Drucksache - DS/0585/V  

 
 
Betreff: Bauliche Umsetzung von Inklusion in bezirklichen Einrichtungen und Liegenschaften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt im Rahmen einer Gesamtschau die bauliche Umsetzung von Inklusion in allen bezirklichen Einrichtungen und Liegenschaften?
     
  2. In welchen bezirklichen Einrichtungen und Liegenschaften sieht das Bezirksamt den größten Handlungsbedarf zur zukünftigen Umsetzung von Inklusion?
     
  3. In welchen bezirklichen Einrichtungen und Liegenschaften möchte das Bezirksamt in den kommenden zwei Jahren bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Inklusion umsetzen?
     

Nachfragen:
 

  1. Welche Ideen und/oder Modellprojekte verfolgt das Bezirksamt (bitte nach den einzelnen Ämtern/Abteilungen auflisten)?
     
  2. Welche finanziellen Mittel außerhalb des bereits beschlossenen Bezirkshaushaltes stehen zur baulichen Umsetzung von Inklusion zur Verfügung?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                               

Bezirksstadtrat                                  

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt im Rahmen einer Gesamtschau die bauliche Umsetzung von Inklusion in allen bezirklichen Einrichtungen und Liegenschaften?

 

Bei Sanierung und Neubau von bezirklichen Gebäuden ist die Herstellung der Barrierefreiheit Teil-Aufgabenstellung. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens ist gemäß §50(2) Bauordnung von Berlin (BauOBln) die Barrierefreiheit nach der DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude“ grundsätzlich anzuwenden. Bauliche Inklusion bedeutet allumfänglich, dass Gebäude und andere bauliche Anlagen (z.B. auch ParksPlätze), so gebaut, gestaltet bzw. ertüchtigt werden,  dass sie für alle Menschen selbstbestimmt zugänglich und nutzbar sind.

Das beginnt mit der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit  für mobilitätseingeschränkte Menschen, einem Blindenleitsystem bis hin zu Orientierungs- und Leitsystemen in Gebäuden, die auch von Menschen mit Lernschwierigkeiten verstanden werden. Kleinteilig reden wir über flächendeckend automatische Türöffner, Aufzüge mit Sprachausgabe und Brailleschrift an Handläufen und Zimmern und vieles mehr.

Aus meiner Sicht sind die Einrichtungen des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg bisher weitestgehend barrierefrei zugänglich. Im bezirklichen Wegweiser wird seit der Ausgabe 2015 mit den entsprechenden Piktogrammen eine Orientierung dazu gegeben.

 

Abweichungen sind bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude oder anderen schwierigen Bedingungen möglich bzw. notwendig.

 

  1. In welchen bezirklichen Einrichtungen und Liegenschaften sieht das Bezirksamt den größten Handlungsbedarf zur zukünftigen Umsetzung von Inklusion?

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben der Berliner Bauordnung (§51) und der DIN 18040-1 muss im Rahmen einer anstehenden bezirklichen Baumaßnahme bei allen öffentlich zugänglichen Gebäuden Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Der größte Handlungsbedarf besteht bei Schulgebäuden.

 

Generell herrscht hier in unserem Bezirk eine enge Zusammenarbeit zwischen den planenden Ämtern und der bezirklichen Behindertenbeauftragten sowie den Vertretern des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (ABSB) und Vertretern des Behindertenbeirats oder Anwohnerinitiativen.

Zu einzelnen Vorhaben, wie  z.B. Begegnungszone Bergmannstraße,  Umgestaltung Mehringplatz oder Umbau des AWO-Begegnungszentrum  gab und gibt es eine enge Zusammenarbeit mit den am Bau Tätigen , um alle relevanten Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen und Lösungen zu finden, die am Menschen orientiert sind

 

Auch in die aktuellen Planungen zur Schulsanierung und zum Schulumbau wird die Behindertenbeauftragte eng durch die planenden Ämter des Bezirkes einbezogen.

 

 

  1. In welchen bezirklichen Einrichtungen und Liegenschaften möchte das Bezirksamt in den kommenden zwei Jahren bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Inklusion umsetzen?

 

Ohne eine Vollständigkeit garantieren zu können, sind dies insbesondere folgende Maßnahmen:

Urbanstr. 43/44, Jugendfreizeiteinrichtung, betreutes Wohnen

Dieffenbachstr. 60, Robert-Koch-OS

Naunynstr. 63, Jugendfreizeiteinrichtung Naunynritze

Naunynstr. 27, Ballhaus Naunynstraße

Wrangelstr. 136, Nürtingen-GS

Kohlfurther Str. 20, Sporthalle Jens-Nydahl-GS

Böckhstr. 16, Hermann-Hesse-OS

Großbeerenstr. 40, Charlotte-Salomon-GS (Inklusive Schwerpunktschule)

Weinstr. 3, Schule am Königstor (Inklusive Schwerpunktschule)

 

 

Nachfragen:

 

  1. Welche Ideen und/oder Modellprojekte verfolgt das Bezirksamt (bitte nach den einzelnen Ämtern/Abteilungen auflisten)?

 

Es wird angestrebt, die Barrierefreiheit gemäß dem Leitfaden des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit „Barrierefreies Bauen“, der Empfehlungen aus „Design for all“ (Land Berlin), nach §50(2) Bauordnung Berlin und der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude in den Gebäuden des Bezirkes umzusetzen. Der Zeitraum der Realisierung ist abhängig von den zur Verfügung gestellten Mitteln sowie der Personalkapazität im Hochbauservice und dem Straßen- und Grünflächenamt.

 

Ein derzeit konkret stattfindendes Bauvorhaben zur Umsetzung von Inklusion findet im Gebäude Fürstenwalder Str. 30 statt. Das Gebäude gehört dem Bezirksamt und ist an einen freien Träger vermietet. Das Gebäude wird z.Zt. vom Bezirksamt grundsaniert und nach den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei erschlossen. Mieter des Gebäudes  ist ein Kita-Träger, der in den Räumen ein Elternzentrum integrieren wird. Über LSK-Mittel wird die Erschließung der Kita und des Elternzentrum für Blinde und Sehschwache modellhaft unterstützt.

 

  1. Welche finanziellen Mittel außerhalb des bereits beschlossenen Bezirkshaushaltes stehen zur baulichen Umsetzung von Inklusion zur Verfügung?

 

Hierfür stehen UNTER ANDEREM folgende Mittel zur Verfügung:

 

spezielle Fördermittel Inklusion

Förderprogramm Inklusion für Inklusive Schwerpunktschulen

 

Allgemeine Fördermittel (Barrierefreiheit im Rahmen der Gesamtmaßnahme)

Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz

Förderprogramm Stadtumbau Ost

SIWANA-Mittel

Schulsanierungsprogramm SSP

Sportstättensanierungsprogramm SSSP

Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm

gezielte Investitionsplanung des Landes Berlin

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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