Drucksache - DS/2361/IV  

 
 
Betreff: Kahlschlag an der Fürstenwalder Str. 30
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Just, Felix J.Just, Felix J.
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie kommt das Bezirksamt zu der Annahme, dass auf dem Grundstück Fürstenwalder Str. 30 eine umfassende Tiefenenttrümmerung vorzunehmen ist, welche mit dem Fällen sämtlicher Bäume und einem bis zu zweieinhalb Meter tiefen Erdaushub einhergehen wird, obwohl das Gelände ja nicht bebaut werden soll?

 

  1. Wie wurde das Ergebnis des zugesicherten Zweitgutachtens den Elternvertretern kommuniziert?

 

  1. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt um nach der Entrümmerung einen Zustand herzustellen, der die Gründe der nach § 5 SGB VIII zugesicherten Entscheidung der Eltern für diese KiTa aufrecht erhält?

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Es ist auf dem Grundstück eine Bodenuntersuchung gemacht worden. Das erfolgt routinemäßig, wenn Baumaßnahmen im Freiflächenbereich stattfinden. Das ist auch vorgeschrieben. Und wir haben entdeckt dabei, entdeckt, dass dort Trümmer, dass wir es mit einem Trümmergrundstück zu tun haben. Das heißt, dass da eben die Standsicherheit nicht 100%ig gewährleistet ist.

Nur standen ja die Bäume die ganze Zeit, das tun sie hoffentlich weiterhin, aber es ist nicht auszuschließen, dass dann doch irgendwann ein Baumumsturz passiert. Aber nichtsdestotrotz ist Ihre Vermutung falsch, dass wir dort gar keine Baumaßnahmen tätigen wollen, nämlich es sollen dort Spielgeräte aufgestellt werden und die haben teilweise eine Fundamenttiefe von 1,50 m. Das heißt also, dass wir durchaus auf dem Baugrund aufsetzen und etwas errichten. Ich möchte nicht eine umstürzende Schaukel oder so was erleben.

 

zu Frage 2: Dann ist ja die Frage …, obwohl, das ist eigentlich die andere Anfrage, da warte ich mal damit, es gibt ja noch eine weitere von den Einwohnerinnen und Einwohnern.

Das Zweitgutachten wird derzeit vorbereitet für die Beauftragung. Das gibt es nicht, konnte also auch nicht vorgelegt werden. Sie haben ja entgegen sage ich mal Ihrer Transparenzansprüche wollte ich sagen, jetzt noch nicht verraten, was mit dem § 5 SGB VIII gemeint ist. Also nach unserer Auffassung meinen Sie das Recht der Eltern, ein naturnahes Kitakonzept auszuwählen. Das ist damit gemeint. Es wird auch weiterhin so bleiben. Das, was gefällt wird und gefällt werden muss unter Umständen, das wissen wir ja auch noch nicht alles, das wird das zweite Gutachten dann auch zeigen, ob das flächendeckend ist oder nicht, das wird selbstverständlich nachgepflanzt.

Aber eins ist auch klar: Das, was wir dort haben, muss sicher sein. Wir können nicht Unfälle oder Schlimmeres riskieren und dafür die Verantwortung übernehmen. Deswegen wird das zweite Gutachten hoffentlich entsprechende Klärung herbeiführen.

 

Herr Just: Ja, eigentlich eine ganz einfache Frage: Aus welchen Mitteln soll denn diese Maßnahme oder … und auch das Gutachten finanziert werden?

 

zu Nachfrage 1: Das muss der Vorhabenträger tun. Das ist die Frage, wer der Bauherr ist. Meines Wissens ist es in dem Fall das Jugendamt. Okay, es gibt ja diese Verträge, ich bin da nicht so sattelfest, das müsste Ihnen Frau Herrmann vielleicht darlegen, ich kann es nicht. Aber das klären wir. Ist auch im überschaubaren Bereich.

 

Herr Just: Da mir zugetragen wurde, dass es wohl schon einen Antrag gibt, um Mittel aus dem Topf Stadtumbau Ost dafür zu verwenden, wollte ich nur fragen: Wäre eine solche Verkehrssicherungsmaßnahme daraus überhaupt gedeckt? Also aus dem Topf, der ist ja eigentlich für Baumaßnahmen gedacht und nicht für Verkehrssicherung?

 

zu Nachfrage 2: Wollen Sie auf unsicherem Grund bauen? Also das ist …, das kann mitfinanziert werden. Das haben wir immer wieder, solche Dinge. Nein, das weiß ich jetzt auch nicht, also der wird gestellt auf jeden Fall. Wenn wir wissen, was das zweite Gutachten bringt, können wir davon ableiten, was an Maßnahmen ganz genau zu machen ist und es muss dann entsprechend alles in allem abschließend gehandhabt werden, sonst nehmen die Förderstellen es nicht an, da ist gerade ein neues entsprechendes Rundschreiben rumgekommen.

 

 
 

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