Drucksache - DS/0287/V  

 
 
Betreff: Neubauvorhaben der WBM in Friedrichshain-West
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hat das Bezirksamt schon mit dem Entwurf der B-Pläne für die Neubauvorhaben der WBM in Friedrichshain-West begonnen?

 

  1. Gibt es in dieser Phase schon die Möglichkeit der Beteiligung durch Bürger*innen bzw. Vertreter*innen der Initiative „Aktionsbündnis lebenswertes Wohnen in Friedrichshain-West?

 

  1. Besteht im Bezirksamt die Absicht eine Kontaktperson zu benennen, die für die Zusammenarbeit mit Bürger*innen bzw. Bürger*innen-Initiativen verantwortlich ist?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Das Bezirksamt hat im Herbst 2016 die Aufstellung von fünf Bebauungsplänen beschlossen, die im Wesentlichen die Grundstücke der WBM umfassen, für die im Vorfeld Bauvorbescheidsanträge durch die WBM zur baulichen Nachverdichtung gestellt wurden.

Der Fachbereich Stadtplanung hat im Vorfeld einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gutachten in Auftrag gegeben, die Alternativen zu den von der WBM beantragten Punkthochhäusern untersucht und bewertet haben. Im Nachgang zur Wahl im September 2016 wurden nun jedoch durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entschieden, die geplanten Nachverdichtungsaktivitäten der WBM zurückzustellen und für den Bereich des sogenannten Friedrichshainer Westens zunächst einmal Partizipationsverfahren durchzuführen und in einen neuen Dialog mit den Bürgern zu treten.

Derzeit ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bzw. eine bestimmte Abteilung beauftragt, dafür geeignete Beteiligungskonzeptionen zu erarbeiten, die mit dem Bezirk abgestimmt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Weiterführung von B-Plan-Verfahren, die eine bauliche Nachverdichtung zum Inhalt haben, nicht zielführend.

Im Ergebnis der vorgesehenen Partizipationsverfahren wird sich zeigen, inwieweit hier auch Auswirkungen auf die künftigen Planinhalte entstehen. Daher sollten die Beteiligungsprozesse zunächst durchgeführt werden, um dann sinnvoll auch im Rahmen der Bauleitplanung reagieren zu können.

Ich möchte an dieser Stelle auf etwas hinweisen, was ich auch schon der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung per Brief in dieser Woche mitgeteilt habe: Es ist so, dass die WBM ihren Bauantrag für ein Punkthochhaus nicht zurückgezogen hat, dass aber nach Eingang aller notwendigen Unterlagen nun dieser Bauantrag eigentlich genehmigt werden könnte im Rahmen der üblichen Fristen. Ich habe sowohl mit Frau Lompscher als auch Frau Lüscher darüber gesprochen und man merkt hier an der Stelle, dass da noch alles im Fluss ist, eine gewisse Schwierigkeit da ist. Dass auf der einen Seite eine Wohnungsbaugesellschaft einen Bauantrag nicht zurückzieht, wir kommen in den Zugzwang, was sollen wir jetzt mit dem Bauantrag machen? Ja und deshalb Frau Lüscher darum gebeten, dass sie diesen aussetzen mögen, damit …, also ihn nicht komplett zurückzieht, aber ihn aussetzen möge. Dann kann, falls alles scheitert und eine neue Regierung antritt und alle Ziele wieder die alten sind, dieser Bauantrag auch ohne dass die Planungskosten hier in die Tonne getreten werden, wieder verwendet werden, denn darum geht es erst mal, dem Unternehmen, dass das Unternehmen sagt, wir können nicht einfach ohne eine klare Weisung, wie es jetzt eigentlich weitergeht, können wir nicht einfach einen Bauantrag zurückziehen, aber eine klare Anweisung, dies zu tun, die ist noch nicht erfolgt.

Ich habe diese Bitte also noch mal quasi für einen Kompromiss in der Sache ausgesprochen und die Frist, die läuft am 17. ab. Ich bin da sehr gespannt, wie die Reaktion ist. Ich sage es nur mal vorbehaltlich, weil wir ja sonst wieder in so Hick-Hack kommen, wer ist jetzt schuld oder was. Also möchte ich eigentlich nicht. Würde also noch mal auch an die Kollegen appellieren, die da vielleicht einen Zugang haben zu der Senatsverwaltung, da noch mal nachzuhaken, im Interesse auch der Diskussionskultur diese Gremiums eben.

 

zu Frage 2: Wie unter Punkt 1 ausgeführt, sollen die bisherigen Planungsaktivitäten vorerst zurückgestellt werden, um zunächst einmal Partizipationsverfahren durchzuführen. Wesentlicher Bestandteil ist dabei selbstverständlich die Beteiligung der Bürger, also auch des Aktionsbündnisses.

Im Übrigen ist es auch so, natürlich, wenn ich vorher …, hier geschrieben wurde, ich vorgelesen habe, dass das mit uns abgestimmt wird, ich habe natürlich auch Ideen, wie man so ein Partizipationsprozess, einen Dialogprozess durchführen könnte, bringe mich da durchaus aktiv ein in die Debatte mit der Senatsverwaltung und werde mich auch demnächst noch mal mit dem Aktionsbündnis konkret treffen wollen, um auch direkt am Puls sozusagen des Quartiers dann zu sein.

 

zu Frage 3: Dazu gibt es derzeit noch keine konkreten Vorstellungen. Diese Frage lässt sich aber sicherlich genauer beantworten, wenn die Form der geplanten Beteiligungsprozesse in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Gestalt annimmt und dann auch die Akteure und Zuständigkeiten benannt werden können.

 

 

 
 

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