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Drucksache - DS/2291/IV
UVKI 06.07.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bezirksverordnetenversammlung wurde im Juni 2016 ein Handlungskonzept für den Görlitzer Park vorgelegt. Das Konzept erhebt nicht den Anspruch für alle Probleme eine Lösung anzubieten, sondern ist ein Versuch ein realistisches und tragfähiges Konzept zu entwickeln.
Das Konzept wurde von der "AG Görlitzer Park" in einem intensiven Arbeitsprozess erarbeitet. Die BVV bedankt sich bei den Vertreter*innen der Verwaltung, den sozialen Trägern vor Ort und der Anwohnerschaft bei der Erarbeitung dieses Konzeptes.
Diese BVV empfiehlt der nächsten BVV, nach der Wahl am 18.September, sich intensiv in den zuständigen Fachausschüssen, für Grünflächen, Soziales, Ordnung, Jugend und Integration mit dem Handlungskonzept auseinanderzusetzen, da die vorgeschlagenen Maßnahmen sich nicht nur auf ein Fachressort beschränken. Die BVV sollte sich in Zukunft nicht nur mit dem Konzept auseinandersetzen, sondern den Prozess zur Umsetzung der Maßnahmen begleiten, die Voraussetzung zur Umsetzung der Maßnahmen schaffen und die Weiterentwicklung des Konzeptes begleiten. Damit die im Leitbild des Handlungskonzeptes formulierten Ziele, die von der BVV unterstützt werden, auch realisiert werden.
BVV 20.07.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Bezirksverordnetenversammlung wurde im Juni 2016 ein Handlungskonzept für den Görlitzer Park vorgelegt. Das Konzept erhebt nicht den Anspruch für alle Probleme eine Lösung anzubieten, sondern ist ein Versuch ein realistisches und tragfähiges Konzept zu entwickeln.
Das Konzept wurde von der "AG Görlitzer Park" in einem intensiven Arbeitsprozess erarbeitet. Die BVV bedankt sich bei den Vertreter*innen der Verwaltung, den sozialen Trägern vor Ort und der Anwohnerschaft bei der Erarbeitung dieses Konzeptes.
Diese BVV empfiehlt der nächsten BVV, nach der Wahl am 18.September, sich intensiv in den zuständigen Fachausschüssen, für Grünflächen, Soziales, Ordnung, Jugend und Integration mit dem Handlungskonzept auseinanderzusetzen, da die vorgeschlagenen Maßnahmen sich nicht nur auf ein Fachressort beschränken. Die BVV sollte sich in Zukunft nicht nur mit dem Konzept auseinandersetzen, sondern den Prozess zur Umsetzung der Maßnahmen begleiten, die Voraussetzung zur Umsetzung der Maßnahmen schaffen und die Weiterentwicklung des Konzeptes begleiten. Damit die im Leitbild des Handlungskonzeptes formulierten Ziele, die von der BVV unterstützt werden, auch realisiert werden.
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