Drucksache - DS/0453/V  

 
 
Betreff: Kontrollen in der "Kadterschmiede"?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, GötzMüller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Bedingungen müssen nach welchen Rechtsvorschriften erfüllt sein, damit eine Genehmigung für einen Gastronomiebetrieb erteilt werden kann?
  2. Handelt es sich bei der Kadterschmiede um einen erlaubnispflichtigen Gastronomiebetrieb?
  3. Trifft also insofern der Verdacht Herrn Akmanns zu?
  4. In welchen zeitlichen Abständen muss das fortbestehen der Erfüllung dieser Bedingungen durch welche Behörde kontrolliert werden?

 

Nachfragen:

 

  1. Sind Presseberichte zutreffend, dass sich "Kneipenkontrolleure ... nicht in die Kadter schmiede" trauen würden , um dort ihre Arbeit zu verrichten?
  2. Wann fanden in der "Kadterschmiede" die letzten regelmäßigen Kontrollen it welchem Ergebnis statt?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

  1. Welche Bedingungen müssen nach welchen Rechtsvorschriften erfüllt sein, damit eine Genehmigung für einen Gastronomiebetrieb erteilt werden kann?

 

Nach § 1 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) wird ein Gaststättengewerbe betrieben, wenn im stehenden Gewerbe Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Eine Erlaubnis bedarf nach § 2 Abs. 2 GastG nicht, wer

 

1. Alkoholfreie Getränke,

2. Unentgeltliche Kostproben,

3. Zubereitete Speisen oder

4. In Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an

  Hausgäste verabreicht.

 

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition des Gewerbebegriffes durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbstständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.

 

 

  1. Handelt es sich bei der Kadterschmiede um einen erlaubnispflichtigen Gastronomiebetrieb?

 

Durch das Landeskriminalamt wurden über einem Zeitraum von zwei Jahren (2015-2017) aufgrund eines Ermittlungsersuchens des Ordnungsamtes Friedrichshain-Kreuzberg alle Medien, Informationsquellen, Personen und Behörden hinsichtlich des Verdachtes des unerlaubten Gaststättenbetriebes in der Rigaer Str. 94 (Kadterschmiede) befragt und ausgewertet.

 

Es wurde festgestellt, dass es keine hinreichenden Erkenntnisse hinsichtlich eines unerlaubten Gaststättenbetriebes unter der Anschrift gibt, die den Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit nach dem Gaststättengesetz begründen würden.

 

Beweise einer gewerblichen Tätigkeit, insbesondere der Gewinnerzielungsabsicht, die das Vorliegen einer Erlaubnisnotwendigkeit begründen würden, konnten nicht beigebracht werden.

 

Bei der Kadterschmiede handelt es sich daher nach derzeitiger Einschätzung nicht um einen erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb.

 

 

  1. Trifft also insofern der Verdacht Herrn Akmanns zu?

 

Dem Ordnungsamt ist anhand der Aktenlage kein Verdacht von Herrn Staatssekretär Akmann bekannt.

 

 

  1. In welchen zeitlichen Abständen muss das Fortbestehen der Erfüllung dieser Bedingungen durch welche Behörde kontrolliert werden?

 

Zuständig für die Überwachung der Gewerbebetriebe ist das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg bzw. in Amtshilfe der Gewerbebereich des Landeskriminalamtes. Ein erlaubnispflichtiger Gaststättenbetrieb erhält eine personen- und raumbezogene Erlaubnis, die nur dann erlischt, wenn dieser Bezug nicht mehr vorliegt. Eine Kontrolle erfolgt bei Vorlage begründeter Beschwerden oder anderweitiger Erkenntnisse.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Sind Presseberichte zutreffend, dass sich "Kneipenkontrolleure ... nicht in die Kadterschmiede" trauen würden, um dort ihre Arbeit zu verrichten?

 

Mit „Kneipenkontrolleure“ sind anscheinend Mitarbeiter des Ordnungsamtes Friedrichshain- Kreuzberg im Bereich der Gewerbeüberwachung und die Mitarbeiter des Landeskriminalamtes gemeint. Da bis Mitte des Jahres 2017 Kontrollen durch das LKA in Bezug auf die Kadterschmiede durchgeführt wurden, erscheint mir der Pressebericht nicht zutreffend. Im Bereich der Rigaer Straße standen die Einsätze des LKA unter Präsidialvorbehalt.

 

  1. Wann fanden in der "Kadterschmiede" die letzten regelmäßigen Kontrollen mit welchem Ergebnis statt?

 

Im Juli 2017 erhielten wir den Abschlussbericht zu unserem Ermittlungsersuchen vom 27.08.2015. Die Kadterschmiede wurde bis zu diesem Zeitpunkt kontrolliert und überwacht. Das Ergebnis habe ich unter Punkt 2 bereits dargelegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andy Hehmke

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: