Drucksache - DS/2277/IV  

 
 
Betreff: Treibt das Land Berlin lokale Betreiber von Notunterkünften in den Ruin?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
22.06.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieviele Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete haben aufgrund fehlender Verträge und Vereinbarungen noch Außenstände beim Land Berlin?

 

  1. Wieviele Unterbringungseinrichtungen im Bezirk haben bisher noch keine gültigen Verträge?

 

  1. Gibt es Einrichtungen im Bezirk, die durch ausstehende Zahlungen des LaGeSo in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind?

 

Nachfragen:

 

  1. Gibt es für Bezirksverordnete die Möglichkeit unabhängig von einer IFG-anfrage Einsicht in die Verträge, Absichtserklärungen und ggf.

sonstige Vereinbarungen zwischen LaGeSo bzw. Senatsverwaltung und dem Träger der Geflüchtetenunterkünfte bzw. Notunternfte zu nehmen?

 

  1. Welche Einrichtungen für Geflüchtete mit welchen Trägern, Belegungszahlen und geplanter Belegungsdauer gibt es im Bezirk? (Wenn möglich gerne mit Beschreibung tabellarisch auflisten.)

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                           

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wieviele Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete haben aufgrund fehlender Verträge und Vereinbarungen noch Aenstände beim Land Berlin?

 

2. Wieviele Unterbringungseinrichtungen im Bezirk haben bisher noch keine gültigen Verträge?

 

3. Gibt es Einrichtungen im Bezirk, die durch ausstehende Zahlungen des LaGeSo in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind?

 

Dazu kann ich keine Angaben machen, diese Fragen sind zuständigkeitshalber an das LAGeSo zu richten.

 

 

Nachfragen:

 

1. Gibt es für Bezirksverordnete die Möglichkeit unabhängig von einer IFG-anfrage Einsicht in die Verträge, Absichtserklärungen und ggf. sonstige Vereinbarungen zwischen LaGeSo bzw. Senatsverwaltung und dem Träger der Geflüchtetenunterkünfte bzw. Notunterkünfte zu nehmen?

 

Auch diese Anfrage ist an das LAGeSo zu richten, ich kann dazu keine Aussagen machen.

 

 

2. Welche Einrichtungen für Geflüchtete mit welchen Trägern, Belegungszahlen und geplanter Belegungsdauer gibt es im Bezirk? (Wenn möglich gerne mit Beschreibung tabellarisch auflisten.)

 

Gemeinschaftsunterkünfte GU:

Bezirk

Straße

Betreiber

Kapazität *

Belegung

Auslastung

Frh-Krzbg

Zeughofstr. 12-15

Diakonisches Werk

147

148

101%

Frh-Krzbg

Stallschreiberstr. 12

PRISOD GmbH

402

406

101%

Frh-Krzbg

Blücherstr. 26/26A

VITA domus-Kreuzberg

127

113

89%

Frh-Krzbg

Alt-Stralau 37-39

Evo Home

120

126

105%

 

Notunterkünfte NUK:

 

Frh-Krzbg

Geibelstr. 12 / Wilmsstr.

Akzente GmbH

150

136

91%

Frh-Krzbg

rtelstraße 20-22

AFB

200

184

92%

Frh-Krzbg

Lobeckstraße 62

Vielfalt e.V.

180

164

94%

Frh-Krzbg

Stresemannstraße 97
Tempelhofer Ufer 15/18

DRK

360

403

112%

Frh-Krzbg

Akzente GmbH

200

194

97%

Frh-Krzbg

Wrangelstraße 98

cs care&shelter gGmbH

200

162

81%

 

Die Belegungsdauer ist unbestimmt und wird in Kooperation des LKF und der BUL bestimmt.

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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