Drucksache - DS/0095/V  

 
 
Betreff: Postcheckamt am Halleschen Ufer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Weigelt Dr., ThomasWeigelt, Thomas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.02.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Hat sich der Eigentümer der Rigaer Straße 71-73A sowie des ehemaligen Postcheckamts am Halleschen Ufer beim Bezirksamt im Nachgang zum Artikel „Wohnen im alten Postturm - Postbank räumt Hochhaus am Landwehrkanal“ im Tagesspiegel vom 28. Januar 2016 gemeldet?
  2. Welche weiteren Schritte hat der Eigentümer daraufhin gegen das Bezirksamt, deren Mitarbeiter*innen oder den zuständigen Stadtrat unternommen?
  3. Wie bewertet das Bezirksamt diesen Vorgang?

 

 

Beantwortung: Herr Schmidt

 

zu Frage 1 und 2: Ja, die CG-Gruppe hat sich in einem Schreiben an das Bezirksamt gewandt und eine korrigierende Stellungnahme vom Tagesspiegel auch gefordert, auch von uns. Darüber hinaus hat ein Rechtsanwalt der CG-Gruppe mich in einem Schreiben aufgefordert es zu unterlassen, einzelne Aussagen aus der Stellungnahme an den Tagesspiegel zu behaupten sowie wahrheitswidrige und / oder herabsetzende Äerungen zu tätigen.

Das Schreiben enthält ferner die Androhung, dass die CG-Gruppe einen Unterlassungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutz geltend macht, sofern der Bezirksstadtrat keine strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt. Daraufhin hat die Baujuristin des Bezirks in einem Schreiben an den Rechtsanwalt der CG-Gruppe mitgeteilt, dass ein Unterlassungsanspruch nach Auffassung des Bezirksamts nicht besteht.

Er hat ferner einzelne Aussagen klargestellt, u.a., dass ich keineswegs die allgemeine Vertrauenswürdigkeit im Wirtschaftsleben der CG-Gruppe in Abrede stelle. Darauf reagierte der Rechtsanwalt mit einem weiteren Schreiben, in dem er mitteilt, dass die CG-Gruppe von einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Abstand nimmt und die CG-Gruppe bereit ist, ein Gespräch zu führen. Die Frage 2 ist hier dann auch beantwortet.

 

zu Frage 3: Das Bezirksamt und ich halten ein Gespräch für sinnvoll und wir werden den Dialog mit der CG-Gruppe aufnehmen, also ich werde ihn aufnehmen, weil ich hatte ihn ja noch nicht.

In Bezug auf die beiden Bauprojekte der CG-Gruppe sind nun Gespräche sowohl mit dem Investor als auch mit allen anderen in irgendeiner Form involvierten Betroffenen und Betroffenen geplant. Die einzelnen Termine hierzu sind teilweise bereits verabredet. Selbstverständlich werde ich sowohl im Ausschuss als auch der BVV berichten dazu.

 

 

 
 

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