oktober 2017 wurden 3 erhaltungsrechtliche Anträge zum Grundstück Großbeerenstraße 17 a genehmigt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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