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Drucksache - DS/0566/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV bekräftigt ihren Beschluss aus der vergangenen Wahlperiode, jeden 10. Autoparkplatz in Fahrradparkplätze umzuwandeln und fordert das Bezirksamt auf, zunächst an folgenden Stellen Fahrradbügel auf den genannten Straßen aufzustellen, die aufgrund ihrer Eigenschaft als Geschäftsstraßen mit vielen Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomiebetrieben besonders stark frequentiert werden. Für die Aufstellung der Fahrradbügel sind bislang von Autos genutzte Abstellflächen heranzuziehen. Die konkreten Standorte sollen bevorzugt vor Geschäften, Gastronomiebetrieben und anderen Orten mit Publikumsverkehr wie Ärztehäusern etc. entstehen.
Diese Straßenabschnitte sind prioritär mit Fahrradbügeln zu versehen:
Die untere Straßenverkehrsbehörde wird aufgefordert, die entsprechend dafür notwendigen Anordnungen zu erteilen.
Die für die Verbesserung des Fahrradparkens zur Verfügung stehenden Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind für die Umsetzung der Maßnahmen abzurufen.
Die umgestalteten Flächen sollen im Rahmen geeigneter Öffentlichkeitsarbeit den potentiellen Nutzer*innen bekannt gemacht werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist jährlich über den Stand der Umsetzung beginnend zum 30.06.2018 zu berichten.
Begründung:
An den genannten Stellen parken Fahrräder häufig auf dem Gehweg die Straßen sind stark frequentierte Geschäftsstraßen mit vielen Radfahrenden und Zufußgehenden. Vorhandene Fahrradbügel sind meist nicht ausreichend und die für Fußgänger*innen zur Verfügung stehenden Flächen sind nur eingeschränkt nutzbar. Daher soll der Straßenraum verstärkt auch zum Fahrradparken herangezogen werden. Die Umwandlung von jedem 10. Autoparkplatz in Flächen für Fahrradbügel schafft deutlich mehr Platz für Fahrräder und reduziert Nutzungskonflikte zwischen Fußgänger*innen und parkenden Fahrrädern auf dem Gehweg. Gleichzeitig ist die Umwandlung von wenigen Autoparkplätzen in Fahrradparkplätze ein Beitrag zur effizienteren Nutzung des knappen öffentlichen Raumes im Bezirk, da der Platz, den ein parkendes Auto beansprucht, mit 5 Fahrradbügeln für 10 Fahrräder genutzt werden kann.
BVV 13.12.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
PHI 27.02.2018 Änderungsantrag zur DS /0566/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV fordert das Bezirksamt auf, zu prüfen ob nächst an folgenden Stellen Fahrradbügel auf den genannten Straßen aufgestellt werden können, die aufgrund ihrer Eigenschaft als Geschäftsstraßen mit vielen Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomiebetrieben besonders stark frequentiert werden. Für die Aufstellung der Fahrradbügel soll der Straßenrand herangezogen werden. Die konkreten Standorte sollen bevorzugt vor Geschäften, Gastronomiebetrieben und anderen Orten mit Publikumsverkehr wie Ärztehäusern etc. entstehen.
Die Prüfung soll für diese Straßenabschnitte erfolgen:
Die für die Verbesserung des Fahrradparkens zur Verfügung stehenden Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz könnten für die Umsetzung der Maßnahmen genutzt werden.
Die umgestalteten Flächen sollen im Rahmen geeigneter Öffentlichkeitsarbeit den potentiellen Nutzer*innen bekannt gemacht werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist jährlich über den Stand der Umsetzung beginnend zum 30.06.2018 zu berichten.
Begründung:
An den genannten Stellen parken Fahrräder häufig auf dem Gehweg, die Straßen sind stark frequentierte Geschäftsstraßen mit vielen Radfahrenden und Zufußgehenden. Vorhandene Fahrradbügel sind meist nicht ausreichend und die für Fußgänger*innen zur Verfügung stehenden Flächen sind nur eingeschränkt nutzbar. Daher soll der Straßenraum verstärkt auch zum Fahrradparken herangezogen werden. Die Umwandlung in Flächen für Fahrradbügel schafft deutlich mehr Platz für Fahrräder und reduziert Nutzungskonflikte zwischen Fußgänger*innen und parkenden Fahrrädern auf dem Gehweg.
BVV 28.02.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die BVV fordert das Bezirksamt auf, zu prüfen ob an folgenden Stellen Fahrradbügel auf den genannten Straßen aufgestellt werden können, die aufgrund ihrer Eigenschaft als Geschäftsstraßen mit vielen Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomiebetrieben besonders stark frequentiert werden. Für die Aufstellung der Fahrradbügel soll der Straßenrand herangezogen werden. Die konkreten Standorte sollen bevorzugt vor Geschäften, Gastronomiebetrieben und anderen Orten mit Publikumsverkehr wie Ärztehäusern etc. entstehen.
Die Prüfung soll für diese Straßenabschnitte erfolgen:
Die für die Verbesserung des Fahrradparkens zur Verfügung stehenden Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz könnten für die Umsetzung der Maßnahmen genutzt werden.
Die umgestalteten Flächen sollen im Rahmen geeigneter Öffentlichkeitsarbeit den potentiellen Nutzer*innen bekannt gemacht werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist jährlich über den Stand der Umsetzung beginnend zum 30.06.2018 zu berichten.
BVV 27.01.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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