Drucksache - DS/0233/V  

 
 
Betreff: Urbane Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jokisch, ReneJokisch, René
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wurden für das Bauprojekt "Urbane Mitte" am Gleisdreieck bereits Bauanträge gestellt und bearbeitet und inwiefern wird die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens beabsichtigt?
  2. lt das Bezirksamt die Schöneberger Straße und die Luckenwalder Straße aufgrund der starken Verkehrsbelastung für eine Baustellenzufahrt geeignet und inwiefern kann das Bezirksamt Auflagen zur Erschließung der Baustelle, etwa über die Kanaluferstraße "Schöneberger Ufer" machen?
  3. Inwiefern ist eine Umnutzung des Grundstücks nötig, um den Wohnungsbau auf dem teilabgerissenen Parkhaus zu ermöglichen?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Bislang wurde für das Grundstück nur die temporäre Errichtung eines Brauhauses genehmigt. Dieses ist bereits errichtet worden. Die urbane Mitte als Baufeld ist Teil des städtebaulichen Rahmenvertrags für das Gleisdreieck, den das Land Berlin 2005 mit der Vertreterin der Deutschen Bahn, der Vivico, ausgehandelt hat. In diesem Vertrag wurden die potenziellen Ausnutzungen der künftigen Baufelder im Zusammenhang mit den für die künftige öffentliche Parkanlage zur Verfügung gestellten Bauflächen, Bahnflächen, geregelt.

Wie für die anderen Baufelder auch, wird für die urbane Mitte das Baurecht entsprechend Rahmenvertrag durch Bebauungspläne geschaffen. Der Bebauungsplan VI-140ca wurde am 05.06.2015 aufgestellt. Der B-Plan soll die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes sichern, das im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs als Preisträger hervorgegangen ist.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde ab dem 18.02.2016 durchgeführt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung ab dem 15.03.2016.

Derzeit befinden sich die Ergebnisse noch in der Auswertung und es sind zahlreiche Gutachten zu den unterschiedlichsten Aspekten der Planung wie z.B. Lärm, Verkehr, Einzelhandel, Abstandsflächen, Denkmalbelange usw. zu erarbeiten. Die Ergebnisse fließen in die Auswertung der Beteiligung ein und dienen der Durchführung der nächsten Verfahrensschritte unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung.

 

zu Frage 2: Dazu kann das Bezirksamt erst dann eine Einschätzung abgeben, wenn der Plan zur Abwicklung der Baustellenverkehre vorliegt. Das ist bisher nicht der Fall.

 

zu Frage 3: Ich verstehe die Frage nach der planerischen Umsetzung des Grundstücks. Das Parkhaus liegt in einem Bereich,r den gerichtlich festgestellt wurde, dass Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen sind. Das gilt solange, bis ein darüber liegender B-Plan noch keine Rechtskraft erlangt hat. Vor diesem Hintergrund ist auch das Bauvorhaben des geplanten Wohnriegels am Parkhaus genehmigt worden und es ist planungsrechtlich keine Umnutzung des Grundstücks erforderlich geworden.

 

Herr Jösting-Schüßler: Ich beziehe mich jetzt mal in der Tat auf die urbane Mitte und nicht auf das Parkhaus. Wie beurteilt denn das Bezirksamt das Ergebnis des Wettbewerbs? Das haben Sie ja vorhin kurz angesprochen, alldieweil das Ergebnis des Wettbewerbs sozusagen ein Bauvolumen beinhaltet, was nach meiner Erinnerung eindeutig gegen die Bürger/innenbeteiligung also auch spricht.

 

zu Nachfrage 1: Ja, also wenn ich es richtig sehe, wird ja die Bürgerbeteiligung noch ausgewertet. Insofern würde ich da noch um ein bisschen Geduld bitten. Was die Volumen betrifft, Sie meinen jetzt ja auch vor allem diese Hochhäuser, die gebaut werden, gibt es wohl offensichtlich Abstandsflächenproblematiken, auch zum Technik-Museum und … das ist aber auch noch nicht geklärt. Wie sich das Technik-Museum verhält, wird dabei auch entscheidend sein.

 

 

 
 

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