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Drucksache - DS/0151/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Herbst 2013 fand für die Neugestaltung der Schulhofflächen ein Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb statt. Organisiert wurde er vom FB Grünflächen, dem FB Stadtplanung sowie dem Büro Machleidt. Mitglieder des Preisgerichtes waren die beiden Schulleitungen. Eltern- und Schülervertreter waren als Gäste beteiligt. Seit Beginn der Baumaßnahmen im Februar 2015 haben in regelmäßigem, etwa 2-monatigem Turnus inzwischen 11 Steuerungsrunden stattgefunden. Dort wird über den Stand der Arbeiten berichtet und es werden Ausführungsvarianten zur Diskussion gestellt. Anlässlich der Fertigstellung einzelner Abschnitte finden Begehungen statt. Teilnehmer dieser Runden sind neben den beteiligten Verwaltungen auch die Schulleitungen sowie Eltern- und Schülervertreter der beiden Schulen. Eine umfassende Dokumentation, die auch Bezirksverordneten zur Information offen zugänglich ist, befindet sich auf der Internetseite des Stadtentwicklungsamtes.
Eltern- und Schülervertreter waren als Gäste sowohl am Freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb als auch bei den o.g. Steuerungsrunden/Begehungen eingeladen/beteiligt.
Für alle Neupflanzungen, die im Rahmen des laufenden Projektes vorgesehen sind, ist die Finanzierung gesichert.
Nachfragen:
Die Auslobung (siehe Antwort zu 1.) enthielt unter 3.8 »ökologische Anforderungen« und unter 4.4. das »Anforderungsprofil des Fachbereichs Grünflächen«. Sowohl in den ökologischen Anforderungen als auch im Anforderungsprofil (siehe dort insbesondere: 2.1.1 »Berücksichtigung des vorhandenen Baum- und Strauchbestandes«) sind Auswirkungen auf Umwelt und Natur zum Wettbewerbsgegenstand gemacht worden
Auswirkungen auf Umwelt und Natur sind in der Auslobung zum Wettbewerbsgegenstand gemacht worden (siehe Antwort zu Nachfrage 1). Zudem war das Preisgericht u.a. mit Fachleuten des Straßen- und Grünflächenamtes besetzt. Insoweit bedurfte es keiner zusätzlichen Einbeziehung des Umwelt- und Naturschutzamtes. Auch bei den vorgenommenen Baumfällungen ist UmNat nicht beteiligt, da für Fällungen bei Außenanlagengestaltungen, die sich auf öffentlichen Grundstücken befinden, das SGA zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke Bezirksstadtrat
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