Drucksache - DS/2362/IV  

 
 
Betreff: Rassismus in KiTas
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Just, Felix J.Just, Felix J.
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle von rassistischen Äerungen seitens KiTa-Erzieher*innen bekannt?

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, wenn solche Vorfälle dem Jugendamt gemeldet werden?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle von rassistischen Äerungen seitens KiTa-Erzieher*innen bekannt?

 

Bisher sind keine Informationen, Anzeigen bezüglich rassistischer Äerungen von Erzieherinnen aus Kitas des Bezirkes im Jugendamt eingegangen

 

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, wenn solche Vorfälle dem Jugendamt gemeldet werden?

 

Rassistische Äerungen, Diskriminierungen von Kindern bzw. ihrer Familien verbieten sich r Erzieherinnen in Kindertagesstätten Berlins. Ihre Träger und der Eigenbetrieb sind dem Kitagesetz Berlins, der Rahmenvereinbarung RV Tag verpflichtet und ihre Mitarbeiter_innen wenden das Berliner Bildungsprogramm an. Allen diese gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien zielen auf eine demokratische, vorurteilsbewusste Arbeit mit Kindern und Familien und eine entsprechende Haltung der Erzieher_innen.

 

Wenn dem Jugendamt eine solche Information bekannt gemacht würde, würde der/die zuständige Koordinator/in des Fachbereichs Koordination frühe Bildung und Erziehung im Jugendamt sich mit Kitaaufsicht und entsprechendem Träger Kontakt aufnehmen.

 

Eine Stellungnahme des Trägers wird angefordert.

Im Rahmen seines Konzeptes (hier: Teilbereich Kita als sicherer Ort/ Beschwerdemanagement) hat der Träger dafür eine Vorgehensweise erarbeitet, die eine Klärung des Vorfalls und geeignete Maßnahmen vorsieht.

Das Jugendamt steht ggf. für Beratung und Moderation im Prozess zur Verfügung. Die Kitafachaufsicht wird die ergriffenen Maßnahmen bewerten und evtl. Auflagen/Konsequenzen einleiten.

 

 

 

 

Monika Herrmann

 

 

 

 
 

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