Drucksache - DS/0290/V  

 
 
Betreff: „Sama Riga“ oder sama wer?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie bewertet der zuständige Dezernent Florian Schmidt politisch und fachlich das Bauprojekt „Sama Riga Carré“ in der Rigaer Str. 71-73a?
  2. Welche Schlussfolgerungen hat der Vorgenannte aus der „Infoveranstaltung“ vom 02.05.2017 gezogen?
  3. Warum hat das Stadtplanungsamt an den Bebauungsplanverfahren zur Rigaer Str. 71-73a bis heute festgehalten, obwohl das bezirkliche Schulamt im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) bereits im Sommer 2015 aufgrund der sich abzeichnenden Schulraumknappheit eine eindeutig ablehnende Stellungnahme bzgl. weiterer Wohnungsbebauung an dem Standort abgegeben hatte?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Das Projekt Sama-Riga-Carré bewerte ich stadtentwicklungspolitisch wie folgt: Mit dem Projekt wird Wohnraum geschaffen, der - was die Mieten betrifft - in der Regel von Haushalten mit mittlerem bis hohem Einkommen aufgebracht werden kann. Da, soweit mir bekannt ist, der zukünftige Eigentümer, Herr Kunz, berichtigen Sie mich gleich direkt, wenn das nicht der Fall ist, ich begrüße auch Herr Kunz von der CG-Gruppe, wenn also … Jetzt bin ich aus dem Konzept gekommen. Da, soweit mir bekannt ist, der zukünftige Eigentümer nicht verpflichtet wird, Wohnungen für eine bestimmte Miete zu vermieten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft Mieten auch über den angekündigten 12,00 EUR bis 13,00 EUR pro m² liegen.

Vor dem Hintergrund, dass die letzten Baulücken in der Rigaer Straße ausschließlich mit Wohnungen ohne bezahlbare Mieten, sondern im besten Fall zu Neubaukostenmieten entstehen, ist das Projekt Sama-Riga-Carré stadtentwicklungspolitisch ein Ausdruck falscher politischer Rahmenbedingungen, die jedoch im Wesentlichen in den im Baugesetzbuch definierten geltenden Baurecht begründet sind. Nach überschlägigen Berechnungen wurden und werden in der Rigaer Straße in den letzten zwei und in den kommenden zwei Jahren 40.000 m² Nutzfläche mit in diesem Sinne Neubaukostenmieten erstellt, also im Wohnbereich. 

Wenn also auf der einen Seite ausschließlich für eher besser verdienende Haushalte gebaut wird und auf der anderen Seite u.a. durch Umwandlung, umgelegte Modernisierungen und normale Mieterhöhung auf dem Nordkiez Haushalte mit eher geringerem Einkommen verdrängt werden, dann sind eben Projekte wie das Sama-Riga-Carré - insofern hat auch Herr Gröner recht, wenn er sagt, dass sie hier vielleicht stellvertretend für viele sind, wie er das im RBB gesagt hat für viele Investorenprojekte, der Bevölkerung nur schwer zu vermitteln.

In der Konsequenz sind jedoch die gesetzlichen Grundlagen nicht zu vermitteln. Dies hat negative Folgen für den sozialen Zusammenhalt und das Vertrauen in Politik.

Ein weiterer Punkt ist der Bedarf an sozialer Infrastruktur wie Kitas und Schulen, aber auch der Nachversorgung bei weiterer Nachverdichtung. Das Projekt Sama-Riga-Carré wie auch andere nach geltendem Baurecht genehmigte oder zu genehmigende Projekte lösen Bedarfe aus, leisten jedoch keinen Beitrag zu deren Deckung. Dies im Unterschied zur sogenannten kooperativen Bauleitentwicklung, welches die CG-Gruppe ja auch an einem anderen Teil des Bezirks durchführen möchte.

Wenn jedoch im Umfang von 40.000 Nutzfläche nachverdichtet wird, dann muss die Politik hier reagieren. Eine Strategie, in dieser Sache entsprechend zu reagieren, scheint in den letzten Jahren nicht seitens des Bezirksamtes verfolgt worden zu sein. Ebenso wenig seitens des Senats. Insbesondere eine verfehlte Liegenschaftspolitik, die Flächen für die Daseinsvorsorge vorhält, ist hierbei ursächlich.

Vor dem Hintergrund der beiden Aspekte, also der Wohnraumversorgung und der Infrastrukturbedarfe, könnte ein Ausweg darin bestehen, das Projekt Sama-Riga-Carré einvernehmlich mit dem Bauherren an einer anderen Stelle zu realisieren, wozu das Land eine zeitnahe zu bebauende Fläche zur Verfügung stellen könnte. Anstelle des aktuellen Standortes des Sama-Riga-Carrénnte dann eine Schule oder eine Kita entstehen.

Die durch die CG-Gruppe durchgeführten Veranstaltungen und Gespräche werden von mir bekannten, daran Beteiligten als Scheinbeteiligung bewertet. Die CG-Gruppe hingegen stellt heraus, dass dieser Dialog über eine lange Zeit sehr einvernehmlich mit den Beteiligten geführt wurde. Wo nun genau die Wahrheit liegt, möchte ich jetzt hier nicht bewerten und ich kann dies auch nicht abschließen.

Als gescheitert muss dieser Versuch dennoch angesehen werden, denn wenn viele Leute, die daran teilgenommen haben, am Ende sagen, das war es nicht, dann ist nun mal auf eine Art und Weise Beteiligung und Dialog gescheitert. In jedem Fall ist klar, dass Dialoge mit Investoren um ihre eigenen Projekte herum zukünftig von einer neutralen Instanz durchgeführt und dokumentiert werden sollten.

 

zu Frage 2: Informations- und Dialogveranstaltung, Herr Dahl, übrigens, so war der Titel. An der Veranstaltung haben ca. 120 Personen teilgenommen. Wie bitte? Stimmt, das war eigentlich nur eine … na ja.

Das Projekt, also noch mal: 120 Personen haben ca. teilgenommen. Die Teilnehmer*innen zeichneten sich durch eine große Vielfalt aus. Es waren also verschiedenste Milieus anwesend. Das Projekt Sama-Riga-Carré wurde von nahezu allen Anwesenden abgelehnt, auch aus verschiedenen Gründen. Keinesfalls aber nur von Linksautonomen.

Aus der Veranstaltung habe ich die Schlussfolgerung gezogen, dass ein friedliches miteinander reden auch in der Rigaer Straße möglich ist. Allerdings besteht ein Klima des Misstrauens, auch innerhalb der Nachbarschaft. Mit der Veranstaltung konnte jedoch eine Gesprächsebene hergestellt werden. Das war nicht einfach. Im Ergebnis haben die Nachbarn die Erwartung gegenüber dem Bezirksamt artikuliert, die aktuellen Planungen zu überprüfen und an die realen Bedürfnisse der Menschen vor Ort anzupassen. Die heute beschlossene Resolution bietet dazu die Grundlage.

 

zu Frage 3: Ich muss hier ein bisschen ausholen bzw. man hat ausgeholt und ich lese das jetzt vor.

Das Stadtplanungsamt handelt im Auftrag des Bezirksamtes bzw. der BVV. Die vorangegangenen Beteiligungsschritte wurden aufgrund der bestehenden Beschlusslage durchgeführt, Herr Dahl. Dieser Auftrag ist bis heute nicht von der BVV zurückgezogen worden. Insofern ist die Frage nach dem Handeln des Stadtplanungsamtes nicht nachvollziehbar. Ebenso gab es keine Stellungnahme eines Fachamtes, die zur Änderung der Planung geführt hätte. Weder im Rahmen der Träger öffentlicher Belange, noch zur öffentlichen Auslegung wurde die Sicherung des Planungsziels Gemeinbedarf Schule im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens gefordert, die die Finanzierung von Grunderwerb und Baumaßnahme … Entschuldigung, da die Finanzierung von Grunderwerb und Baumaßnahme nicht gesichert waren. Allein der Hinweis auf bestehende Defizite in der kommunalen Infrastruktur verhindert per se nicht die Umsetzung bestehenden Baurechts, da hier die Gemeinde in der Pflicht ist.

Dann hätte tatsächlich die Forderung nach Änderung der Planungsziele erhoben werden und auch die Möglichkeit der Finanzierung für diese planerische Konsequenz aufgezeigt werden müssen, Herr Dahl. Das ist aber so nicht erfolgt oder? Der Standort ist nicht Bestandteil des Schulentwicklungsplans. Das Grundstück steht somit weiterhin anderweitiger Nutzung zur Verfügung.

Nach der Prognose des Amts für Statistik Berlin - Brandenburg ist für Berlin bis zum Jahr 2030 ein Einwanderungs…. nein, ein Wohnzuwachs zu erwarten. Auf dieser Grundlage hat der Senat am 08. Juni 2014 den Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 beschlossen, in dem der Neubaubedarf auf jährlich mindestens 10.000 Wohneinheiten taxiert wird. Durch die Änderung der Bauordnung für Berlin, hier der notwendigen Abstandsflächen, soll eine Verdichtung der Innenstadtbereiche ausdrücklich ermöglicht werden.

Nein, nein, es geht noch weiter. Das Grundstück Rigaer Straße 71 - 73a liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Schaffung von Wohnraum an diesem Standort ist somit planungsrechtlich gemäß § 34 Baugesetzbuch grundsätzlich möglich. 2012 wurde ein Antrag auf Vorbescheid Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses vom Fachbereich Stadtplanung zurückgestellt. Im Rahmen des Widerspruchsbescheides der Senatsverwaltung wurde dem Antrag des Eigentümers stattgegeben. Eine andere Senatsverwaltung damals, kein Vorwurf. Es wurde festgestellt, dass sich ein Vorhaben, wenn es hinsichtlich der Art und des Maßes der Nutzung die Parameter der Umgebung beachtet, gemäß § 34 Baugesetzbuch eingefügt und einfügt, die eingereichten Unterlagen aber auch in ihrer Darstellung mangelhaft waren.

Es hätte hier somit ein reiner Wohnstandort entwickelt werden können. Das o.g. Grundstück soll aufgrund des Wunsches des Bezirksamtes weiterhin teilgewerblich genutzt werden. Der Eigentümer hat sich auf die Reduzierung des Wohnanteils und der Einordnung eines kleinen Gewerbehofes mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 244VE verpflichtet. Der Antrag des Eigentümers auf Entwicklung seines Vorhabens an diesem Standort wurde mit Beschluss - lese ich jetzt nicht vor - vom Bezirksamt angenommen. Dass dem Vorhabenplan zugrundeliegende Konzept wurde dem Fachbereich Stadtplanung nach erfolgtem Abstimmungsrunden, hier Bezirksvertreter, Eigentümer, gewerbetreibende Bürger, zur Umsetzung mittels B-Plan-Verfahren vorgelegt.

Die Grundstücke Rigaer Straße 71 - 73a befanden sich im Sanierungsgebiet Sama-Riga-Viertel. Der Eigentümer eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der durch die sanierungsbedingte Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstücks entspricht. Zur Erhöhung des Bodenwerts tragen u.a. die Anlage von Grün-, Spiel- und Freiflächen, die Errichtung und Erneuerung von Schulen, Kitatagesstätten und Jugendfreizeitstätten bei. Der Ausgleichsbetragr diese Grundstücke wurde entrichtet. Im Sanierungsgebiet Sama-Riga-Viertel wurden durch den Fachbereich Stadtplanung Bebauungsplanverfahren zur Sicherung der erforderlichen Infrastruktur eingeleitet. Geplant waren die Erweiterung der Grundschule Liebigstraße, der Neubau einer Sporthalle auf dem Sportplatz Zellestraße, die Erweiterung der Grundschule mit Sporthallenneubau in der Pettenkofer Straße, die Erweiterung des Gymnasiums Rigaer Straße auf dem Grundstück Schreinerstraße 4, der Neubau einer Kitatagesstätte auf den Grundstücken Schreinerstraße 25 und 26 sowie der Neubau einer Jugendfreizeiteinrichtung auf dem Grundstück Pettenkofer Straße 5.

Aufgrund von Bedarfskorrekturen wurden auf Wunsch der Fachabteilung die Geltungsbereiche von Bebauungsplänen teilweise wieder reduziert. Die notwendigen Infrastrukturgrundstücke wurden erworben, die Baumaßnahmen teilweise aber nicht umgesetzt. Da der erhöhte Bedarf durch die Fachabteilung nicht mehr dargestellt war, wurden durch den Fachbereich Stadtplanung einige der nicht mehr benötigten Grundstücke als Grünflächen gesichert.

Der Sachverhalt, dass Schulbedarfe entstehen, wird nicht bestritten. Dennoch sind für die Beurteilung der Auswirkungen des Bebauungsplans ausschließlich die planungsbedingten Veränderungen von Relevanz. Im vorliegenden Fall entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung, so dass eine Wohnnutzung allgemein zulässig ist. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgte hinsichtlich der zulässigen Geschossfläche keine Schaffung von Baurechten, die über das gemäß
§ 34 Baugesetzbuch bereits zulässige Maß der baulichen Nutzung hinausgehen muss. Man kann es, wenn man ganz genau hinschaut, korrigieren, das ist glaube ich ein paar Meter, Quadratmeter sind es schon, ja, der Unterschied.

Demzufolge werden planerisch durch das geplante Vorhaben keine zusätzlichen Wohnbedarfs ausgelöst, planerisch. Das ist …, dass das Berliner Modell zur Baulandentwicklung nicht angewendet werden kann, wurde durch den Senat geprüft und bestätigt. Der Verzicht auf die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Folge der ungesteuerten baulichen Entwicklung gemäß § 34 Baugesetzbuch auf dem Grundstück, ohne dass dies eine dämpfende Folge auf die Schulbedarfe hätte, wird nicht in Erwägung gezogen. Der Bebauungsplanentwurf schließt soziale Einrichtungen nicht aus. Innerhalb der Fläche für Wohnen werden soziale Einrichtungen auf das erste Vollgeschoss beschränkt, da innerhalb dieser Fläche der Wohnnutzung Priorität eingeräumt werden soll. Innerhalb der Fläche für Gewerbe sind soziale Einrichtungen in allen Vollgeschossen zulässig. Die Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen an diesem Standort mit dem notwendigen Erwerb der Flächen wurde im Verfahren nicht gefordert. Das Spezielle an diesem Verfahren ist, dass nicht der Bebauungsplan Baurecht neu schafft, sondern dass dieses bereits für die betreffenden Grundstücke besteht.

 

Herr Dahl: Herr Schmidt, ich finde wirklich, Sie können sich für die Anfrage bedanken. Ich danke Ihnen auch für Ihre Antworten, die waren sehr aufschlussreich. Wenn ich das kurz zusammenfassen darf: Sie sagen ja, Stadtplanungsamt macht nur was, wenn BVV beauftragt und Sie finden an sich ja entsprechend die Mahnungen problematisch. Ich frage Sie daher, also wir haben ja als BVV quasi die Planung bislang immer gestützt und es bräuchte sozusagen eines anderen Winks durch die BVV. Kann ich daraus schließen, dass Sie mit aller Entschiedenheit den Antrag der SPD-Fraktion mit der Drucksache-Nr. 286 und dem Betreff „Sama-Schule“ statt „Sama-Riga“ zwei neue Schulstandorte für den Friedrichshainer Nordkiez jetzt ja genau dies fordert, nämlich neue Planungsinhalte, hier unterstützt und eine Zustimmung entfiel?

 

zu Nachfrage 1: Ja, also ich hoffe …, der Antrag ist ja überwiesen, nicht? Aber natürlich. Ist ja schade. Ja, selbstverständlich. Also ich habe das auch schon getan. Ich habe den …, ich habe jetzt schon Gespräche geführt, heute und gestern, sowohl mit dem Eigentümer als auch mit Mitgliedern des Hauptausschusses und wir haben uns verabredet zu schnellen Gesprächen über das Thema.

 

Herr Dahl: Ohne Vorrede diesmal. Welche weiteren stadtplanerischen Maßnahmen durch die Senatsverwaltung und dem Bezirk halten Sie in dem …, in unserem Bezirk an der Stelle, insbesondere um die Defizite und die Probleme, die Sie ja aufgeworfen haben, was die fehlenden Flächen betrifft,r notwendig? Wir haben ja z.B. im westlichen Berlin den Baunutzungsplan, der ja dadurch andere Voraussetzungen schafft, fehlt ja in Ostberlin. Was schwebt Ihnen da vor?

 

zu Nachfrage 2: Ja, vielen Dank auch für die Gelegenheit, dazu kurz was zu sagen. Ich denke, dass der Fehler in der Vergangenheit, das müssten Sie alle besser wissen, ja war, dass man private Flächen bei der Schulnutzungsplanung gar nicht erst berücksichtigt hat und davon müssen wir dann wahrscheinlich gerade in der Innenstadt, wo eben keine landeseigenen Flächen mehr zur Verfügung stehen, Gebrauch machen. Und ich weiß nicht, das müsste jetzt Herr Hehmke, Stadtrat Hehmke beantworten, ob jetzt um das Dragoner-Areal herum diese Schulbedarfe dann demnächst entstehen. Wenn das der Fall ist, wunderbar. Wenn die aber nicht entstehen, einfach nur sozusagen aus …, also Gegenreaktion, weil wir da jetzt eine Schule bauen, dann bauen wir sie halt da hin und dann machen wir Bashing oder wie stellen Sie sich das vor. Das funktioniert nicht. Ich glaube, das führt eher dazu, dass dann Leute, die es sich leisten können, auf Privatschulen ausweichen, weil sie überfüllte Schulen nicht ertragen und dass dann wiederum sagen wir mal für die Nachbarschaft auch keinen positiven Effekt hat.

Also wenn wir eine starke Schulbildung brauchen, wollen, dann …, die wir brauchen, dann müssen wir einfach da neu denken. Ich habe aber jetzt auch noch keinen Masterplan, Herr Dahl. Das könnte man ja im Ausschuss dann weiterdiskutieren.

 

Herr Heihsel: Ja, Herr Schmidt, unser Antrag war ja vor Ihrer Resolution da zum Thema Bashing und Rückbashing und so, das kam ja dann von Ihrer Fraktion. Meine Frage ist eine rein technische: Wie groß muss denn ungefähr ein Gelände sein für sagen wir mal eine vierzügige Schule, weil so müsste man ja planen und eignet sich dann, wenn man diese Quadratmeter nimmt, das Gelände Sama-Riga überhaupt?

 

Herr Hehmke: Das ist nicht so einfach zu beantwortet, weil Sie müssen sozusagen immer schauen, welche Baumassen können sie wie auf welchem Grundstück anordnen und wie können sie die spezifischen Schulbedarfe dort einbringen. In der Regel brauchen wir Grundstücke, die sehr groß sind, wenn wir davon ausgehen, dass wir neben Pausenflächen, neben Hoffreiflächen auch eine unbedeckte Sportfläche brauchen, idealer Weise Sporthalle usw.

Das Stadtentwicklungsamt und das Schulamt sind in intensiver Abstimmung bezüglich dieses Grundstückes. Wir werden sozusagen dort in Kürze ein Ergebnis haben, ob ein Schulstandort angesichts der besonderen Situation dieser Fläche, die hier in Rede steht, überhaupt möglich ist. Das ist aber sozusagen, das kann ich Ihnen vorweg nehmen, dass mit Sicherheit ein vierzügiger Grundschulstandort an diesem …, auf diesem Grundstück keinen Platz finden wird. Also wir gehen davon aus, dass, wenn es möglich wäre, eben die Mindestzügigkeit erreicht wäre, die im Land Berlin für Grundschulen vorgesehen ist, d.h. eine Zweizügigkeit. Also jedes Jahr werden zwei erste Klassen eingeschult. Da sind Sie dann rechnerisch bei 50 eingeschulten Kindern pro Jahr, bei einer sechsjährigen Grundschule bei 300 Schülerinnen und Schülern. Das wäre sozusagen, wenn es möglich wäre, das wahrscheinliche Ergebnis, aber ob es möglich ist, werden wir wahrscheinlich demnächst sagen können.

 

Herr Weeger: Jetzt muss ich versuchen, das lesen zu können. Ist es dem Bezirk so, wie es momentan im Antrag von Herrn Dahl und der SPD vor der Behandlung und Qualifizierung im Ausschuss erscheint, möglich, einfach so einen B-Plan mit Gemeinbedarf Schule aufzustellen, ohne dass die notwendigen Mittel zur Entschädigung des dem Eigentümer entgangenen Baurechts zur Verfügung stehen?

 

zu Nachfrage 3: Ich frage mal, … die Frage gebe ich weiter, nein, gebe ich nicht weiter an Frau Herrmann, aber es ist wirklich so, die würde einfach nicht mitmachen im Bezirksamt. Wir können ja nicht was aufstellen, wo dann steht Folgen für den Haushalt, keine Ahnung, so und so viel Millionen und das ist nicht möglich. Also insofern möchte ich hier auch noch mal darauf hinweisen: Der Weg zum Ziel ist hier wirklich, zum Erfolg, ist die Einvernehmlichkeit. Was anderes sehe ich hier eigentlich nicht.

 

 
 

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