Drucksache - DS/0616/V  

 
 
Betreff: Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg (JC FK) und die neue AV Wohnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Kustak, SusanneKustak, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.01.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was ist im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg (JC FK) seit der BVV-Sitzung im Dezember 2017 passiert, um die Kund*innen darüber zu informieren, dass es eine neue AV Wohnen gibt?

 

  1. Was wurde vom Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg (JC FK) unternommen, um betroffene Bedarfsgemeinschaften darüber zu informieren, welche Änderungen es gibt?

 

  1. Wie viele Überprüfungsanträge die AV Wohnen betreffend, wurden von den Bedarfsgemeinschaften gestellt, wie viele sind bereits beschieden?

 

 

Nachfrage:

 

  1. Wie ist der weitere Prozess  der Abarbeitung im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg (JC FK) geplant, damit alle Bedarfsgemeinschaften über die neue AV Wohnen informiert sind und die Betroffenen schnellstmöglich neue Bescheide erhalten?

 

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler

 

zu Frage 1 und 2: Die Information der Kunden erfolgte bisher in erster Linie über die Medien. Es wurden im Jobcenter weiterhin aktualisierte Flyer ausgegeben. Darüber hinaus wird von Amts wegen bei Vorlage eines Weiterbewilligungsantrags oder bei Bearbeitung eines Poststücks geprüft, inwieweit es sich um einen Fall handelt, bei dem die Änderungen der AV Wohnen zu berücksichtigen wären.

 

zu Frage 3: Die Anzahl von Überprüfungsanträgen, die sich allein auf die Höhe der Kosten der Unterkunft beziehen, kann nicht beziffert werden, da eine solche Erfassung nicht erfolgt. Im Monat Januar 2018 wurden aber bislang, Stand Montag, 22.01., 2.079 Weiterbewilligungsanträge bearbeitet. In diesen Fällen wurde im Rahmen der Bearbeitung auch geprüft, ob entsprechende Anpassungen vorzunehmen sind. In wie vielen dieser Fälle auch die Änderungen der AV Wohnen Auswirkungen auf die zu gewährenden Bedarfe der Unterkunft haben, kann nicht beziffert werden, da es keine gesonderte Erfassung gibt.

 

zu Nachfrage 1: Wenn man sich das Controlling der letzten drei Jahre KdU-Organisation anschaut, kann nach Aussage des Jobcenters von ca. 2.000 betroffenen Fällen ausgegangen werden, in denen die Absenkung der Miete erfolgte nach alter AV Wohnen. Realistisch erscheint, dass diese Fälle voraussichtlich innerhalb eines Bewilligungszeitraums erledigt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass eine abschließende Erledigung früher erfolgt, da bei gesondertem Posteingang oder bei persönlichen Vorsprachen der jeweilige Fall bereits vor Ablauf des Bewilligungszeitraums bearbeitet wird.

In welchem Zeitrahmen die abschließende Bearbeitung aller Fälle tatsächlich erfolgt, ist schwer einzuschätzen, da es zum einen um die Kenntnis des aktuellen Falles geht und zum anderen um die Vorlage der notwendigen anspruchsbegründenden Unterlagen. Sofern aktuelle Unterlagen zu den Kosten der Unterkunft in der Akte enthalten sind, kann eine sofortige Entscheidung zur Korrektur erfolgen. Im überwiegenden Teil der betroffenen Fälle ist jedoch davon auszugehen, dass anspruchsbegründende Unterlagen angefordert werden müssen, da viele Kunden, die nur noch angemessene Kosten der Unterkunft erhalten, ihre jeweiligen Mietänderungen nicht eingereicht haben.

 

Herr Nöll: Ganz kurz gefragt: Gibt es irgendwelche proaktiven Maßnahmen des Jobcenters zur Information außerhalb in dem Rahmen von Neubewilligungsverfahren und über die Medien?

 

zu Nachfrage 2: Proaktive Maßnahmen, Anschreiben der Kunden eventuell, ist - das hatte ich im Dezember schon ausgeführt - schwer durchzuführen. Wir haben 26.000 Bedarfsgemeinschaften, wo Kosten der Unterkunft organisiert werden. Es kann durch eine elektronische Abfrage nicht ermittelt werden, welches die Bedarfsgemeinschaften sind, die abgesenkt worden sind, so dass 26.000 Bedarfsgemeinschaften angeschrieben werden müssten. Das ist höchst wahrscheinlich ein Mittel, was nicht gewählt werden kann.

Was wir tun werden und schon getan haben ist, dass ich mich seit 13. Dezember - die BVV hat dem Bezirksamt einen schwer zu erfüllenden Auftrag gegeben - mich mit dem Jobcenter sowie mit anderen Beteiligten darüber ausgetauscht habe, wie kann man das Wissen, die Information um die neue AV Wohnen und die individuellen Handlungsmöglichkeiten für die einzelnen Bedarfsgemeinschaften, wie kann man das besser kommunizieren.

Ich habe mit allen Sozialarbeiten in Gesundheit und Soziales dazu gesprochen, dass die entsprechende Beratung erfolgt, wenn Leistungsbezieherinnen dort vorstellig werden. Das werden wir mit den Sozialberatungsstellen tun. Ich habe die Trägerversammlung des Jobcenters in der letzten Woche genutzt, mich mit der Geschäftsführung und mit dem anderen Träger BA auszutauschen, wie dieser schwierige Auftrag erfüllt werden kann, wie auch das Bewusstsein der Kolleginnen und Kollegen, die  Leistungen organisieren, dort geschärft werden kann. Ich habe meine Grußansprache heute Vormittag auf der Jahresauftaktveranstaltung der Kolleginnen und Kollegen des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg genutzt, deutlich zu machen, dass dem Träger Kommune in diesem Jahr insbesondere die Umsetzung der KdU und die Beachtung der AV Wohnen unter dem Vorzeichen Prävention von Wohnraumverlust eine absolute Priorität genießt und dass ich erwarte, dass auch entsprechend gehandelt wird.

 

Frau Kustak: Da nicht alle schon mal in den Jobcentern waren, in den Jobcentern gibt es ja auch - ich sage immer so eine Bespassung - ein Kommunikationsfernsehen und meine Frage wäre dann: Es wäre ja das Einfachste, dass man da mal Trailer raufspielt „AV Wohnen gibt es, sind Sie betroffen davon? Stellen Sie einen Überprüfungsantrag.“ Und da würde wirklich jeder Kunde auf das Jobcenter sofort aufmerksam werden, hingucken und sagen, oh, ich könnte betroffen sein, muss ich mich mal informieren und die Frage stellen, weil mit den Flyern, das ist so ein Ding, ich hatte wenigstens erwartet, dass in den Jobcentern jetzt überall Aushänge hängen „Es gibt eine neue AV Wohnen, machen Sie sich sachkundig! oder so, weil die meisten Betroffenen wissen es wirklich nicht und ich … und ich will wissen, ob das Jobcenter so eine Maßnahme hat, plant jetzt, weil ich finde, da hat dieses Amt auch eine Informationspflicht seinen Kunden gegenüber, die es offensiver wahrnehmen muss.

 

zu Nachfrage 3: Das ist eine wunderbare Anregung. Ich werde sie weitertragen.

 

Frau Jösting: Weil Sie die Antwort vielleicht interessiert Kann man davon ausgehen, dass der Jahresabschluss 2017 so hoch ist, dass das Jobcenter sehr wohl 26.000 Briefe verschicken könnte?

 

zu Nachfrage 4: Die Mittel aus dem Jahresabschluss 2017,  sollte das ein positiver Jahresabschluss sein, können nicht in 2018 eingesetzt werden. Sollte das möglich sein, ich will jetzt hier nicht länger darüber referieren, müssen wir uns …, der Kollege Hehmke war am Freitag mit in der Trägerversammlung, zwischen den Trägern darüber unterhalten, wie der noch nicht gedeckte …, das nicht gedeckte Defizit von 560.000 EUR im kommunalen Finanzierungsanteil dadurch ggf. reduziert werden könnte.

 

 
 

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