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Drucksache - DS/0575/V
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Die Anlage von geschützten Radstreifen ist für Berlin ein Novum, zu dem es noch keine praktischen Erfahrungen in der Stadt gibt. Daher hat der Bezirk in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt-, Verkehr- und Klimaschutz vereinbart, dass zur Erprobung von geschützten Radstreifen im nächsten Jahr an der Hasenheide zwischen Südstern und Herrmannplatz, südliche Richtungsfahrbahn und an der Frankfurter Allee zwischen Niederbarnim- und Jessnerstraße stadtauswärts solche angelegt werden sollen. Darüber hinaus plant das Straßen- und Grünflächenamt im Zuge der Neugestaltung des Seitenbereichs an der East Side Gallery den dort befindlichen Radfahrstreifen ebenfalls als geschützten Radfahrstreifen auszubilden. Ein weiterer geschützter Radstreifen am Kottbusser Damm wird derzeit aus den o.g. Gründen sowie aus finanzieller und personeller Sicht in 2018 nicht umsetzbar sein. Wenn die Evaluation der Pilotvorhaben Hasenheide und Frankfurter Allee in 2018 jedoch positiv sein werden, wäre für den Kottbusser Damm eine Umsetzung ab 2019 möglich.
zu Frage 2: Ja, der Senat möchte jedoch erst einmal die Erfahrungen mit den beiden Pilotprojekten Hasenheide und Frankfurter Allee sammeln, bevor weitere Projekte umgesetzt werden.
zu Frage 3: Erst nach Vorliegen der Erfahrung mit den beiden Pilotprojekten werden Planungen für weitere Projekte vorangetrieben.
zu Frage 4: Die Radmarkierungen wurden nach Fertigstellung der Fahrbahnsanierung gemäß der gültigen Verkehrsrichtlinien, der verkehrsrechtlichen Anordnung ausgeführt.
zu Frage 5: Pro Bezirk gab es vom Senat zwei Ingenieurstellen für den Radverkehr, die beim Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg seit Jahresanfang mit 2,5 Stellen besetzt sind. Damit finanziert der Bezirk zusätzlich 0,5 Stellen für den Radverkehr.
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