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Drucksache - DS/0529/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Der jetzige Zustand ist ein vom Bezirksamt genehmigter. Wenn daran etwas geändert werden soll, muss das Bezirksamt gegenüber den Bauherren aktiv werden.
Das »Aktivwerden« des Bezirksamts kann in einem Widerruf bzw. Teilwiderruf des Genehmigten bestehen. Dazu ist eine Risikoabwägung erforderlich. Da in einen Besitzstand der Bauherren eingegriffen würde, kann das Risiko auch finanzieller Natur sein (Schadenersatz). Hier ist insofern darauf zu verweisen, dass durch die erteilte Genehmigung ein Vertrauenstatbestand auf Seiten der Bauherren geschaffen wurde, auf dem deren Gesamtdisposition beruht (Gesamtbauplan, Baulogistik etc.). Weiterhin müsste die sogenannte »sofortige Vollziehung« angeordnet und begründet werden. Anderenfalls hätte ein etwaiger Widerspruch der Bauherren gegen den Widerruf bzw. Teilwiderruf »aufschiebende Wirkung«. In diesem Falle geschähe in der Sache nichts unmittelbar, sondern erst nach einem (gewonnenen) Verwaltungsgerichturteil. Die »sofortige Vollziehung« könnte ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.
Das Bezirksamt prüft gegenwärtig zwei Varianten des Widerrufs bzw. Teilwiderrufs:
a) »Diagonaltunnel für Fußgänger« b) »Durchwegung für Fußgänger zu baufreien Zeiten«
Zu beiden Varianten sind Stellungnahmen der Bauherren und der Polizei eingeholt worden. Diese Stellungnahmen werden nunmehr zeitnah geprüft und eine Entscheidung getroffen.
Ein Widerruf bzw. Teilwiderruf des Genehmigten seitens des Bezirksamts ist noch nicht erfolgt. Aus den Stellungnahmen der Bauherren (siehe 1.) lässt sich prognostizieren, dass ein Widerspruch wahrscheinlich ist, sobald das Bezirksamt das Genehmigte widerruft.
Entfällt, da noch kein Widerspruch eingelegt wurde
Nachfragen:
Es werden zwei Varianten geprüft (siehe 1.) Ob und welche Variante »zum Zuge« kommt bzw. kommen kann, steht erst nach der Prüfung fest. Daher kann die Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Siehe hierzu die Antwort zu Nachfrage 1.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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