Drucksache - DS/0152/V  

 
 
Betreff: Umsetzung der Open Data Strategie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Wolf, TobiasWolf, Tobias
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung der Open Data Strategie von Friedrichshain-Kreuzberg (VzK zu DS/0582/IV: „Open Data im Bezirk stärken“ vom 12.01.2016)?

 

  1. Welche Datensätze konnten bereits über das Berliner Open Data Portal (daten.berlin.de) zugänglich gemacht werden?

 

  1. Wurde bereits ein*e Open Data Beauftrage*r im Bezirksamt benannt?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Allgemein:

Umsetzung der Open Data Strategie

 

Unter „offenen Daten“ oder „offenen Verwaltungsdaten“ versteht man Datenbestände der öffentlichen Hand und anderer Institutionen, die im Interesse der Allgemeinheit anlasslos unter definierten Nutzungsbedingungen zur freien Nutzung, Weiterverbreitung und Weiter­verwendung zugänglich gemacht werden. Dies sind alle Daten und Dokumente, die eine Behörde im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages und ihrer Zuständigkeit erstellt. In der nationalen und internationalen Diskussion werden derartige Daten unter dem Begriff „Open Data“ zusammengefasst.

Ausgenommen sind Daten mit Personenbezug, mit Sicherheitsrelevanz sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Ebenfalls ausgenommen sind Datenbestände, die der Unterstützung interner Arbeitsabläufe dienen. (Open-Data-Leitfadenr das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg)

 

Mit dem unlängst beschlossenen Berliner E-Government-Gesetz wird zwar nunmehr eine umfassende Verpflichtung für die Berliner Verwaltung geschaffen, Informationen, die sie in Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit erstellt haben, im Open Data-Portal zu veröffentlichen.“ (Maja Smoltczyk - Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf dem Open Data Day Berlin 2016).

 

Im Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Berlin) ist die Bereitstellung allgemein zugänglicher Datenbestände durch die Berliner Verwaltung nach Maßgabe der Berliner Open-Data-Strategie festgeschrieben. Dabei soll der Zugang zu den bereitgestellten Datenbeständen über das zentrale Open-Data-Portal des Landes erfolgen. Die Bereitstellung der Daten soll in für die Öffentlichkeit verständlicher Darstellung, interope­rabel und in leicht zugänglichen, maschinenlesbaren Formaten erfolgen. Das EGovG Berlin ist am 30. Mai 2016 vom Abgeordnetenhaus Berlin beschlossen worden und in Kraft getreten:

 

 

Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin - EGovG Bln)
Vom 30. Mai 2016*

§ 13

Bereitstellen allgemein zugänglicher
Datenbestände, Verordnungsermächtigung

(1) Die Behörden der Berliner Verwaltung stellen in einem zentralen Datenportal Informationen bereit, die sie in Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit erstellt haben und die in maschinenlesbaren Formaten darstellbar sind. Das zentrale Datenportal ist Bestandteil des elektronischen Stadtinformationssystems für das Land Berlin. Wenn Informationen in anderen Datenportalen maschinenlesbar bereitgestellt werden, wird in dem zentralen Datenportal ein Verweis auf diese Informationen eingerichtet. Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über technische Formate, in denen Daten verfügbar zu machen sind, bleiben unberührt.

(2) Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen festzulegen, wie die Informationen gemäß Absatz 1 bereitgestellt und genutzt werden. Die Festlegungen zur Bereitstellung sollen das Verfahren für die Bereitstellung sowie die Art, den Umfang, die Form und die Formate der Daten bestimmen. Die Informationen sind in einem maschinenlesbaren Format bereitzustellen. Die Bestimmungen zur Nutzung decken die kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung ab. Sie regeln insbesondere den Umfang der Nutzung, Nutzungsbedingungen sowie Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse.

 

Im Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass Daten, für die gemäß dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein uneinge­schränkter Auskunftsanspruch besteht, als Open Data allgemein veröffentlicht werden kön­nen.

 

1. Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung der Open Data Strategie von Friedrichshain- Kreuzberg (VzK zu DS/0582/IV: „Open Data im Bezirk stärken“ vom 12.01.2016)?

 

Zu 1. Folgender Sachstand ergibt sich im Bezirk: Open Data war weiter Thema in der AG Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamtes auf ihren Sitzungen am 12.02.2016 und am 08.04.2016. Hier ist detailliert auf die Art der Daten und die Möglichkeit ihrer Veröffentlichung eingegangen worden (siehe Protokolle der AG ÖA aus 2016):

 

Aus dem Protokoll der AG Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamts vom 12.02.2016:

Open Data

  • Open Data Veröffentlichungen des Bezirks Diskussion der bereitgestellten Daten
  • Bitte zur nächsten Sitzung am 08.04.2016 geeignete Daten der Bereiche mitbringen; gemeinsame Prüfung anhand des Open-Data-Leitfadens, welche Daten geeignet sind
  • Festlegung:
    • Koordination Open Data Katrin Becker Änderung im Open Data Leitfaden erfolgt
  • Schulungsbedarf Simple Search bitte ermitteln bis zum 08.04.2016


 

Aus dem Protokoll der AG Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamts vom 08.04.2016:

Open Data. Wie weiter?

  • anhand der Kriterien im Open-Data-Leitfaden, überprüften die AG-Mitglieder beispielhaft die „Baumfällliste Friedrichshain von April 2016“ des Straßen- und Grünflächenamts auf ihre Geeignetheit bzgl. einer Veröffentlichung auf dem Open-Data-Portal des Landes Berlin (Kriterien: siehe angelegte pdf-Datei: Tagesordnung der AG Öffentlichkeitsarbeit 08.04.2016)
  • zur Bewertung der Datenqualität wurden einzelne Kriterien diskutiert (Aktualität, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Relevanz)
  • bitte bei Veröffentlichungen von Daten eine Bereitstellung auf dem Open-Data-Portal des Landes immer mitdenken hier eignet sich insbesondere der Simple Search-Baukasten in Imperia 9 (Schulung möglich, VAK)
  • die Mitglieder der AG Öffentlichkeitsarbeit kommunizierten die Vorteile, die mit dem
    Simple Search-Baukasten möglich sind

Festlegung:

  • ckmeldungen zum Schulungsbedarf Simple Search ergaben, dass hier noch mal in den Bereichen nachgefragt werden muss.

 

 

Das Thema Open Data steht auch weiterhin auf der Agenda der AG Öffentlichkeitsarbeit in 2017:

 

Aus dem Protokoll der AG Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamts vom 10.02.2017:

Themenspeicher für 2017

  • Information zum Thema Internetrecht
  • Open Data
  • Barrierefreiheit/ Leichte und einfache Sprache
  • Formularserver
  • OfficeNet: Fachnetzwerk Imperia
    (BE: Herr Hanuschke, SenInnSport)
  • E-Government-Gesetzgebung Land Berlin Präsentation SenInn?
  • Urheberrecht- VAK?
  • interne Beteiligungsplattform
  • Interkulturelle Öffnung der Jugendhilfe Frau Anja Guth
  • Input zu den landesweiten Aktivitäten des Personalmanagements Frau Bullock, PS PE 1 Personalentwicklungsberaterin geplant für die zweite Sitzung 2017
  • Der Beauftragte für Datenschutz im Bezirk stellt seine Aufgaben und Ziele vor Herr Holger David

 

 

2. Welche Datensätze konnten bereits über das Berliner Open Data Portal (daten.berlin.de) zugänglich gemacht werden?

 

Zu 2.

Folgende Datensätze konnten über das Berliner Open Data Portal zugänglich gemacht werden:

  • Angebote freier Träger zur Unterstützung von Flüchtlingen
    Angebote von Trägern zur Unterstützung von Flüchtlingen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
    https://daten.berlin.de/datensaetze/angebote-freier-tr%C3%A4ger-zur-unterst%C3%BCtzung-von-fl%C3%BCchtlingen
    2017 aktualisiert
     
  • Adressen Kindertagespflegestellen Friedrichshain
    Kindertagespflegestellen in Berlin Friedrichshain Kreuzberg
    https://daten.berlin.de/datensaetze/adressen-kindertagespflegestellen-friedrichshain
    2016 aktualisiert
     
  • Karte von Berlin 1:5000 (K5-Farbausgabe) - [WMS]
    Landeskartenwerk mit Flurstücksgrenzen, Straßennamen und Grundstücksnummern; von den Vermessungsämtern der 12 Bezirke auf Grundlage der ALK-Berlin (Automatisierte Liegenschaftskarte) hergestellt.
    Alle 148 Kartenblätter des von den Bezirken herausgegebenen Landeskartenwerkes 1:5000 des Landes Berlin (Farbausgabe (300 dpi), Schwarz-Weiß-Ausgabe (600 dpi)) sind als Raster- und Vektordaten (DXF) auf Anfrage in den bezirklichen Vermessungsstellen erhältlich.
    https://daten.berlin.de/datensaetze/karte-von-berlin-15000-k5-farbausgabe-wms
     
  • Karte von Berlin 1:5000 (K5-SW-Ausgabe) - [WMS]
    https://daten.berlin.de/datensaetze/karte-von-berlin-15000-k5-sw-ausgabe-wms

 

 

Karte von Berlin 1:5000 (K5 - Grautonausgabe) - [WMS]
 

3. Wurde bereits ein*e Open Data Beauftrage*r im Bezirksamt benannt?

 

Zu 3. Eine Open Data Beauftragte/einen Open Data Beauftragten gibt es derzeit nicht im Bezirk.

 

 

Monika Herrmann

 

 

 
 

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