Drucksache - DS/0272/V  

 
 
Betreff: Lummerland ist abgebrannt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Fisch, WolfgangFisch, Wolfgang
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wer ist für die Entsorgung der abgebrannten Schwimmkörper/Wracks in der Spree verantwortlich?
  2. Wie lange dürfen sich Anwohner und Spaziergänger an dem Anblick der am Ufer von Stralau abgelegten Wracks (auch als Lummerland bekannt) erfreuen?
  3. Wer hat Lummerland genehmigt?

 

Nachfragen:

 

  1. Entspricht die eventuelle Genehmigung wasserrechtlichen Vorschriften?
  2. Wird der Verkauf des zur Zeit noch in der Rummelsburger Bucht liegenden Jugendschiffs die Grundlage für ein Aufleben von Lummerland auf dem Rummelsbruger See sein?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wer ist für die Entsorgung der abgebrannten Schwimmkörper/Wracks in der Spree verantwortlich?

 

Die Eigentümer der Bootswracks. Sollten diese  ihre Pflicht nicht erfüllen oder nicht feststellbar sein, kann der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer herangezogen werden. Soweit die Boote  noch im Wasser liegen, ist dies die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Bundeswasserstraße Rummelsburger See.

 

 

  1. Wie lange dürfen sich Anwohner und Spaziergänger an dem Anblick der am Ufer von Stralau abgelegten Wracks (auch als Lummerland bekannt) erfreuen?

 

Dies hängt davon ab, wie schnell die Eigentümer ihrer Beseitigungspflicht nachkommen

 

 

  1. Wer hat Lummerland genehmigt?

 

Vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wurden keine Genehmigungen  r Lummerland erteilt. Vermutlich wurde auch von keiner anderen Behörde eine Genehmigung erteilt. Die Boote ankerten auf einer gewidmeten öffentlichen Wasserstraße -  wohl ohne den Schifffahrtsverkehr zu beeinträchtigen, für dessen Sicherheit das Wasser- und Schifffahrtamt zuständig ist. (??)

 

 

Nachfragen:

 

  1. Entspricht die eventuelle Genehmigung wasserrechtlichen Vorschriften?

 

Siehe Antwort zu 3.

 

 

  1. Wird der Verkauf des zurzeit noch in der Rummelsburger Bucht liegenden Jugendschiffs die Grundlage für ein Aufleben von Lummerland auf dem Rummelsbruger See sein?

 

Am jetzigen Standort des Jugendschiffes ist das Aufleben von Lummerland durch kaufvertragsrechtliche Regelungen nicht möglich. Der Verkauf hat ohne Liegeplatz und unter der Maßgabe stattgefunden, dass das Jugendschiff zu entfernen ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Monika Herrmann

 

 
 

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