Drucksache - DS/0151/V  

 
 
Betreff: Umgestaltung der Freiflächen von Carl-von-Ossietzky-Gemeinschaftsschule und Aziz-Nesin-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Reuter, Dr. KatrinReuter, Katrin
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie genau wurde die Öffentlichkeit in die Planung der Umgestaltung der Freiflächen der Carl-von-Ossietzky-Gemeinschaftsschule und der Aziz-Nesin-Grundschule einbezogen?

 

  1. Inwiefern hatten Kinder und Eltern die Möglichkeit, an den Planungen mitzuwirken?

 

  1. Wie soll der zweite Teil der Maßnahmen, der die Errichtung einer Gehölzbepflanzung beinhaltet finanziert  werden?

 

Nachfragen:

 

  1. Wurden die Umweltauswirkungen (bspw. Lärmschutz und Feinstaubminderungsfunktion) der Abholzungen und Entgrünungen (Entfernung einer Strauchhecke zur Straße hin und mehrere Baumfällungen) in den Planungen berücksichtigt?

 

  1. Inwiefern war das für Umwelt- und Naturschutz zuständige Amt einbezogen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie genau wurde die Öffentlichkeit in die Planung der Umgestaltung der Freiflächen der Carl-von-Ossietzky-Gemeinschaftsschule und der Aziz-Nesin-Grundschule einbezogen?

 

Im Herbst 2013 fand für die Neugestaltung der Schulhofflächen ein Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb statt. Organisiert wurde er vom FB Grünflächen, dem FB Stadtplanung sowie dem Büro Machleidt. Mitglieder des Preisgerichtes waren die beiden Schulleitungen. Eltern- und Schülervertreter waren als Gäste beteiligt. Seit Beginn der Baumaßnahmen im Februar 2015 haben in regelmäßigem, etwa 2-monatigem Turnus inzwischen 11 Steuerungsrunden stattgefunden. Dort wird über den Stand der Arbeiten berichtet und es werden Ausführungsvarianten zur Diskussion gestellt. Anlässlich der Fertigstellung einzelner Abschnitte finden Begehungen statt. Teilnehmer dieser Runden sind neben den beteiligten Verwaltungen auch die Schulleitungen sowie Eltern- und Schülervertreter der beiden Schulen. Eine umfassende Dokumentation, die auch Bezirksverordneten zur Information offen zugänglich ist, befindet sich auf der Internetseite des Stadtentwicklungsamtes.

 

 

  1. Inwiefern hatten Kinder und Eltern die Möglichkeit, an den Planungen mitzuwirken?

 

Eltern- und Schülervertreter waren als Gäste sowohl am Freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb als auch bei den o.g. Steuerungsrunden/Begehungen eingeladen/beteiligt.

 

 

  1. Wie soll der zweite Teil der Maßnahmen, der die Errichtung einer Gehölzbepflanzung beinhaltet finanziert werden?

 

r alle Neupflanzungen, die im Rahmen des laufenden Projektes vorgesehen sind, ist die Finanzierung gesichert.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wurden die Umweltauswirkungen (bspw. Lärmschutz und Feinstaubminderungsfunktion) der Abholzungen und Entgrünungen (Entfernung einer Strauchhecke zur Straße hin und mehrere Baumfällungen) in den Planungen berücksichtigt?

 

Die Auslobung (siehe Antwort zu 1.) enthielt unter 3.8 »ökologische Anforderungen« und unter 4.4. das »Anforderungsprofil des Fachbereichs Grünflächen«. Sowohl in den ökologischen Anforderungen als auch im Anforderungsprofil (siehe dort insbesondere: 2.1.1 »Berücksichtigung des vorhandenen Baum- und Strauchbestandes«) sind Auswirkungen auf Umwelt und Natur zum Wettbewerbsgegenstand gemacht worden

 

 

  1. Inwiefern war das für Umwelt- und Naturschutz zuständige Amt einbezogen?

 

Auswirkungen auf Umwelt und Natur sind in der Auslobung zum Wettbewerbsgegenstand gemacht worden (siehe Antwort zu Nachfrage 1). Zudem war das Preisgericht u.a. mit Fachleuten des Straßen- und Grünflächenamtes besetzt. Insoweit bedurfte es keiner zusätzlichen Einbeziehung des Umwelt- und Naturschutzamtes. Auch bei den vorgenommenen Baumfällungen ist UmNat nicht beteiligt, da für Fällungen bei Außenanlagengestaltungen, die sich auf öffentlichen Grundstücken befinden, das SGA zuständig ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

 

 
 

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