Drucksache - DS/2279/IV  

 
 
Betreff: Vertragliche Entmachtung der Bezirke im öffentlichen Straßenland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
22.06.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es neben dem 10 Jahre geltenden Firmenmonopol auf Toiletten im öffentlichen Straßenland weitere Verträge, die dem Bezirk die Nutzung von bezirklichen öffentlicher Flächen in ähnlicher Form untersagen oder vertraglich den Bezirk im Mitspracherecht einschränken?

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Ausschreibung des Landes Berlin zur Vergabe des Toilettenmonopols im öffentlichen Straßenland?

 

  1. Was müsste aus Sicht des Bezirksamtes auf Landesebene geändert werden, um wieder mehr Mitspracherecht für die Bezirksparlamente bei den bezirklichen öffentlichen Flächen, wie dem Straßenland zu erhalten?

 

Nachfragen:

 

  1. Gibt es die Möglichkeit vertragliche Monopole, die einem Bezirk die Nutzung der eigenen öffentlichen Flächen untersagen bei Verträgen auszuschliessen?

 

  1. Gibt es Möglichkeiten auf Landesebene zu beschließen, dass Bezirke ein Einspruchsrecht bei  Beeintchtigungen der Bevölkerung durch beispielsweise Lichtverschmutzung, Werbeflächengestaltung oder der Nutzung der öffentlichen Flächen erhalten, so daß einem geäerten Willen der Bevölkerung auch durch BVV-beschlüsse Rechnung getragen werden kann?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                     

Bezirksstadtrat                                                                                                               

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Gibt es neben dem 10 Jahre geltenden Firmenmonopol auf Toiletten im öffentlichen Straßenland weitere Verträge, die dem Bezirk die Nutzung von bezirklichen öffentlicher Flächen in ähnlicher Form untersagen oder vertraglich den Bezirk im Mitspracherecht einschränken?

 

Nein, dem Straßen- und Grünflächenamt sind keine weiteren Verträge dieser Art bekannt.

 

 

2. Wie ist der aktuelle Stand der Ausschreibung des Landes Berlin zur Vergabe des Toilettenmonopols im öffentlichen Straßenland?

 

Die Ausschreibungsunterlagen werden derzeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorbereitet.

 

 

3. Was müsste aus Sicht des Bezirksamtes auf Landesebene geändert werden, um wieder mehr Mitspracherecht für die Bezirksparlamente bei den bezirklichen öffentlichen Flächen, wie dem Straßenland zu erhalten?

 

Der Bezirk ist im Vorfeld beteiligt worden, als es um die Bewertung der bisherigen Toilettenstandorte und Werbestandorte ging. Grundsätzlich ist der Bezirk einverstanden damit, die Werberechte zentral auszuschreiben, da so ein besseres Ergebnis für alle Bezirke zu erzielen ist. Die bisherige Praxis der Werbeunternehmen mit einigen Bezirken auch Einzelvereinbarungen zu schließen führt dazu, dass Bezirke gegeneinander ausgespielt werden.

 

Nachfragen:

 

1. Gibt es die Möglichkeit vertragliche Monopole, die einem Bezirk die Nutzung der eigenen öffentlichen Flächen untersagen bei Verträgen auszuschliessen?

 

Dazu liegen uns keine Informationen vor.

 

 

2. Gibt es Möglichkeiten auf Landesebene zu beschließen, dass Bezirke ein Einspruchsrecht bei Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch beispielsweise Lichtverschmutzung, Werbeflächengestaltung oder der Nutzung der öffentlichen Flächen erhalten, so dass einem geäerten Willen der Bevölkerung auch durch BVV-beschlüsse Rechnung getragen werden kann?

 

Die Ausschreibung erfolgt nach den Richtlinien des Werbekonzeptes "Stadtbild Berlin", das eng mit den Bezirken abgestimmt wurde. Die angesprochenen Belange werden dort berücksichtigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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