Drucksache - DS/0112/V  

 
 
Betreff: Otto-Suhr-Siedlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jokisch, ReneJokisch, René
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.02.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie lauten angesichts der Vorbereitung des Milieuschutzes in dem Gebiet die Ergebnisse der Antragsprüfungen für Baumaßnahmen der "Deutsche Wohnen AG" in der Otto-Suhr-Siedlung?
     
  2. Inwiefern wird das Bezirksamt in den Prüfkriterien für die Umsetzung der geplanten sozialen Erhaltungsverordnung in dem Gebiet festlegen, dass nur die kostengünstigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Betracht kommen dürfen, die Modernisierungs-Umlage die zu erwartende Heizkostenersparnis nicht wesentlich übersteigen darf und die Mehrkosten der energetischen Modernisierung keine besondere Härte für die Mieter darstellen dürfen, so dass die Maßnahmen keine im Sinne des sozialen Erhaltungsrechts kostenaufwändige Baumaßnahme darstellen, die zu einer Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung führen und durch erhebliche Mietsteigerungen auch zu einer Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung des Gebietes sowie damit verbunden zu negativen städtebaulichen Folgewirkungen führen könnte?
  3. Inwiefern unterstützt das Bezirksamt die Bürgerinitiative in der Otto-Suhr-Siedlung bei der Suche nach einem ausreichend großen Versammlungsraum in unmittelbarer Nähe?

 

Beantwortung: Herr Schmidt

 

zu Frage 1: r das Gebiet Ritterstraße, in dem sich die Otto-Suhr-Siedlung befindet, wurde ein Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung eines Erhaltungsgebiets erlassen, der im Amtsblatt für Berlin im September veröffentlicht wurde, 2016. Zur förmlichen Festlegung als Erhaltungsgebiet müssen noch umfangreiche Untersuchungen erfolgen. Diese dauern ungefähr ein Jahr in der Regel.

Es besteht jedoch mit dem Aufstellungsbeschluss die Möglichkeit, das ist sehr wichtig, für die Dauer von bis zu zwölf Monaten Vorhaben zurückzustellen oder vorläufig zu untersagen. Für eine Reihe von Formen der Deutschen Wohnen, vornehmlich in der Otto-Suhr-Siedlung 1, also Block Alte Jakobstraße/ Oranienstraße/Alexandrinenstraße/Ritterstraße konnte keine Zurückstellung oder Versagung erfolgen, da gewisse Baumaßnahmen bei Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses bereits in der Durchführung waren oder zu diesem Zeitpunkt bereits eine umfassende Beauftragung der geplanten Baumaßnahmen erfolgte.

Zurzeit befinden sich Wohnblöcke der Otto-Suhr-Siedlung 2 im Bereich Kommandantenstraße und Stallschreiberstraße im Antragsverfahren, für die es noch keine abschließenden erhaltungsrechtlichen Entscheidungen gibt.

 

zu Frage 2: Nach der Neufassung der Prüfkriterien r die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung in den Erhaltungsgebieten, die voraussichtlich auch bei Festlegung des Gebiets Ritterstraße Anwendung finden werden, ist durch den Antragsteller ein sogenannter Maßnahmenplan zur energetischen Gebäudesanierung einzureichen. Es sind u.a. die Einhaltung der Nennwerte der Energieeinsparverordnung, die Angemessenheit des Aufwandes der Maßnahme sowie die Notwendigkeit der Maßnahme durch den Antragsteller bzw. Eigentümer nachzuweisen. Gegebenenfalls ist hierzu ein Sachverständigengutachten einzureichen.

 

zu Frage 3: Da kann ich nur sagen, wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Da gibt es verschiedene Optionen, die wir dann prüfen werden gemeinsam.

 

Herr Jokisch: Ich würde gerne noch wissen, es wurde ja gerade schon gesagt, dass nächste Woche eine Anhörung stattfinden soll zu dem ganzen Komplex. Da würde ich gerne mal wissen, welcher Rahmen genau diese Anhörung hat und was ist Ziel des Bezirksamts? Es gibt doch eine Anhörung mit dem Bauherrn, also mit der Deutschen Wohnen wurde vorhin gesagt. Können Sie sagen, welcher Rahmen das genau ist und welches Ziel das Bezirksamt sozusagen dabei hat?

 

zu Nachfrage 1: Da kann ich nichts zu sagen.

 

Herr Vollmert: Herr Schmidt, zur Klarstellung auch für die Anwohnerschaft, also die Ausweisung des Milieuschutzgebietes hat jetzt keinerlei Auswirkung für den aktuellen Kampf der Mieterinnen und Mieter gegen diese Immobilienkrake, weil Sie haben ausgeführt, dass die umfangreichen Untersuchungen noch zwei Jahre benötigen und trotzdem der Aufstellungsbeschluss nur insoweit nicht richtig zieht, um bereits Baumaßnahmen zu verhindern. Jetzt ist dazu meine Frage: Habe ich das richtig verstanden? Können Sie es noch mal knapp und präzise formulieren?

Und die zweite Frage ist: Könnte man die umfangreichen Untersuchungen zeitlich komprimieren, damit das Milieuschutzgebiet trotzdem zieht oder bin ich da zu fachfremd?

 

zu Nachfrage 2 und 3: Ja, da habe ich mich dann vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt. Während der Untersuchungszeit können die Maßnahmen für zwölf Monate zurückgestellt werden. Wenn jetzt der Untersuchungszeitraum maximal ein Jahr ist, dann bedeutet das ja, dass rein rechnerisch in dem Moment, wo das Erhaltungsgebiet dann wirklich beschlossen ist, man das quasi …, endet diese Frist, aber dann ist ja das Erhaltungsgebiet da. Dann werden die Maßnahmen definitiv versagt. Nee, ein Jahr, ich sagte ein Jahr oder? Waren die Fragen damit beantwortet?

 

Frau sting: Zu der Anhörung, zu der Sie nichts sagen können. Können Sie nichts sagen, weil das streng geheim ist oder weil Sie die Informationen jetzt nicht hier haben, die Sie gegebenenfalls aber nachreichen könnten?

 

zu Nachfrage 4: Zweites.

 

 

 

 

 
 

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