Drucksache - DS/0300/V  

 
 
Betreff: Mögliche Rekommunalisierung der Schulreinigung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche Gründe sprechen für eine Rekommunalisierung der Schulreinigung?

 

  1. Kann mit einer Rekommunalisierung der Reinigungstakt aus dem Musterhygieneplan zur Schulreinigung erhöht werden?

 

  1. Wieviel mehr Geld müsste der Bezirk dafür im Vergleich zur heutigen Situation aufwenden?

 

Nachfragen:

 

  1. Welche anderen Möglichkeiten gibt es, den Reinigungstakt im Musterhygieneplan für Schulen zu erhöhen?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Gründe sprechen für eine Rekommunalisierung der Schulreinigung?

 

Das Bezirksamt bekennt sich zum Ziel der Rekommunalisierung.

Inwieweit eine Rekommunalisierung für den Bereich der Schulreinigung sinnvoll und realisierbar ist, soll im Rahmen eines Gutachtens geklärt werden. Derzeit arbeitet das Schul- und Sportamt an der Ausarbeitung der Grundlagen und an den Anforderungen für ein solches Gutachten.

 

  1. Kann mit einer Rekommunalisierung der Reinigungstakt aus dem Musterhygieneplan zur Schulreinigung erhöht werden?

 

Der Musterhygieneplan gibt lediglich grobe Anhaltspunkte über die Häufigkeit der Reinigung. Er spricht Empfehlungen für stark frequentierte (tägliche Reinigung) und weniger frequentierte Räume (Reinigung 2x/Woche) aus. Im Bezirk werden überdurchschnittlich benutzte Räumlichkeiten wie Sanitäranlagen, Eingangsbereiche und Horträume bereits täglich, die restlichen Räumlichkeiten i.d.R. aller 2 Tage (2,5x/Woche) gereinigt.

In welchem Umfang der Reinigungstakt verändert werden kann, steht in Abhängigkeit der finanziellen Rahmenbedingungen für eine Vertragsgestaltung und nicht in Zusammenhang mit der Zugehörigkeit des vor Ort eingesetzten Personals.

 

  1. Wieviel mehr Geld müsste der Bezirk dafür im Vergleich zur heutigen Situation aufwenden?

 

Diese Frage kann nicht hinreichend beantwortet werden.

Es ist unklar, in welchem Umfang eine Erhöhung erfolgen kann bzw. soll. Zudem kann letztlich eine Erhöhung unter den geltenden Vertragsbedingungen nicht beliebig und nicht in den vermuteten Größenordnungen zu den bisherigen submittierten Konditionen vorgenommen werden, sodass eine nicht unwesentliche Änderung des vertraglich festgeschriebenen Leistungsumfangs generell einer vorherigen Neuausschreibung bedarf. Die aktuellen Reinigungsverträge für Schulen haben eine Laufzeit bis zum Sommer 2019.

 

 

Nachfrage:

 

  1. Welche anderen Möglichkeiten gibt es, den Reinigungstakt im Musterhygieneplan für Schulen zu erhöhen?

 

Der Musterhygieneplan gibt den Schulen Anhaltspunkte und dient als Empfehlung, anhand dessen die Schulen für ihre jeweiligen Standorte einen eigenen einrichtungsspezifischen Hygieneplan aufzustellen haben. Er umfasst dabei alle Hygienemaßnahmen, von denen die Reinigung aber letztlich nur einen (Bruch-) Teil ausmacht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

 

 

 
 

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