Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0152/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Familie, Personal und Diversity
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Allgemein: Umsetzung der Open Data Strategie
Unter „offenen Daten“ oder „offenen Verwaltungsdaten“ versteht man Datenbestände der öffentlichen Hand und anderer Institutionen, die im Interesse der Allgemeinheit anlasslos unter definierten Nutzungsbedingungen zur freien Nutzung, Weiterverbreitung und Weiterverwendung zugänglich gemacht werden. Dies sind alle Daten und Dokumente, die eine Behörde im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages und ihrer Zuständigkeit erstellt. In der nationalen und internationalen Diskussion werden derartige Daten unter dem Begriff „Open Data“ zusammengefasst. Ausgenommen sind Daten mit Personenbezug, mit Sicherheitsrelevanz sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Ebenfalls ausgenommen sind Datenbestände, die der Unterstützung interner Arbeitsabläufe dienen. (Open-Data-Leitfaden für das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg)
„Mit dem unlängst beschlossenen Berliner E-Government-Gesetz wird zwar nunmehr eine umfassende Verpflichtung für die Berliner Verwaltung geschaffen, Informationen, die sie in Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit erstellt haben, im Open Data-Portal zu veröffentlichen.“ (Maja Smoltczyk - Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf dem Open Data Day Berlin 2016).
Im Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Berlin) ist die Bereitstellung allgemein zugänglicher Datenbestände durch die Berliner Verwaltung nach Maßgabe der Berliner Open-Data-Strategie festgeschrieben. Dabei soll der Zugang zu den bereitgestellten Datenbeständen über das zentrale Open-Data-Portal des Landes erfolgen. Die Bereitstellung der Daten soll in für die Öffentlichkeit verständlicher Darstellung, interoperabel und in leicht zugänglichen, maschinenlesbaren Formaten erfolgen. Das EGovG Berlin ist am 30. Mai 2016 vom Abgeordnetenhaus Berlin beschlossen worden und in Kraft getreten:
Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin - EGovG Bln) § 13 Bereitstellen allgemein zugänglicher (1) Die Behörden der Berliner Verwaltung stellen in einem zentralen Datenportal Informationen bereit, die sie in Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit erstellt haben und die in maschinenlesbaren Formaten darstellbar sind. Das zentrale Datenportal ist Bestandteil des elektronischen Stadtinformationssystems für das Land Berlin. Wenn Informationen in anderen Datenportalen maschinenlesbar bereitgestellt werden, wird in dem zentralen Datenportal ein Verweis auf diese Informationen eingerichtet. Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über technische Formate, in denen Daten verfügbar zu machen sind, bleiben unberührt. (2) Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen festzulegen, wie die Informationen gemäß Absatz 1 bereitgestellt und genutzt werden. Die Festlegungen zur Bereitstellung sollen das Verfahren für die Bereitstellung sowie die Art, den Umfang, die Form und die Formate der Daten bestimmen. Die Informationen sind in einem maschinenlesbaren Format bereitzustellen. Die Bestimmungen zur Nutzung decken die kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung ab. Sie regeln insbesondere den Umfang der Nutzung, Nutzungsbedingungen sowie Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse.
Im Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass Daten, für die gemäß dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein uneingeschränkter Auskunftsanspruch besteht, als Open Data allgemein veröffentlicht werden können.
1. Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung der Open Data Strategie von Friedrichshain- Kreuzberg (VzK zu DS/0582/IV: „Open Data im Bezirk stärken“ vom 12.01.2016)?
Zu 1. Folgender Sachstand ergibt sich im Bezirk: Open Data war weiter Thema in der AG Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamtes auf ihren Sitzungen am 12.02.2016 und am 08.04.2016. Hier ist detailliert auf die Art der Daten und die Möglichkeit ihrer Veröffentlichung eingegangen worden (siehe Protokolle der AG ÖA aus 2016):
Aus dem Protokoll der AG Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamts vom 12.02.2016:
Aus dem Protokoll der AG Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamts vom 08.04.2016:
Das Thema Open Data steht auch weiterhin auf der Agenda der AG Öffentlichkeitsarbeit in 2017:
Aus dem Protokoll der AG Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamts vom 10.02.2017:
2. Welche Datensätze konnten bereits über das Berliner Open Data Portal (daten.berlin.de) zugänglich gemacht werden?
Zu 2. Folgende Datensätze konnten über das Berliner Open Data Portal zugänglich gemacht werden:
Karte von Berlin 1:5000 (K5 - Grautonausgabe) - [WMS] 3. Wurde bereits ein*e Open Data Beauftrage*r im Bezirksamt benannt?
Zu 3. Eine Open Data Beauftragte/einen Open Data Beauftragten gibt es derzeit nicht im Bezirk.
Monika Herrmann
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin