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Drucksache - DS/0162/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Wenn die BVV den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 244-VE nicht beschließt bzw. grundsätzlich ablehnt, hätte dies zur Folge, dass auf dem Grundstück Rigaer Straße 71 - 73 nach wie vor § 34 Baugesetzbuch gilt. Auf Grundlage von § 34 sind solche Vorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die bebaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einführen, z. B. Wohnungsbauvorhaben. Es wäre ferner zu prüfen, ob der Eigentümer gegen den Bezirk Ansprüche auf Ersatz der Planungskosten bzw. weiterer Schäden geltend machen könnte. Übrigens ist mir nicht klar, was Sie mit den darin beantragten Ausnahmeregelungen meinen.
zu Frage 2: Die Einstellung bzw. ein Abbruch des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens muss mit den unter 1. oder eben gerade genannten Auswirkungen abgewogen werden. Das Bezirksamt prüft derzeit das weitere Vorgehen zum Grundstück Rigaer Straße 71 - 73.
zu Frage 3: Die Mitarbeiter meiner Abteilung aus dem Bereich Unterer Denkmalschutz haben in der 8. Kalenderwoche telefonisch Kontakt mit Dr. Staroste vom Landesdenkmalamt aufgenommen, um die Frage einer erneuten Unterschutzstellung zu erörtern. Dr. Staroste äußerte sich dahingehend, dass das Landesdenkmalamt eine erneute Unterschutzstellung der historischen Restbestände auf dem Gelände ausschließt. Allerdings betone ich, dass ein Gespräch auf politischer Ebene hierzu noch aussteht.
Herr Gerlich: Besteht die Möglichkeit, eine Umplanung zum Gewerbegebiet vorzunehmen und welche Konsequenzen hätte das?
zu Nachfrage 1: Interessante Frage. Ich würde sagen, wir nehmen das mal auf in unsere Prüfungsaktivitäten, die wir gerade durchführen, indem wir eben verschiedene Szenarien durchspielen. In jedem Fall, sage ich mal, wird man ohne Unterstützung des Senats an der Stelle nicht noch mal quersteuern können. Wenn wir jetzt zu einem Entschädigungsfall kommen, der erheblich ist, dann sollte der Bezirk das glaube ich nicht auf eigene Kappe, auf eigene Rechnung machen oder?
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