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Drucksache - DS/0125-01/V
BVV 01.03.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag DS/0125/V soll wie folgt geändert werden (betrifft: Zeilen 5 und 6 des Antrags):
Alte Fassung: […] Der Unterausschuss wird auf Initiative der Vorsteherin/stellv. Vorsteherin oder auf Antrag einer Fraktion einberufen. […]
Geänderte Fassung: […] Der Unterausschuss wird auf Initiative der Vorsteherin/stellv. Vorsteherin oder auf Antrag einer Fraktion oder Gruppe einberufen.
Begründung:
Gruppen sind ebenso wie Fraktionen stimmberechtigte Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung. Die Geschäftsordnung ist die Grundlage der Bezirksverordnetenversammlung. Auch Gruppen sollen deshalb diesen für die BVV-Arbeit grundlegenden Unterausschuss einberufen dürfen.
BVV 01.03.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag DS/0125/V soll wie folgt geändert werden (betrifft: Zeilen 5 und 6 des Antrags):
Alte Fassung: […] Der Unterausschuss wird auf Initiative der Vorsteherin/stellv. Vorsteherin oder auf Antrag einer Fraktion einberufen. […]
Geänderte Fassung: […] Der Unterausschuss wird auf Initiative der Vorsteherin/stellv. Vorsteherin oder auf Antrag einer Fraktion oder Gruppe einberufen.
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