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Drucksache - DS/0157/V
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Sehr geehrter Herr Meuren, da Sie in Ihrer Anfrage keine Hausnummer nennen, sondern von einem betroffenen Haus der Rigaer Straße schreiben, war eine Recherche, ob ggf. Anträge auf Baumaßnahmen, objektseitens der Eigentümer gestellt wurden, nicht möglich. Zudem liegt die Zuständigkeit für den Schutz des Lebens und des Eigentums von Bewohner/innen durch Brandstiftung nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes, sondern der Polizei.
Herr Meuren: Ja Herr Schmidt, ich frage mich, ob Sie überhaupt Zeitung lesen. Also das war vor zwei Wochen, das war in der Rigaer Straße 64/Ecke Voigtstraße. Das war zum wiederholten Mal …, das war … Ja, ich habe gefragt, ob er die Zeitung liest.
zu Nachfrage 1: Leider habe ich keine Zeit zum Zeitung lesen.
Herr Weeger: Kann das Bezirksamt bitte ausführen, wie viele Polizeikräfte dem Bezirksamt zur Verfügung stehen.
zu Nachfrage 2: Also ich bemühe mich ja, mindestens einmal die Woche in der Rigaer Straße vorbeizuschauen. Ich glaube, das muss reichen.
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