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Drucksache - DS/0095/V
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: Herr Schmidt
zu Frage 1 und 2: Ja, die CG-Gruppe hat sich in einem Schreiben an das Bezirksamt gewandt und eine korrigierende Stellungnahme vom Tagesspiegel auch gefordert, auch von uns. Darüber hinaus hat ein Rechtsanwalt der CG-Gruppe mich in einem Schreiben aufgefordert es zu unterlassen, einzelne Aussagen aus der Stellungnahme an den Tagesspiegel zu behaupten sowie wahrheitswidrige und / oder herabsetzende Äußerungen zu tätigen. Das Schreiben enthält ferner die Androhung, dass die CG-Gruppe einen Unterlassungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutz geltend macht, sofern der Bezirksstadtrat keine strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt. Daraufhin hat die Baujuristin des Bezirks in einem Schreiben an den Rechtsanwalt der CG-Gruppe mitgeteilt, dass ein Unterlassungsanspruch nach Auffassung des Bezirksamts nicht besteht. Er hat ferner einzelne Aussagen klargestellt, u.a., dass ich keineswegs die allgemeine Vertrauenswürdigkeit im Wirtschaftsleben der CG-Gruppe in Abrede stelle. Darauf reagierte der Rechtsanwalt mit einem weiteren Schreiben, in dem er mitteilt, dass die CG-Gruppe von einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Abstand nimmt und die CG-Gruppe bereit ist, ein Gespräch zu führen. Die Frage 2 ist hier dann auch beantwortet.
zu Frage 3: Das Bezirksamt und ich halten ein Gespräch für sinnvoll und wir werden den Dialog mit der CG-Gruppe aufnehmen, also ich werde ihn aufnehmen, weil ich hatte ihn ja noch nicht. In Bezug auf die beiden Bauprojekte der CG-Gruppe sind nun Gespräche sowohl mit dem Investor als auch mit allen anderen in irgendeiner Form involvierten Betroffenen und Betroffenen geplant. Die einzelnen Termine hierzu sind teilweise bereits verabredet. Selbstverständlich werde ich sowohl im Ausschuss als auch der BVV berichten dazu.
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