Drucksache - DS/0124/V  

 
 
Betreff: Kostenfreiheit für die Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus bei der Verlegung der Stolpersteine in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUstellv. Vorsteherin
Verfasser:Husein, TimurSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPD/diePARTEI
   FDP
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0124/V  
Vorlage zur DS/0124/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Stolpersteine für die Opfer des Nationalsozialismus grundsätzlich zu finanzieren, wenn die Angehörigen/Nachfahren der Opfer als eigentliche Kostenträger heranzuziehen wären.

 

Begründung:

 

Die Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig, das im Jahr 1992 startete und seit 1996 in Berlin Verbreitung findet.

Mit im Boden verlegten kleinen Gedenktafeln soll an das Schicksal der Menschen erinnert werden, die in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 - 1945 in Europa verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden.

Die quadratischen Messingtafeln mit abgerundeten Ecken und Kanten sind mit von Hand eingeschlagenen Lettern beschriftet und werden von einem angegossenen Betonwürfel mit einer Kantenlänge von 96 × 96 und einer Höhe von 100 Millimetern getragen. Sie werden meist vor den letzten frei gewählten Wohnhäusern der NS-Opfer niveaugleich in das Pflaster bzw. den Belag des jeweiligen Gehwegs eingelassen.

Der Text beginnt in der Regel mit „Hier wohnte …“, gefolgt vom Namen des Opfers und dem Geburtsjahr, häufig mit Deportationsjahr und Todesort.

Das Stolperstein-Projekt war in den ersten Jahren in Berlin vornehmlich nachbarschaftlich organisiert und in den Schulen verankert. Die ursprüngliche Idee war, sich an die von den Nationalsozialisten verfolgten Nachbarn zu erinnern und im Rahmen dieser Erinnerungsarbeit Geld für die Verlegung von Stolpersteinen an deren letzter Wohnadresse zu spenden. Diese Idee wurde zusammen mit dem Friedrichshain-Kreuzberg-Museum, insbesondere in der Person des Leiters des Museums Herrn Martin Dühspohl, entwickelt. Lange Zeit hatte das Friedrichshain-Kreuzberg-Museum als Geschichts-Fachbereich auch die berlinweite Koordinierung inne.

 

Das künstlerische Erinnerungsprojekt Stolpersteine hat mittlerweile europäische Dimensionen angenommen. Mittlerweile hat sich allerdings der Schwerpunkt des Projekts verlagert. So kommt ein großer Teil der Stolpersteinbestellungen (Kosten derzeit 125 EUR/Stück) inzwischen von Angehörigen/Nachfahren der Opfer, die heute in den USA, Israel, Schweden, Südafrika oder anderen Ländern leben. Dass diese Angehörigen/Nachfahren die Kosten für den Stolperstein übernehmen müssen, ist unangemessen.

Außerdem besteht die Sorge, dass Angehörige/Verwandte aus finanziellen Gründen von einer Verlegung eines Stolpersteins absehen.

Dem berechtigten Anliegen und Wunsch der im Ausland lebenden Angehörigen/Nachfahren, kann nachhaltiger entsprochen werden, wenn die Kosten aus öffentlichen Mitteln übernommen werden, es sei denn, diese möchten die Kosten auf Wunsch selbst tragen.

Bei der sehr bewegenden Veranstaltung anlässlich der Stolpersteinverlegung am 12.11.2016 im Friedrichshain-Kreuzberg-Museum waren zahlreiche Angehörige/Nachfahren anwesend. Die Kosten für die Anreise, Unterkunft und Verpflegung tragen sie selber.

Die Übernahme der Kosten für die Stolpersteine ist daher eine symbolische, aber notwendige Geste an die Angehörigen/Nachfahren der Opfer.

 

Im Talmud steht: Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist.

Mit diesem Antrag unterstützen wir die Angehörige/Nachfahren von den Nationalsozialisten verfolgter und ermordeter Menschen und leisten einen Beitrag, dass diese Menschen nicht vergessen werden.

 

 

BVV 01.03.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Stolpersteine für die Opfer des Nationalsozialismus grundsätzlich zu finanzieren, wenn die Angehörigen/Nachfahren der Opfer als eigentliche Kostenträger heranzuziehen wären.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 13.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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