Drucksache - DS/0529/V  

 
 
Betreff: Teilaufhebung der Vollsperrung auf der Rigaer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.11.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was hat das Bezirksamt, wie vom BzStR Schmidt vor einigen Wochen angekündigt, bisher unternommen, um die Sondernutzung des öffentl. Straßenlandes zwecks Vollsperrung der Rigaer Straße im Bereich der Hausnummern 36 bis 39 bzw. 71 bis 73 zu widerrufen?

 

  1. Wurde von Seiten der Bauherren gegen den Widerruf der Sondernutzung Einspruch eingelegt?

 

  1. Wenn ja: Welche der Bauherren haben mit welcher Begründung einen Widerspruch eingelegt?

 

Nachfragen:

 

  1. Wenn nein: Muss das Bezirksamt für die geplante diagonale Querung der Straße für die FußngerInnen den Bauherren eine finanzielle Kompensation zahlen?

 

  1. Ab welchen Zeitpunkt ist die Vollsperrung wieder aufgehoben und eine diagonale Querung der Straße eingerichtet?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                               

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Was hat das Bezirksamt, wie vom BzStR Schmidt vor einigen Wochen angekündigt, bisher unternommen, um die Sondernutzung des öffentl. Straßenlandes zwecks Vollsperrung der Rigaer Straße im Bereich der Hausnummern 36 bis 39 bzw. 71 bis 73 zu widerrufen?

 

Der jetzige Zustand ist ein vom Bezirksamt genehmigter. Wenn daran etwas geändert werden soll, muss das Bezirksamt gegenüber den Bauherren aktiv werden.

 

Das »Aktivwerden« des Bezirksamts kann in einem Widerruf bzw. Teilwiderruf des Genehmigten bestehen. Dazu ist eine Risikoabwägung erforderlich. Da in einen Besitzstand der Bauherren eingegriffen würde, kann das Risiko auch finanzieller Natur sein (Schadenersatz). Hier ist insofern darauf zu verweisen, dass durch die erteilte Genehmigung ein Vertrauenstatbestand auf Seiten der Bauherren geschaffen wurde, auf dem deren Gesamtdisposition beruht (Gesamtbauplan, Baulogistik etc.). Weiterhin müsste die sogenannte »sofortige Vollziehung« angeordnet und begründet werden. Anderenfalls hätte ein etwaiger Widerspruch der Bauherren gegen den Widerruf bzw. Teilwiderruf »aufschiebende Wirkung«. In diesem Falle geschähe in der Sache nichts unmittelbar, sondern erst nach einem (gewonnenen) Verwaltungsgerichturteil. Die »sofortige Vollziehung« könnte ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.

 

Das Bezirksamt prüft gegenwärtig zwei Varianten des Widerrufs bzw. Teilwiderrufs:

 

a) »Diagonaltunnel für Fußgänger«

b) »Durchwegung für Fußgänger zu baufreien Zeiten«

 

Zu beiden Varianten sind Stellungnahmen der Bauherren und der Polizei eingeholt worden. Diese Stellungnahmen werden nunmehr zeitnah geprüft und eine Entscheidung getroffen.

 

  1. Wurde von Seiten der Bauherren gegen den Widerruf der Sondernutzung Einspruch eingelegt?

 

Ein Widerruf bzw. Teilwiderruf des Genehmigten seitens des Bezirksamts ist noch nicht erfolgt. Aus den Stellungnahmen der Bauherren (siehe 1.) lässt sich prognostizieren, dass ein Widerspruch wahrscheinlich ist, sobald das Bezirksamt das Genehmigte widerruft.

 

  1. Wenn ja: Welche der Bauherren haben mit welcher Begründung einen Widerspruch eingelegt?

 

Entfällt, da noch kein Widerspruch eingelegt wurde

 

Nachfragen:

 

  1. Wenn nein: Muss das Bezirksamt für die geplante diagonale Querung der Straße für die FußgängerInnen den Bauherren eine finanzielle Kompensation zahlen?

 

Es werden zwei Varianten geprüft (siehe 1.) Ob und welche Variante »zum Zuge« kommt bzw. kommen kann, steht erst nach der Prüfung fest. Daher kann die Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

 

  1. Ab welchen Zeitpunkt ist die Vollsperrung wieder aufgehoben und eine diagonale Querung der Straße eingerichtet?

 

Siehe hierzu die Antwort zu Nachfrage 1.

 

Freundliche Grüße

 

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: