Drucksache - DS/0642/V  

 
 
Betreff: Bericht zur Förderung der bezirklichen Städtepartnerschaftsvereine
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUstellv. Vorsteherin
Verfasser:Husein, TimurSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT
20.03.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
24.03.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0642/V  
VzK_Bericht Förderung Städtepartnerschaftsvereine  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2018 einen Bericht zur Förderung der bezirklichen Städtepartnerschaftsvereine vorzulegen.

Inhalt des Berichts ist die Zuschussgewährung des Bezirks für die Jahre 2014-2017 getrennt nach den einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen, den einzelnen Vorhaben der Städtepartnerschaftsvereinen in den genannten Jahren, dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem Zeitpunkt der Zuwendungsbescheide für die einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen und in den genannten Jahren sowie die Teil-(Ablehnungen) von Vorhaben der einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen in den genannten Jahren und die Gründe  hierfür.

 

Weiterhin soll aus dem Bericht hervorgehen, welche zusätzlichen Zuwendungen, Zuschüsse oder erbrachten Sachleistungen des Bezirksamts in den Jahren 2014-2017 den bezirklichen Städtepartnerschaftsvereinen gewährt worden sind.

 

Schließlich wird das Bezirksamt beauftragt, auch in den Folgejahren bis zum 31. Mai eines jeden Jahres der BVV einen solchen Bericht vorzulegen.

 

Begründung:

 

Die Städtpartnerschaften sind ein wichtiger Teil des kulturellen Austauschs des Bezirks mit anderen Städten. Wir können von den anderen lernen und die anderen können von uns lernen. Es ist daher erforderlich, dass die BVV Kenntnis erlangt, über die Zuwendungen des Bezirks an die einzelnen Städtepartnerschaftsvereine, um zu erkennen, wo, wie, wann und wofür der Bezirk hierzu Geld ausgibt.

 

 

BVV 28.02.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT

 

 

PHI 20.03.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2018 einen Bericht zur Förderung der bezirklichen Städtepartnerschaftsvereine vorzulegen.

Inhalt des Berichts ist die Zuschussgewährung des Bezirks für die Jahre 2014-2017 getrennt nach den einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen, den einzelnen Vorhaben der Städtepartnerschaftsvereinen in den genannten Jahren, dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem Zeitpunkt der Zuwendungsbescheide für die einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen und in den genannten Jahren sowie die Teil-(Ablehnungen) von Vorhaben der einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen in den genannten Jahren und die Gründe  hierfür.

 

Weiterhin soll aus dem Bericht hervorgehen, welche zusätzlichen Zuwendungen, Zuschüsse oder erbrachten Sachleistungen des Bezirksamts in den Jahren 2014-2017 den bezirklichen Städtepartnerschaftsvereinen gewährt worden sind.

 

Schließlich wird das Bezirksamt beauftragt, auch in den Folgejahren bis zum 31. Mai eines jeden Jahres der BVV einen solchen Bericht vorzulegen.

 

 

BVV 21.03.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2018 einen Bericht zur Förderung der bezirklichen Städtepartnerschaftsvereine vorzulegen.

Inhalt des Berichts ist die Zuschussgewährung des Bezirks für die Jahre 2014-2017 getrennt nach den einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen, den einzelnen Vorhaben der Städtepartnerschaftsvereinen in den genannten Jahren, dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem Zeitpunkt der Zuwendungsbescheide für die einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen und in den genannten Jahren sowie die Teil-(Ablehnungen) von Vorhaben der einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen in den genannten Jahren und die Gründe  hierfür.

 

Weiterhin soll aus dem Bericht hervorgehen, welche zusätzlichen Zuwendungen, Zuschüsse oder erbrachten Sachleistungen des Bezirksamts in den Jahren 2014-2017 den bezirklichen Städtepartnerschaftsvereinen gewährt worden sind.

 

Schließlich wird das Bezirksamt beauftragt, auch in den Folgejahren bis zum 31. Mai eines jeden Jahres der BVV einen solchen Bericht vorzulegen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.03.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: