Drucksache - DS/0248/V  

 
 
Betreff: Fair sein und Rechnungen bezahlen: Auch Friedrichshain-Kreuzberg soll sich an die Vergütungsvereinbarung bezügl. Assistenz im Krankenhaus halten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPstellv. Vorsteherin
Verfasser:Heihsel, MarleneSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
   DIE LINKE
   SPD
   CDU
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Vorberatung
20.04.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes) erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0248/V  
Vorlage zur DS/0248/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die im Bezirk aufgelaufenen Rechnungen der drei Berliner Assistenzdienste für Assistenz im Krankenhaus zu begleichen. Außerdem wird das Bezirksamt aufgefordert, sich ab sofort uneingeschränkt an die vom Land Berlin (Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit) im Frühjahr 2016 vereinbarte Vergütungsvereinbarung mit den drei Assistenzdienstleistern zur Refinanzierung der Assistenzdienstleistungen im Krankenhaus zu halten.

 

 

Begründung:

 

Am 04.04.2017 wurden die Bezirksverordneten Friedrichshain-Kreuzberg von den Betroffenen davon in Kenntnis gesetzt, dass sich das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg   anders als andere Berliner Bezirke nicht an die Vergütungsvereinbarung des Landes Berlin mit den drei Berliner Assistenzdiensten für Assistenz im Krankenhaus hält. Die Assistenzdienste warten seit Monaten auf ihr Geld, Schwerstbehinderte müssen ohne Assistenz im Krankenhaus auskommen. Dieser Zustand muss unverzüglich behoben werden, da die Assistenzdienste teilweise schon mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfen sowie eine ihrer Behinderung angemessene Betreuung der Betroffenen während eines Krankenhausaufenthalts ohne Assistenz nicht gewährleistet werden kann. Dies begründet hinlänglich die Dringlichkeit.

 

Die Bezirke sind rechtlich an die Einhaltung der Vergütungsvereinbarung gebunden. Auch in Friedrichshain-Kreuzberg gibt es hier keine Ausnahme. Der Senat hat mit der Vergütungsvereinbarung im vergangenen Jahr den ersten Schritt gemacht, um die Diskriminierung der Assistenznehmer*innen aus dem Dienstleistungsmodell (Finanzierung vor der Vereinbarung nicht übernommen) gegenüber den Assistenznehmer*innen des Arbeitgebermodells (Finanzierung auch zuvor schon übernommen) aufzuheben. Diese Diskriminierung ist im Übrigen nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar. Gerade der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, der sich Inklusion, Solidarität und Freiheit von Diskriminierung auf die Fahnen schreibt, sollte diesbezüglich vielmehr Vorreiter als Verweigerer sein.

 

 

ÄA - 05.04.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die im Bezirk aufgelaufenen Rechnungen der drei Berliner Assistenzdienste für Assistenz im Krankenhaus zu begleichen. Außerdem wird das Bezirksamt aufgefordert, sich ab sofort und bis zur endgültigen juristischen Klärung uneingeschränkt an die vom Land Berlin (Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit) im Frühjahr 2016 vereinbarte Vergütungsvereinbarung mit den drei Assistenzdienstleistern zur Refinanzierung der Assistenzdienstleistungen im Krankenhaus zu halten. Im Falle dessen, dass sich die Rechtsposition des Bezirkes durchsetzt, ist der Ausgleich von eventuell entstandenen Mehrausgaben gegenüber SenFin, SenGesPflegGleich einzufordern.

 

 

BVV 05.04.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die im Bezirk aufgelaufenen Rechnungen der drei Berliner Assistenzdienste für Assistenz im Krankenhaus zu begleichen. Außerdem wird das Bezirksamt aufgefordert, sich ab sofort und bis zur endgültigen juristischen Klärung uneingeschränkt an die vom Land Berlin (Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit) im Frühjahr 2016 vereinbarte Vergütungsvereinbarung mit den drei Assistenzdienstleistern zur Refinanzierung der Assistenzdienstleistungen im Krankenhaus zu halten. Im Falle dessen, dass sich die Rechtsposition des Bezirkes durchsetzt, ist der Ausgleich von eventuell entstandenen Mehrausgaben gegenüber SenFin, SenGesPflegGleich einzufordern.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 13.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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