Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0585/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Bei Sanierung und Neubau von bezirklichen Gebäuden ist die Herstellung der Barrierefreiheit Teil-Aufgabenstellung. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens ist gemäß §50(2) Bauordnung von Berlin (BauOBln) die Barrierefreiheit nach der DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude“ grundsätzlich anzuwenden. Bauliche Inklusion bedeutet allumfänglich, dass Gebäude und andere bauliche Anlagen (z.B. auch ParksPlätze), so gebaut, gestaltet bzw. ertüchtigt werden, dass sie für alle Menschen selbstbestimmt zugänglich und nutzbar sind. Das beginnt mit der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen, einem Blindenleitsystem bis hin zu Orientierungs- und Leitsystemen in Gebäuden, die auch von Menschen mit Lernschwierigkeiten verstanden werden. Kleinteilig reden wir über flächendeckend automatische Türöffner, Aufzüge mit Sprachausgabe und Brailleschrift an Handläufen und Zimmern und vieles mehr. Aus meiner Sicht sind die Einrichtungen des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg bisher weitestgehend barrierefrei zugänglich. Im bezirklichen Wegweiser wird seit der Ausgabe 2015 mit den entsprechenden Piktogrammen eine Orientierung dazu gegeben.
Abweichungen sind bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude oder anderen schwierigen Bedingungen möglich bzw. notwendig.
Nach den gesetzlichen Vorgaben der Berliner Bauordnung (§51) und der DIN 18040-1 muss im Rahmen einer anstehenden bezirklichen Baumaßnahme bei allen öffentlich zugänglichen Gebäuden Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Der größte Handlungsbedarf besteht bei Schulgebäuden.
Generell herrscht hier in unserem Bezirk eine enge Zusammenarbeit zwischen den planenden Ämtern und der bezirklichen Behindertenbeauftragten sowie den Vertretern des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (ABSB) und Vertretern des Behindertenbeirats oder Anwohnerinitiativen. Zu einzelnen Vorhaben, wie z.B. Begegnungszone Bergmannstraße, Umgestaltung Mehringplatz oder Umbau des AWO-Begegnungszentrum gab und gibt es eine enge Zusammenarbeit mit den am Bau Tätigen , um alle relevanten Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen und Lösungen zu finden, die am Menschen orientiert sind
Auch in die aktuellen Planungen zur Schulsanierung und zum Schulumbau wird die Behindertenbeauftragte eng durch die planenden Ämter des Bezirkes einbezogen.
Ohne eine Vollständigkeit garantieren zu können, sind dies insbesondere folgende Maßnahmen: Urbanstr. 43/44, Jugendfreizeiteinrichtung, betreutes Wohnen Dieffenbachstr. 60, Robert-Koch-OS Naunynstr. 63, Jugendfreizeiteinrichtung Naunynritze Naunynstr. 27, Ballhaus Naunynstraße Wrangelstr. 136, Nürtingen-GS Kohlfurther Str. 20, Sporthalle Jens-Nydahl-GS Böckhstr. 16, Hermann-Hesse-OS Großbeerenstr. 40, Charlotte-Salomon-GS (Inklusive Schwerpunktschule) Weinstr. 3, Schule am Königstor (Inklusive Schwerpunktschule)
Nachfragen:
Es wird angestrebt, die Barrierefreiheit gemäß dem Leitfaden des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit „Barrierefreies Bauen“, der Empfehlungen aus „Design for all“ (Land Berlin), nach §50(2) Bauordnung Berlin und der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude in den Gebäuden des Bezirkes umzusetzen. Der Zeitraum der Realisierung ist abhängig von den zur Verfügung gestellten Mitteln sowie der Personalkapazität im Hochbauservice und dem Straßen- und Grünflächenamt.
Ein derzeit konkret stattfindendes Bauvorhaben zur Umsetzung von Inklusion findet im Gebäude Fürstenwalder Str. 30 statt. Das Gebäude gehört dem Bezirksamt und ist an einen freien Träger vermietet. Das Gebäude wird z.Zt. vom Bezirksamt grundsaniert und nach den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei erschlossen. Mieter des Gebäudes ist ein Kita-Träger, der in den Räumen ein Elternzentrum integrieren wird. Über LSK-Mittel wird die Erschließung der Kita und des Elternzentrum für Blinde und Sehschwache modellhaft unterstützt.
Hierfür stehen UNTER ANDEREM folgende Mittel zur Verfügung:
spezielle Fördermittel Inklusion Förderprogramm Inklusion für Inklusive Schwerpunktschulen
Allgemeine Fördermittel (Barrierefreiheit im Rahmen der Gesamtmaßnahme) Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Förderprogramm Stadtumbau Ost SIWANA-Mittel Schulsanierungsprogramm SSP Sportstättensanierungsprogramm SSSP Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm gezielte Investitionsplanung des Landes Berlin
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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