Drucksache - DS/2351/IV  

 
 
Betreff: EA087 - Bürgerbegehren Fraenkelufer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

  1. Welche Kosten würde die Durchführung eines Bürgerentscheids verursachen, wenn die BVV dem Bürgerbegehren nicht zustimmen sollte?

 

  1. Trifft es zu, dass der geplante Umbau am Fraenkelufer zwischen Admiralbrücke und Kottbusser Brücke (Bauabschnitt 3) nicht durchgeführt werden darf?

 

  1. Trifft es zu, dass auch der Umbau der folgenden Bauabschnitte (Paul-Linke-Ufer und folgende) nicht wie geplant durchgeführt werden kann?

 

  1. Halten Sie die Durchführung eines Bürgerentscheids insbesondere hinsichtlich der veränderten Bedingungen, dass der von Ihnen geplante Umbau nur sehr eingeschränkt stattfinden könnte, für gerechtfertigt?

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Die Kosten. Mir liegt eine Schätzung vor, dass man mit ca. 130.000 EUR rechnen muss für die Durchführung des Bürgerentscheides. Dazu kommen die Kosten von 350.000 EUR für die von Ihnen gewünschten Instandsetzungsmaßnahmen und der Verlust von 800.000 EUR, weil wir die Fördermittel nicht mehr erhalten von der Senatsverwaltung r Stadtentwicklung. Das heißt also 350.000 EUR Kosten, die hier für den Haushalt beschlossen werden müssen plus 800.000 EUR, die wir verlieren, sind 1,13 Mio. die uns das kostet, wenn Sie Ihr Bürgerbegehren umsetzen. Dem stehen eben die 130.000 EUR für die Durchführung gegenüber.

 

zu Frage 2: Nein.

 

zu Frage 3: Nein.

 

zu Frage 4: Hat sich erledigt. Ja, weil es gibt den Zusammenhang nicht, dass nicht gebaut wird in den anderen Abschnitten, aber Sie fragen ja, ob sich das sozusagen rentiert, Ihren Abschnitt zu bauen, wenn man die anderen nicht baut, aber das ist nicht der Fall. Es soll weiterhin am Kanal gearbeitet werden, aber ich habe auch gesagt, solange hier ein rgerbegehren läuft, werden wir keine Schaufel in die Hand nehmen. Das haben wir auch 1:1 umgesetzt. Wir haben hier nichts gemacht, was irgendwie in irgendeiner Art und Weise die Umsetzung eines erfolgreichen Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheides, sollte es dazu kommen, gefährden würde. In aller Fairness.

 

Frau Bosse: Herr Panhoff, ich habe gerade mal schnell mitgerechnet. Also wir haben ja ausrechnen lassen, was eine Instandsetzung kosten würde. Das sind die 340.000 EUR und es gab ja im Mai 2015 eine Gesetzesänderung, dass man auch Mittel aus der …, hier aus Europamitteln bekommen kann, wenn man nicht jeden Stein umdreht, wenn man auch kleine Verbesserungen macht. Und darum finde ich jetzt Ihre Aufrechnung unfair, dass Sie uns halt einen Verlust in dieser Höhe unterstellen. Also ich komme jetzt nicht auf die 1,3 Mio. EUR.

 

Frau Jacoby: Vielen Dank, dass ich die Frage noch stellen darf. Wir haben diese Aussage vom Bezirksamt selbst bekommen, und zwar im Rahmen einer Begehung von Frau Beyer, dass sie sagte, der 3. Bauabschnitt für alle, die es nicht so genau kennen, zwischen Admiralbrücke und Kottbusser Brücke könne nicht gebaut werden wegen Bedenken des Staatsschutzes wegen der Synagoge und sie ist ja nun eine äerst informierte Person und insofern wundert uns, das ist die Frage also, trifft es zu, dass es Schwierigkeiten gibt im Bereich 3. Bauabschnitt zwischen Admiralbrücke und Kottbusser Brücke?

 

zu Nachfrage 1: Das trifft zu. Schwierigkeiten, klar, die werden wir auch sen mit dem Landeskriminalamt, nicht Staatsschutz. Und das ist auch so verabredet, das ist ja ganz klar, das sind ganz besondere Sicherheitsbelange in dem Bereich, aber es ist bei weitem nicht so, dass dieses Vorhaben nicht stattfinden würde. Aber es ist so, dass wir es nicht machen werden, bevor wir hier klar sind mit dem Bereich, über den wir heute auch noch mal sprechen werden.

 

 
 

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