Drucksache - DS/0162/V  

 
 
Betreff: Bauvorhaben Rigaer Straße 71-73a
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die PARTEIDie PARTEI
Verfasser:Gerlich, RalfGerlich, Ralf
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Welche verwaltungs- und/oder zivilrechtlichen Folgen hätte eine grundsätzliche Ablehnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 2-44 VE Rigaer Straße 71-73a durch die BVV bzw. eine Ablehnung der darin beantragten Ausnahmeregelungen?

 

  1. Welche Möglichkeit sieht das Bezirksamt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2-44 VE einzustellen, auszusetzen oder zu verhindern?

 

  1. Wird das Bezirksamt noch einmal mit dem Landesdenkmalamt Kontakt aufnehmen und um den Denkmalschutz der historischen Gebäude Rigaer Straße 71-73a bitten?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Wenn die BVV den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 244-VE nicht beschließt bzw. grundsätzlich ablehnt, hätte dies zur Folge, dass auf dem Grundstück Rigaer Straße 71 - 73 nach wie vor § 34 Baugesetzbuch gilt. Auf Grundlage von § 34 sind solche Vorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die bebaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einführen, z. B. Wohnungsbauvorhaben.

Esre ferner zu prüfen, ob der Eigentümer gegen den Bezirk Ansprüche auf Ersatz der Planungskosten bzw. weiterer Schäden geltend machen könnte. Übrigens ist mir nicht klar, was Sie mit den darin beantragten Ausnahmeregelungen meinen.

 

zu Frage 2: Die Einstellung bzw. ein Abbruch des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens muss mit den unter 1. oder eben gerade genannten Auswirkungen abgewogen werden. Das Bezirksamt prüft derzeit das weitere Vorgehen zum Grundstück Rigaer Straße 71 - 73.

 

zu Frage 3: Die Mitarbeiter meiner Abteilung aus dem Bereich Unterer Denkmalschutz haben in der 8. Kalenderwoche telefonisch Kontakt mit Dr. Staroste vom Landesdenkmalamt aufgenommen, um die Frage einer erneuten Unterschutzstellung zu erörtern. Dr. Staroste äerte sich dahingehend, dass das Landesdenkmalamt eine erneute Unterschutzstellung der historischen Restbestände auf dem Gelände ausschließt. Allerdings betone ich, dass ein Gespräch auf politischer Ebene hierzu noch aussteht.

 

Herr Gerlich: Besteht die Möglichkeit, eine Umplanung zum Gewerbegebiet vorzunehmen und welche Konsequenzen hätte das?

 

zu Nachfrage 1: Interessante Frage. Ich würde sagen, wir nehmen das mal auf in unsere Prüfungsaktivitäten, die wir gerade durchführen, indem wir eben verschiedene Szenarien durchspielen. In jedem Fall, sage ich mal, wird man ohne Unterstützung des Senats an der Stelle nicht noch mal quersteuernnnen.

Wenn wir jetzt zu einem Entschädigungsfall kommen, der erheblich ist, dann sollte der Bezirk das glaube ich nicht auf eigene Kappe, auf eigene Rechnung machen oder?

 

 

 
 

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