Drucksache - DS/0090/V  

 
 
Betreff: EA005 - Denkmalschutz im Friedrichshainer Nordkiez, Rigaer Straße 71-73a
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.02.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass es sich bei der Denkmalschutzerklärung vom 28.5.2014 und dem Denkmalabrissbescheid vom 2.10.2014r die Arbeiterwohnhäuser in der Rigaer Straße um fachfremde Entscheidungen handelte, da für das östliche Arbeiterwohnhaus (Nr. 72) laut Beschluss des Bezirksamts v. 22.5.2014 (VzK zur DS/0989/IV) schon vor der Denkmalschutzerklärung keine baufachliche Überlebensprognose bestand, der Denkmalschutz also scheitern musste, dagegen für das westliche Arbeiterwohnhaus (Nr. 73) ein aktuelles Tragwerksgutachten vorlag, das die Standsicherheit dieses Gebäudes bejahte, womit der Abrissbescheid vom 2.10.2014 keine baufachliche Grundlage besaß?

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass es seinen Beschluss v. 22.5.2014 (VzK zur DS/0989/IV), in dem es zum Gewerbehof Rigaer Straße 71-73a heißt, "das historische Gebäudeensemble ist zu achten und zu schützen", durch seinen Beschluss v. 16.9.2014 (VzK Aufstellung Bebauungsplan 2-44 VE - DS/1331/IV), der den Abriss dieses zu schützenden Ensembles vorsieht, selbst in das Gegenteil verkehrte, indem es gleichzeitig zwei sich gegenseitig ausschließende Beschlüsse fasste?

 

  1. Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, seinem Beschluss v. 22.5.2014 (VzK zur DS/0989/IV), in dem es heißt, "das historische Gebäudeensemble ist zu achten und zu schützen", endlich Taten folgen zu lassen und sich dem Antrag des Friedrichshainer Geschichtsvereins Hans Kohlhase e.V. beim Landesdenkmalamt anzuschließen, der übereinstimmend mit dem zitierten Bezirksamtsbeschluss einen Denkmalschutz des E n s e m b l e s "Gewerbehof Rigaer Straße 71-73a" fordert?

 

 

Erläuterungen zur Einwohneranfrage:

 

Entgegen einer fairen Bürgerbeteiligung und den gesetzlichen Bestimmungen für das Bebauungsplanverfahren 2-44 VE für die Grundstücke Rigaer Straße 71-73A im Friedrichshainer Nordkiez vollzog sich seit 2013 eine Verdrängung von alteingesessenen Mietern und Bewohnern dieses Grundstücks und seit 2014 der sukzessive Abriss seiner wertwollen historischen Bausubstanz, die sogar für wenige Monate teilweise unter Denkmalschutz stand. In einer Denkmaldokumentation im Landesdenkmalamt von 2014 und in den Einwendungen des Friedrichshainer Geschichtsvereins vom

6. Januar 2017 an das Bezirksamt wurde die besondere Bedeutung des Grundstücks als eines sozial-, wirtschafts-, kultur- und politikgeschichtlich hervorgehobenen Ortes in der Geschichte des Nordkiezes beschrieben. Die Erhaltung des historischen Bauensembles eines der letzten Gewerbehöfe in Friedrichshain bleibt ein Ziel vieler alteingesessener und historisch interessierter Friedrichshainer Einwohner, die dessen vielfältige Nutzungen miterlebten und mit seiner Geschichte verbunden sind.

 

 

Beantwortung: Herr Schmidt

 

zu Frage 1: In der Rigaer Straße 71 - 73a gibt es keine denkmalgeschützten Objekte mehr. Die Denkmalliste führt das Landesdenkmalamt Berlin. Das Amt ist verantwortlich für die Unterschutzstellung von Baudenkmalen bzw. das Löschen von Bauten aus der Denkmalliste. Eine Eintragung der Restbestände auf dem Areal ist nach Auskunft vom heutigen Tage nicht beabsichtigt.

 

zu Frage 2: Der Abrissgenehmigung liegt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung mit vorgeschriebener Beteiligung des Landesdenkmalamtes Berlin zugrunde. Dabei sind die Wahrung öffentlicher Interessen gegeneinander abgewogen worden. Die Genehmigung basiert auf der Entscheidung des Landesdenkmalamtes aus dem Juli 2014, etwaige Bedenken gegen einen Abriss zurückzustellen, da der Erhalt der Gebäude wirtschaftlich unzumutbar und der bauliche Zustand der user sehr schlecht bzw. ruinös war.

 

zu Frage 3: Die kann man natürlich nicht so einfach beantworten. Ich habe mitbekommen, dass Herr Lederer, der Kultursenator, den Denkmalschutz stärken will. Ob man jetzt von den Häusern oder Gebäudeteilen, die noch nicht abgerissen sind, noch welche unter Denkmalschutz stellen kann, das weiß ich nicht. Ich würde aber mein Möglichstes tun, um gemeinsam, wenn Herr Lederer dieses Interesse teilt, hier in diese Richtung voranzukommen.

 

 

 
 

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