Drucksache - DS/0277/V  

 
 
Betreff: Samariterstraße – wann wird ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn möglich sein?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, GötzMüller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Fußngern das gefahrlose Gelangen vom Mittelstreifen der Bänschstraße zur Rückseite der Samariterkirche durch dort parkende Autos erschwert wird?
  2. re eine Bordsteinabsenkung auf der Rückseite der Kirche aus Sicht des Bezirksamts sinnvoll, um mobilitätseingeschränkten Menschen (insbesondere Menschen die auf einen Rollstuhl zur Fortbewegung angewiesen sind) das Überqueren an dieser Stelle zu leichtern?
  3. Welche anderen Maßnahmen können aus Sicht des Bezirksamts ergriffen werden, um das Überqueren an dieser Stelle zu ermöglichen bzw. sicherer zu machen?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Fußngern das gefahrlose Gelangen vom Mittelstreifen der Bänschstraße zur Rückseite der Samariterkirche durch dort parkende Autos erschwert wird?

 

Das ist auch so beabsichtigt weil der Gehweg um die Samariterstraße durch den Fußverkehr möglichst nicht genutzt werden soll, weil er sehr stark durch Baumwurzeln beschädigt ist. Eine grundsätzliche Instandsetzung ist nur möglich wenn die Bäume gefällt werden, die teilweise auf dem Kirchengrundstück stehen. Da die Kirche einschließlich des Umfeldes unter Denkmalschutz stehe, ist auch eine Veränderung der Bornsteinführung nicht möglich. Von der Vorderseite ist die Kirche sehr gut und gefahrenfrei durch den Fußverkehr erreichbar.

 

 

2. Wäre eine Bordsteinabsenkung auf der Rückseite der Kirche aus Sicht des Bezirksamts sinnvoll, um mobilitätseingeschränkten Menschen (insbesondere Menschen die auf einen Rollstuhl zur Fortbewegung angewiesen sind) das Überqueren an dieser Stelle zu leichtern?

 

Nein wegen Denkmalschutz und der erhaltenswürdigen Bäume.

 

 

3. Welche anderen Maßnahmen können aus Sicht des Bezirksamts ergriffen werden, um das Überqueren an dieser Stelle zu ermöglichen bzw. sicherer zu machen?

 

Es gibt zahlreiche mit Pollern abgesicherte Gehwegabsicherungen am Mittelstreifen Bänschstraße die auch Rollstuhlfahrer*Innen ein sicheres Queren zu beiden Gehwegseiten ermöglichen um vor dem Haupteingang der Kirche zu gelangen.

 

 

Freundliche Grüße

 

Florian Schmidt

 

 

 
 

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